LG Kassel wirft die Textbausteinmaschine an und versagt komplett: Ich muss also mal wieder vor das OLG...

LG Kassel wirft die Textbausteinmaschine an und versagt komplett: Ich muss also mal wieder vor das OLG...
Symbolbild: „Anagoria“, CC BY 3.0 https://creativecommons.org/licenses/by/3.0, via Wikimedia Commons

Vorab: Übermorgen ist Verkündigungstermin, es wird durch zwei Urteile des OLG Frankfurt eine Menge „Quatsch der Vorinstanz“ (LG Frankfurt, 3. ZK, Richterin Ina Frost) aufheben. Das LG Frankfurt hatte mir allen Ernstes verboten über Andreas Skrziepitz aus Hannover zu berichten, dass er mich stalkte und dass ich dessen Veröffentlichungen entnehme, dass er rechtsextrem, sogar rechtsradikal sei. Das OLG hatte in der mündlichen Verhandlung relativ klar durchblicken lassen, dass es die Urteile des LG in diesen Punkten aufheben wird. Und ich kann schon jetzt versprechen, die Begründung wird nachvollziehbar sein.

Das mir durch üble Rechtsbrüche extrem negativ bekannte LG Kassel verbietet mir in einem kruden, aus Textbausteinen zusammengerührtem „Urteil“ allen Ernstes den Bericht, dass Andreas Skrziepietz aus Hannover Prozessbetrug begangen habe.  Skrziepietz drängt u.a. unter dem Alias „Docmacher“ mit Verleumdungen, Beleidigungen (er wurde wegen Bedrohung und Beleidigung im Mai 2024 rechtskräftig und 2025 erstinstanzlich wegen weiterer Äußerungen verurteilt)  und volksverhetzenden Artikeln (er wurde 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt) in die Öffentlichkeit. Das Gericht behauptet nicht einmal, dass die Behauptung, er sei ein Prozessbetrüger unwahr sei, sondern nur unwahr sein könne. Wenigstens soweit hat es sich nicht getraut - aber es hat das aus der Klageerwiderung (hier mein Entwurf, der mit ein paar Ergänzungen auch an das Gericht ging) besser - nämlich ganz anders - gewusst!

Wortgeschwülstig:

Der Schwerpunkt der Texte besteht in Vorwürfen gegen den Verfügungskläger, die nicht näher tatsächlich untermauert werden.

[Anmerkung: Sie sind aber nur verbietbar, wenn sie rechtswidrig sind. Es stellt sich die Frage, ob Frau Prof. Dr. Dreyer sich das Fehlurteil leistete, weil ich die Richterin Dr. Ina Frost mit grüßte. Frau Dr. Ina Frost vom LG Kassel werfe ich vor, dass diese das Verfahren 2-03 o 97/24 im Wissen um den Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz absichtlich verschleppt.]

Die angegriffene Äußerung, es sei richtig, den Verfügungskläger als Dummkopf zu bezeichnen, denn wie die Dinge lägen, drehe der „Prozessbetrüger“ voll durch und behaupte dummdreist lügend, der Verfügungsbeklagte habe das Amtsgericht belogen, wird eingangs des Blogbeitrags vom 12.07.2025 in den Raum gestellt, ohne dass für den Durchschnittsleser deutlich wird, aus welchen tatsächlichen Umständen der Verfügungsbeklagte auf einen „Prozessbetrug“ des Verfügungsklägers schließt.

 [Anmerkung:  Andreas Skrziepietz hatte in öffentlicher Schrift und mit mindestens bedingtem Vorsatz unter voller Namensennung behauptet, ich hätte das Amtsgericht belogen, was unwahr, also strafbare Verleumdung ist.]

Den verlinkten Artikel vom 30.06.2025 wird ein eher flüchtiger Durchschnittsleser entweder nicht anklicken oder nur flüchtig lesen, in beiden Fällen wird nicht deutlich, aus welchen Tatsachen oder Geschehnissen sich ergeben soll, dass der Verfügungskläger ein „Prozessbetrüger“ ist.

Damit sich die Leser ein Bild machen können: Hier der Link zu dem Artikel, in welchem ich einen von mehreren Fällen des Prozessbetruges beschrieben habe, der vor dem AG Hannover versucht wurde. Skrzipepitz hatte in einer Abmahnung und in der Klage unwahr vorgemacht, er habe ein Journalismus-Diplom. Auch darauf gestützt hatte er ein Schmerzensgeld verlangt.

Die Behauptung des Gerichts lautet also im Kern: Ein unaufmerksamer Leser könne sich kein Bild machen, weil nicht zu erwarten sei, dass dieser einem Link folge oder den Text nur flüchtig lese.

Ulkig: Das Gericht stellt auf einen „unaufmerksamen Leser“ ab, andere auf „hinreichend verständige“. Dieser Quatsch wird eine Berufung nicht überleben.

Weiter mit dem Geschwülst: 

Dies ergibt sich auch nicht aus dem Artikel vom 15.07.2025, wobei schon aufgrund der unterschiedlichen Erscheinungsdaten auch nicht anzunehmen ist, dass der Leser beide Artikel im Gesamtzusammenhang wahrnehmen wird. 

Hä? Da fehlt jeder Sinnzusammenhang. Warum sollte „aufgrund der unterschiedlichen Erscheinungsdaten“  nicht anzunehmen sein, „dass der Leser beide Artikel im Gesamtzusammenhang wahrnehmen wird.“ Neben Tatsachenresistenz habe ich dem LG Kassel schon früher Scheinlogik vorgeworfen. Die Sache ist doch die: Die Leser, die es interessiert warum ich Skrziepietz Prozessbetrug vorwerfe, werden dem Link folgen und das auch aufmerksam lesen. Und die anderen inteessiert es auch nicht. 

Aber ich konnte Frau Dr. Dreyer helfen und habe unter dem Vorwurf des Prozessbetruges wie folgt notiert:

Zur Erinnerung: Andreas Skrziepietz hatte dem LG Frankfurt im März 2025 gegenüber behauptet, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt, obwohl er - wie er genau wusste - im September 2020 wegen Volksverhetzung zu 60 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt wurde. Zur Glaubhaftmachung verwendete er einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, der eine Verurteilung wegen Beleidigung und Bedrohung im Mai 2024 auswies. Also hatte Skrziepietz am 27.12.2024 auch das AG Hannover belogen - und einen Prozessbetrug versucht - als er in einem Verfügungsantrag vortrug, dass er wegen seiner Äußerungen „weder angeklagt noch verurteilt“ sei. (Frau Prof. Dr. Dreyer vom LG Kassel verlangt, dass ich es immer und jedesmal ganz genau erkläre, wenn ich darlege, dass Andreas Skrziepietz ein Prozessbetrüger ist.) 

Ich bin ja gespannt, ob die Frau Prof. Dreyer jetzt hinreichend aufmerksam ist und erkennt,  „aus welchen Tatsachen oder Geschehnissen sich ergeben soll, dass der Verfügungskläger ein „Prozessbetrüger“ ist.“

 Weiter mit dem Geschwülst:

Ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den angegriffenen Äußerungen besteht nicht. Es handelt sich um die Wiedergabe der Auffassung des Verfügungsbeklagten, die mangels Schilderung der tatsächlichen Umstände, aus denen der Verfügungsbeklagte seine Rechtsmeinung bildet, für den Verkehr nicht nachvollziehbar ist.

Moment mal: Der feine und mehrfach vorbestrafte Skrziepietz drängt in die Öffentlichkeit, wird von der Staatsanwaltschaft Hannover nach mehreren Anzeigen wegen Prozessbetruges verfolgt, er wird wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten verfolgt (wenn dessen Büro das gestattet), er wird wegen Volksverhetzung verfolgt - und er beleidigt und verleumdet mich (und andere) durch öffentliche Schrift und eine Richterin behauptet ernsthaft, es bestände kein öffentliches Informationsinteresse? Und das obwohl es weiß, dass meine Vorhaltungen wahr  und richtig sind?

Auch das wird aufgehoben:

Die Texte sind so pauschal gehalten, dass der Leser die Wertungen als „Prozessbetrüger“, „Bedrohen“ der Staatsanwaltschaft Kassel bzw. eine fehlende Zulassung zum Arzt nicht nachvollziehen oder überprüfen kann, eine Auseinandersetzung in der Sache ist mangels Sachinformationen nicht möglich, obwohl dem Verfügungsbeklagten eine detailliertere Schilderung zweifelsfrei möglich wäre. So, wie die Texte geschrieben sind, sind sie verkürzt auf die Wiedergabe eigener Bewertungen des Verfügungsbeklagten, die mangels Angabe tatsächlicher Umstände nicht nachvollziehbar sind, und die erheblich ehrverletzend und mit möglichen gravierenden Konsequenzen für den sozialen Geltungsanspruch des Verfügungsklägers und ggf. dessen berufliches Fortkommen haben, und sogar die Möglichkeit der Einleitung behördlicher Schritte gegen den Verfügungskläger haben können. 

Das Berufungsgericht wird es interessieren, dass nach meinen Strafanzeigen Ermittlungsverfahren laufen. Die Strafanzeigen werden jetzt eben auch veröffentlicht, damit das Publikum erfährt, worauf meine Vorwürfe sich stützen:

Da hat Andreas Skrziepietz also rein gar nichts erreicht: Durch die nicht verbietbare und dem Gerichtsurteil nach notwendige Veröffentlichung der oben verlinkten Strafanzeigen vom 25.03., 01.08., 10.08., und 13.08.2025 erfährt jetzt eben jeder wie verlogen Andreas Skrziepietz vor Gericht agiert und dass er ein „notorischer“ Prozessbetrüger ist.

Interessant ist auch, dass Andreas Skrziepietz just in diesem dem LG Kassel vorsätzlich unwahr an Eides statt versicherte, dass er sich niemals als Diplom-Journalist bezeichnet habe. Das führte zu der weiteren Strafanzeige gegen Andreas Skrziepietz wegen vorsätzlich unwahrer Versicherung an Eides statt und Prozessbetruges.

Das Gericht behauptet auch: 

Es besteht, da keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Werturteile des Verfügungsbeklagten auf tatsächlicher Grundlage nachvollziehbar und richtig sein könnten, daher auch die Gefahr, dass der Verkehr irregeführt wird. 

Das ist krude und mit dem Prozessstoff nicht in Übereinstimmung zu bringen. Ich werfe seit Jahren Richtern des LG Kassel vor, dass diese sich nicht mit Tatsachen auseinandersetzen. Die Krönung war, dass 3 (drei) Richter des LG Kassel behaupteten, ein Antrag von mir wäre weder unterstrichen noch anderweitig drucktechnisch hervor gehoben gewesen. Tatsächlich war er fett gedruckt und unterstrichen.

Tatsache ist, dass ich dem Gericht gegenüber alle Vorhaltungen - auser dem die kritisierten Handlungen wertendem „Dummkopf“ - ausreichend deutlich begründet habe. Also werde ich mal wieder vor das OLG ziehen müssen, welches schon jede Menge des Quatsches, den das LG Kassel offenbar regelmäßig verbricht, aufgehoben hat.

Ich habe zudem bereits den Antrag gestellt, dem Andreas Skrziepietz die Frist für die Hauptsacheklage zu setzen.  Ich bin gespannt, ob er es sich wagt, im Angesicht der ihm schon jetzt vorgehaltenen prozessualen Lügen - die ja leicht aus Gerichtsakten zu beweisen sind - nochmals zu lügen oder ob er lieber klein beigibt. Sonst könnten nämlich aus drei Jahren vier werden.

In der Sache 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt - wo er behauptete nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden zu sein (2020 wurde er das) - hat er jedenfalls die Hauptsacheklage (scheinbar) nicht eingereicht. Jedenfalls wurde mir vom Gericht noch keine vorgelegt.