„Prozessbericht“ des Andreas Skrziepietz (Hannover) - und was wirklich geschah ...

„Prozessbericht“ des Andreas Skrziepietz (Hannover) - und was wirklich geschah ...
(Beweis für die extrem niedrige Denkungsart des „Docmacher“ Andreas Skrziepietz, Hannover)

Nachricht für Andreas Skrziepietz: Beleidigungen, Herabwürdigungen, Verleumdungen und vorliegend „üble Hetze“ haben keine Schaffenshöhe. Diese beweisen aber seine dreckige Schädigungsabsicht. Und das ist auch in anderen Verfahren „höchst interessant“ - denn diese sind ein starkes Indiz für Stalking. Und als Verbalterrorrist geht er wegen des obigen auch durch.

Vorgeschichte:

Andreas Skrziepietz, der sich auch „Docmacher“ nennt, hatte eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung beantragt: (früherer Bericht)

und zudem ausdrücklich den Antrag gestellt, ihm ein Schmerzensgeld(!) in Höhe von 1000 Euro zuzubilligen.

  • Schon gescheitert: Der „Überfall“ mit der einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung. Denn die wurde ja angesetzt.
  • Schon gescheitert: Die Richterin erklärte dem Rechtslaie Andreas Skrziepietz geduldig, dass eine Zubilligung eines Schmerzensgeldes im Verfahren um die einstweilige Verfügung gar nicht zulässig sei und legte ihm nahe, dass er den Antrag zurück nehmen solle. Was er imerhin getan hat. Man könnte deshalb fast glauben, er sei vernünftig ... aber schon sein Antrag und erst recht der Verhandlungsverlauf geben das nicht her.

Was in der Verhandlung wirklich geschah („Nicht wörtliches Erinnerungsprotokoll“):

Zum Verständnis: Es geht um diesen Artikel:

Der Hetzer Andreas Skrziepietz (Hannover) und der russische Geheimdienst: Nur „Putin-Fan“ oder gar in Diensten des FSB?
Das als sich als „Spezialist für Traumatologie, Autor und Journalist“ ausgebende Großmaul aus Hannover (hat tatsächlich trotz wohl dreier Anläufe nicht einmal eine Zulassung zum Arztberuf, über ein angebliches Sprachstudium behauptet er nicht einmal selbst, es abgeschlossen zu haben) hat im Rahmen seiner Hetze gegen EU und Nato - und

und zunächst um meinen Satz:

Das als sich als „Spezialist für Traumatologie, Autor und Journalist“ ausgebende Großmaul aus Hannover (hat tatsächlich trotz wohl dreier Anläufe nicht einmal eine Zulassung zum Arztberuf, ...

Skrziepietz hat vorgetragen, er habe sich sich nie als „Spezialist für Traumatologie, Autor und Journalist“ ausgegeben, diese Behauptung stamme von der Redaktion einer italienischen Zeitschrift. Das schrieb er er schon im Antrag:

Meine Entgegnung: Skrziepietz verbreitet das PDF mit der also bewusst unwahren Behauptung auf seinem eigenen Webserver, seiner eigenen Domain, verlinke dieses und macht sich auf diese Weise vorsätzlich die enthaltene, unwahre Behauptung, er sei ein „Spezialist für Traumatologie“ zum Zweck der Selbstbewerbung zu Eigen. Skrziepietz könne allenfalls dann ein „Spezialist für Traumatologie“ sein, wenn er mindestens Arzt sei. Was er aber schon dem Antrag zu Folge gerade nicht ist.

Dies blieb unwidersprochen. Andreas Skrziepietz erzählte an den Fakten vorbei.

Die Richterin sagte darauf hin zu mir, Sie habe ein Problem mit dem Wort „Großmaul“. Das sei ihr zu herabsetzend.

Meine Entgegnung: „Großmaul“ ist ein Synonym für „Prahler“ und „Aufschneider“ - was für Andreas Skrziepietz schon deswegen zutrifft, weil er unwahr behauptet ein „Journalismus-Diplom“ zu haben, sich ergo als Diplom-Journalist ausgibt. Das sei „Hochstapelei“, ein „Prahlen“ und „Aufschneiden“ - und schon dieses decke also die Aussage, er sei ein „Großmaul“. Ferner beleidige und verleumde er nicht nur mich im Rahmen eines Stalkings und durch öffentliche Schrift unter anderem als „Dummholz“ und ein erniedrigendes Bildnis (welches mich als Untertan darstellen soll) sondern zahlreiche weitere Personen, z.b. die Altkanzlerin Merkel in seinen Blogs - also durch öffentliche Schrift - als „Massenmörderin“ und den Gesundheitsminister Lauterbach als „psychisch schwerstkranken Corona-Karl“, als „hochgradig malignen Narzisst“ der „in die Psychiatrie eingewiesen“ gehöre. Auch das rechtfertige die Wortwahl „Großmaul“.

Mein Erleben und Eindruck: Der Gesichtsausdruck der Richterin veränderte sich just beim Wort „Massenmörderin“ schlagartig. Würde man diesen Gesichtszug in Worten ausdrücken, dann würden diese wohl lauten:

„Oi! Alter Schwede! Das ändert hier ALLES".

Die Punkte meiner Entgegnung blieben unwidersprochen - aber zurück zum „Journalismus-Diplom“:

(Zum Verständnis:) Obwohl ich im Artikel ganz offensichtlich nur darauf Bezug nahm, dass er kein Arzt ist, also auch nicht „Spezialist für Traumatologie“ sein kann und zu „Journalist“ keinen Bezug nahm, vermeinte Andreas Skrziepietz, er müsse im Verfügungsantrag auch zum „Journalist“ vortragen. Wie er das getan erweist sich nachfolgend als völlig notloses Eigentor.

Die Richterin führte zunächst aus, dass Andreas Skrziepietz durch Vorlage eines Diploms unter Beweis gestellt habe, dass er ein Journalismus-Diplom habe.

Bild und Beweis für Täuschung: Auszug aus der Antragsschrift des Andreas Skrziepietz

Ich führte dazu aus, dass das vorgelegte Zeugnis gerade kein Diplom sei. Die Richterin nahm also das von Andreas Skrziepietz ausdrücklich als „Journalismus-Diplom“ bezeichnete Schriftstück zur Hand und sah das hier:

Dieses Zertifikat hat Andreas Skrziepietz (Hannover) mindestens vor Gericht und mir gegenüber unwahr als „Journalismus-Diplom“ bezeichnet. Er darf in diesem Zusammenhang unzweifelhaft als „Aufschneider“, „Hochstapler“ und auch „Großmaul“ bezeichnet werden.

Nur zu sehen gewesen:

Dem Gesicht der Richterin war anzusehen, dass diese die Anlage zum ersten Mal sah und von der Diskrepanz zwischen dem Inhalt des Schriftstückes und der Behauptung des Andreas Skrziepietz wirklich beeindruckt war. In Worten ausgedrückt sah es nach einem „Huh! Was, BITTE, soll DAS?“ aus.

Meine Entgegnung: Journalismus sei ein Studienberuf. Das vorlegte Zertifikat sei gerade kein Diplom über einen Abschluss eines Studiums sondern nur ein Zeugnis eines Unternehmens, welches weit überwiegend für die Jobagentur Aus- und Weiterbildungen mache, über eine Teilnahme an einem 4-Monats-Kurs. Die Behauptung des Andreas Skrziepietz, ein „Journalismus-Diplom“ zu haben, sei also ganz klar unwahr und ein Beweis für dessen Hochstapelei - denn Skrziepietz mache in der Absicht, sich zu überhöhen, sogar dem Gericht falsch vor.

Die Richterin nickte und führte, Andreas Skrziepietz zugewand, aus, dass ein „Journalismus-Diplom“ tatsächlich nur durch ein Studium an einer Hochschule erworben werden könne. Das vorgelegte Zertifikat sei offensichtlich kein solches Diplom. Was Andreas Skrziepietz dazu vortragen wolle?

Andreas Skrziepietz erklärte darauf hin: Für ihn sei jede Urkunde ein „Diplom“; weiter: „Journalist“ sei keine geschützte Berufsbezeichnung, jeder könne sich so nennen.

Anmerkung zum Verständnis: Andreas Skrziepietz gibt an, dass er selbst ein Hochschulstudium abgeschlossen (Er ist demnach also selbst Diplom-Mediziner!), sogar den Doktor-Titel erworben habe. Da wird die Richterin auf seinen Satz „Für mich ist jede Urkunde ein Diplom“ nichts geben - außer wohl zu denken, dass der gerade beim Lügen erwischte nicht nur vermeint, er könne „verarschen wen und sich die Welt machen wie er will“, sondern nunmehr auch noch versucht, seine Lüge vor dem Gericht durch eine weitere aufrecht zu erhalten. Zusammen mit den stumpf-blöden Beleidigungen in seinem „Prozessbericht“ (und erst recht denen im Update), welche ein „Auftrumpfen“ und „Erniedrigen“ des vorhersehbar obsiegenden Gegners (das bin ich) darstellen und der Drohung mit weiteren Klagen - ergibt sich das Bild einer höchst toxischen Persönlichkeit, die ganz erheblich narzisstisch gestört ist. Denn für genau solche ist genau dieses Verhalten „supertypisch“. Im Übrigen ist, weil er ja auch Geld forderte, eine Strafanzeige wegen des Vorwurfes des versuchten Prozessbetruges fällig. Das er nicht wusste, dass er den Anspruch auf ein „Schmerzensgeld“ formal nicht durchsetzen konnte, ist zwar irgendwie bezeichend für ihn, spielt aber keine Rolle.

Auffällig: Nach der Protokollierung der obigen Aussage hat die Richterin das Diktiergerät mit gestrecktem Arm in die Richtung des Dr. Andreas Skrziepietz gehalten, spielte es ihm vor und fragte eindringlich, ob er das Protokoll so genehmigt.

Andreas Skrziepietz hat das bestätigt.

Dann ging die Richterin zu der Frage über, was es denn mit dem Satzteil „hat tatsächlich trotz wohl dreier Anläufe nicht einmal eine Zulassung zum Arztberuf“ auf sich habe.

Ich erklärte dazu: Andreas Skrziepietz habe Medizin studiert und das Praktikum geleistet, er habe im September 2004 veröffentlicht, dass er für Oktober 2004 die Zulassung erwarte; sodann im November, dass er zwar gute Noten habe, aber ungeeignet sei; im Jahr 2020 veröffentlicht, dass er die Zulassung beantrage, um dann als Arzt durchs Fernsehen zu tingeln und er habe vor dem LG Frankfurt ein Zeugnis vorgelegt, dass er sich im Jahr 2020 sogar einer für die Approbation notwendigen ärztlichen Untersuchung unterzogen hatte. Das seien genau die drei Anläufe.

Andreas Skrziepietz erklärte dazu: Die Behauptung, er habe drei Approbationsanträge gestellt, sei eine „Lüge“. Er habe nur einen solchen Antrag gestellt, nämlich für Praktikum. Und der sei bewilligt worden. Den Fakten trat er nicht entgegen.

Ich erklärte dazu: Ich habe nie erklärt, dass er Approbationsanträge gestellt habe, ich habe bewusst nur erklärt, dass es wohl drei Anläufe dazu gab, die Approbation zu erlangen. Andreas Skrziepietz müsse zu dem seine eigenen Veröffentlichungen, mit denen er den Eindruck, er habe Approbationsanträge gestellt, selbst erweckt hatte, gegen sich gelten lassen. Weiter zeige der von Andreas Skrziepietz dem Gericht vorgelegte „Arztausweis für das ärztliche Praktikum“ auf, dass dieser [1996] ausgestellt, zweimal [1999, 2001] - insgesamt auf eine Dauer von rund neun Jahren [bis 2005] - verlängert wurde, obwohl das Praktikum nur 18 Monate dauerte. Das zeige auf, dass mit dem Praktikum etwas nicht stimme. Aber auch diese Verlängerungen seien Anläufe, die Zulassung zum Arzt zu erlangen. Denn allein die Ausstellung und zwei Verlängerungen stellen schon drei Anläufe dar, weil das abgeleistete Praktikum eben Voraussetzung für die Zulassung war.

Die Richterin nahm die von Andreas Skrziepietz vorgelegte Kopie zur Hand, nickte und bat Andreas Skrziepietz um eine Stellungnahme dazu, was es denn mit dem Praktikum und den Verlängerungen nun auf sich habe.

Andreas Skrziepietz hat dazu nur wiederholt erklärt, er habe keine drei Approbationsanträge gestellt, wich der Frage also aus.

Die Richterin wusste genug und ging zum Antrag über, mit welchem mir die Äußerung „... frage ich mich, ob Andreas Skrziepietz nicht vielleicht auch noch Geld aus Russland erhält oder erhalten hat“ verboten werden soll.

Ich erklärte dazu: Im Rahmen seiner Hetze gegen die Ukraine, NATO und die Bundesregierung - und zugunsten Putins Aggression in der Ukraine - habe Andreas Skrziepietz mindestens in einigen Forenbeiträgen zu einer Webseite namens „southfront.org“ verlinkt und sich die dort betriebene, offensichtliche Hetze und Propaganda zu Eigen gemacht. Die Betreiber dieses russischen, auf der Krim beheimateten Propagandaorgans wurden 2022 durch die USA, Kanada, Großbritannien, Japan, Australien und die EU sanktioniert weil SouthFront.org (durch den FSB betrieben) russische Kriegspropaganda und Hetze gegen westliche Regierungen verbreitete und ich habe erklärt, dass southfront.org wegen dieser Sanktionen nicht mehr erreichbar sei.

Einfügung zum Verständnis der Leser: „.org“ ist eine generische Top-Level-Domain, die von der Public Interest Registry (kurz PIR) verwaltet wird. Die PIR sitzt in Virgina (USA), durfte auf Grund der Sanktionen die Registrierung und also Namensauflösung der Domain nicht aufrecht erhalten. Deshalb ist „southfront.org“ (gottlob) nicht mehr erreichbar.

Ich erklärte weiter: Meine Formulierung („... frage ich mich, ob Andreas Skrziepietz nicht vielleicht auch noch Geld aus Russland erhält oder erhalten hat“) habe ich bewusst als rein rhetorische Frage und sehr distanzierend formuliert. Das sei etwas wie die Frage: „Sag mal: Kriegst Du Geld dafür?“ - normal verständige Leser verstehen darunter gerade nicht die Unterstellung oder Behauptung, dass Skrziepietz tatsächlich Geld erhalten habe.

Das hat die Richterin sehr genau zu Protokoll genommen. Ich vermute, das kommt so in die Urteilsbegründung.

Andreas Skrziepietz hat dazu erklärt, das ich lügen würde. weil southfront noch erreichbar wäre. Weiter erklärte er, dass southfront.org eine neue Domain habe (die werde ich in diesem Bericht nicht nennen) und sehr wohl erreichbar sei. Er habe kein Geld erhalten, meine Tatsachenbehauptung(!) sei unwahr.

Auffällig: Nach der Protokollierung der obigen Aussage hat die Richterin das Diktiergerät in seine Richtung gehalten und ihn ganz deutlich gefragt, ob er das Protokoll so genehmigt. Das hat sie bei mir nie getan.

Andreas Skrziepietz blieb dabei. Das hatte er schon im Antrag geschrieben:

Am Ende fragte die Richterin - die gar nicht auf einen Vergleich drängte (und also wohl große Lust darauf hat, ein Urteil zu schreiben) - die Anträge ab. Skrziepietz blieb bei seinem Verbotsbegehr, ich bei dem Antrag auf Abweisung. Wie es ausgeht - darüber denkt die Richterin jetzt sicher sehr genau nach. Wahrscheinlich auch, wie sie den „Rechtsmissbrauch“ begründet auf den Andreas Skrziepietz sie so „vorfreudig-erregt“ wie eben auch nichtsahnend selbst aufmerksam gemacht hat. Dazu später mehr.

Urteilsverkündung ist am 04.12.2024. Wenn ich mich richtig erinnere.

Weggelassen habe ich oben - und das kommt auch nicht in Protokoll: Andreas Skrziepietz hat immer wieder zu Themen vorzutragen versucht, die mit dem Prozessstoff nichts zu schaffen haben und wurde von der sich also genervt zeigenden Richterin deswegen mehrfach unterbrochen. Wird wohl im Urteil vermerkt: Mein Schriftsatz vom 15.11.2024 (nachweislich per Mail und Fax verschickt!) lag am 21.11.2024 der Richterin noch nicht vor. Zudem legte Skrziepietz dem Gericht zwei unvollständige Schriftstücke vor und die Richterin machte mir den Formulierungsvorschlag, dass ich zu Protokoll geben könne, dass diese Kürzung offensichtlich mit dem Ziel erfolgte, einen falschen Eindruck über die Parteien und den Vorgang zu erwecken. Das ist im Hinblick auf §138 ZPO bemerkenswert.

Ach so. Wie Andreas Skrziepietz nach dem Prozess reagierte:

Andreas Skrziepietz war es in seinem „Prozessbericht“ (oben wiedergegeben) besonders - wenn nicht gar einzig - wichtig, in übler und herabwürdigender Weise über mein Erscheinungsbild herzuziehen. Das war in zweierlei Hinsicht ein Fehler: Erstens kann ich das vor Gericht verwenden. Und zweitens sollte das nur jemand machen, der besser aussieht als ich. Aber für Andreas Skrziepietz - der selbst überhaupt kein „Adonis“ ist - sind ja, ausweislich seiner öffentlichen Äußerungen, sehr viele Mitmenschen - insbesondere Meinungsgegner - „dick, dumm, faul und gefräßig“.

Ich kommentiere das mit:

„Der Habitus des Dr. Andreas Skrziepietz aus Hannover selbst ist sehr weit von dem entfernt, was viele von einem „Dr. med.“ erwarten. Dieser dürfte zu massiven und häufigen Ablehnungen - von ihm nachfolgend als „ungerechte Misserfolge“ wahrgenommen - führen und erklärt insofern seine von ihm selbst in die Öffentlichkeit getragene, höchst prekär anmutende Psyche und also seinen Narzissmus."
Beweis:Andreas Skrziepietz wird auch von anderen als „gestört“ wahrgenommen und hat schon 2012 öffentlich eingeräumt, ein Narzisst zu sein. Aber eine mindestens temporäre „infantile Regression“ („Zurückfallen auf eine frühere Stufe der geistigen Entwicklung“) trifft nach meiner persönlichen Ansicht - und ausweislich seiner Klage, doch vor allem hinsichtlich seines „Prozessberichtes“ - und seines „Beleidigt-Seins“ wenn man seinen Name falsch ausspricht oder auch nur leicht falsch (vorliegend „Skritzepietz“) schreibt - ebenfalls zu. Jedenfalls „erwachsene Gemüter“ fühlen sich bei letzterem nicht gleich so „angepisst“, dass sie daraus das Recht herleiten, den anderen übel zu beleidigen („Dummholz“). Was Andreas Skrziepietz laut Akte des LG Frankfurt (2-03 O 117/24) erweislich getan hat. Hinzu kommt: Wenn er doch seit Jahren von seiner Störung weiß und diese „nie geleugnet“ hat: Warum nimmt er keine angemessene Hilfe in Anspruch?

Da ich nicht weiß, warum ihm die Körperhöhe so wichtig ist:

Soweit Andreas Skrziepietz aus Hannover in seinem „Prozessbericht“ auf dessen vermeintliche körperliche Überlegenheit durch seine, mich gar nicht so weit überragende Körperhöhe anspielt: Ich habe ihn gesehen. Ich habe gesehen, wie er sich bewegt. Und meine Erkenntnis daraus ist: Er ist mir nicht etwa „überlegen“. Vielleicht in Laufsportarten... Nach einer Auseinandersetzung „Mann gegen Mann“ mit ihm würde man mir wohl - zu Recht - vorwerfen, mich „bewusst unfair an einem erkennbar schwächeren Gegner vergriffen“ zu haben. Wer (BITTE!) will denn SOWAS?

Update:

Andreas Skrziepietz hat seine, oben gezeigte, nunmehr die Voraussetzungen der Strafbarkeit gemäß § 185 ff Strafgesetzbuch (Beleidigung) erfüllende Hass- und Hetzschrift noch gewaltig verschärft. Und er schreibt: „Die nächste Klage kommt demnächst.“

Da das sehr selbst ernannte „Opfer“ hier also mit liest, übermittle ich dem Hannoveräner Andreas Skrziepietz meine Nachricht:

„Dann klag doch! Übrigens wird Ihr Anwalt (falls der Sie noch vertreten möchte - woran ich zweifle) Ihnen gerne einen Kommentar dazu geben, welche Auswirkungen Ihr höchst unehrlicher Antrag vor dem Amtsgericht in Hannover und Ihre, auf die Verhandlung folgenden Beleidigungen und die Drohung auf andere Verfahren haben. Mit dem Begriff des Rechtsmissbrauchs sollte der sich doch mindestens so gut auskennen wie ich mit dessen Abwehr.“