AfD klagte darauf, Naziparolen skandieren zu dürfen
Per Beschluss entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erstinstanzlich, die Stadt Essen dürfe den Zugang zu einer Veranstaltungshalle nicht von der Abgabe einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung, dass keine strafbaren NS-Parolen verwendet werden, abhängig machen. (NTV.de)
Hinweis: Bei NTV fehlt jede Einlassung zur
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