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AfD klagte darauf, Naziparolen skandieren zu dürfen

Per Beschluss entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erstinstanzlich, die Stadt Essen dürfe den Zugang zu einer Veranstaltungshalle nicht von der Abgabe einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung, dass keine strafbaren NS-Parolen verwendet werden, abhängig machen. (NTV.de) Hinweis: Bei NTV fehlt jede Einlassung zur

Teffen zwei Irre aufeinander...

So könnte ein Witz beginnen. Aber manches, was im realen Leben stattfindet, ist weit davon entfernt, als das man lachen könnte. In Mannheim trafen nunmehr zwei Fanatiker (Islamhasser und Islamist) aufeinander. Das hatte böse Folgen.