AfD klagte darauf, Naziparolen skandieren zu dürfen

AfD klagte darauf, Naziparolen skandieren zu dürfen

Per Beschluss entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erstinstanzlich, die Stadt Essen dürfe den Zugang zu einer Veranstaltungshalle nicht von der Abgabe einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung, dass keine strafbaren NS-Parolen verwendet werden, abhängig machen. (NTV.de)

Hinweis: Bei NTV fehlt jede Einlassung zur Rechtskraft - Ein Nachsuchen ergab: Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschwerde einlegen.

Jede Partei, die nichts mit Nazi-Idioten zu tun haben will, würde das ohnehin strikt verhindern wollen und also die Selbstverpflichtungserklärung schulterzuckend unterschrieben - nicht jedoch die AfD! Denn, so wie ich das sehe, hat die AfD darauf geklagt, auf deren Parteitag in der Essener Gruga-Halle (vom 28. bis 30. Juni 2024) strafbare NS-Parolen verwenden zu dürfen. Also haben die LiebhaberInnen blaubrauner Haselnüsse und russischen Geldes das auch vor.

Parteitag hin, Nazis her: § 130 Strafgesetzbuch gilt - wie alle anderen Gesetze - trotzdem.