Die Irrungen des Stalkers und „DüVerlaZ“ Andreas Skrziepietz (a.k.a. „Docmacher“, Hannover)

Die Irrungen des Stalkers und „DüVerlaZ“ Andreas Skrziepietz (a.k.a. „Docmacher“, Hannover)
Bildschirmfoto: Im Blog des „DüVerlaZ“ Andreas Skrziepietz kommentieren angeblich ein „Mario D.“ und eine „Heike Reinholz“. Letztere ist vor 10 Jahren verstorben. Mag doch jede Leserin und jeder Leser darüber, wie diese Kommentare wohl (übrigens auch noch binnen weniger Minuten) zustande kamen, denken, was sie oder er will. (Bei allen mit funktionierendem Hirn weiß ich genau, was da heraus kommt...) Hab ich erwähnt, dass es die einzigen Kommentare im ganzen Blog sind?

Andreas Skrziepietz irrt (nach seinem eigenen Maßstab lügt er also). Denn es gab und gibt keine Gerichtsverfügung, kein Urteil, auch keinen Vergleich welcher mir verbietet, den Name des als „Dialerparasit“ bekannt gewordenen Mario D. (oder eines anderen „Mario D.“) zu nennen.

Weil ich aber den vollen Name des früheren „Dialerparasiten“ gegenwärtig nicht (mehr) nenne entsteht - übrigens nur im (auf „wirklich ganz besondere Weise funktionierenden“) Gehirn des Andreas Skrziepietz daraus eine aufscheinende und sich, nur in einem nicht gesunden Hirn zur Scheintatsache verfestigende „Gewissheit“:

Der „DüVerlaZ“ („Dümmster Verleumder aller Zeiten“) namens Andreas Skrziepietz glaubt, also nur, dass ich den Name des Mario D. auf Grund eines gerichtlichen Verbotes nicht nennen darf, hat schon früher einem Forum (also öffentlich!) verbreitet und im Stalking wiederholt (siehe unten), ich hätte gegen den früheren Dialerparasit Mario D. vor Gericht verloren, die Gerichtskosten nicht zahlen können und deshalb im Knast gesessen. Was unwahr und im Übrigen rechtlich gar nicht möglich ist: Für nicht gezahlte Gerichtskosten kommt man - schon mangels Rechtsgrundlage - nicht in den Knast. Skrziepietz sollte seine Anwälte fragen oder sich wenigstens rechtliche Grundkenntnisse aneignen bevor er dummes Zeug verbreitet und sodann als „bezüglich deutschen Rechts unwissender als manch gerade eingereiste Migrant oder Migrantin“ da steht.

Dabei ist das einfach: Es gibt ein Recht auf „Vergessen werden“. Deshalb nenne ich den Name nicht.

  • Bei „Mario D.“ liegt der Fall zwischen allen vom BVerfassG bekannten Grenzen. Denn einerseits hat er keine so schweren Straftaten (wie z.B. einen Mord) begangen, anderseits drängte dieser selbst in die Öffentlichkeit. Aber schon aus Sicht der Moral „verbietet“ es sich also nach meiner eigenen Ansicht, ihn jetzt noch durch weitere und neue öffentliche Berichte daran zu hindern, ein rechtstreues Leben zu führen. Sollte D. sich öffentlich (außer zu Privatkram, meinetwegen Oktoberfestbesuchen) äußern oder sonst Anlass zu neuen Berichten geben, wäre dieses moralische Recht aber verwirkt.

Fakt ist: Gegen den besagten, damals unfassbar dumm handelnden „Dialerparasit“ habe ich folgende Bilanz:

  • Ich habe Mario D. gerichtlich erfolgreich untersagen lassen höchst böswillige Aussagen über eine angebliche Zugehörigkeit meiner Person zu einer gewissen Organisation zu verbreiten. Der DüDiPaz hatte mich verleumdet - das ist es, was der trotz des Doktor-Titels gewiss nicht klügere Andreas Skrziepietz ebenfalls tut.
  • Mario D. (der seinerzeit - wie nunmehr auch der phantasievolle Stalker Skrziepietz - herumtönte, dass er die Verfahren gewonnen habe) scheiterte mit mehr als 20 Verfügungsanträgen gegen mich, die er mit Hilfe eines anderen Idioten binnen weniger Tage verfasste und an ebensoviele Gerichte faxte. Die 20 ist also eine Mindestanzahl, denn von glatt gescheiterten Verfügungsanträgen erfährt der Antragsgegner nichts. (§922 (3) ZPO). Allerdings wollten die Gerichte eine Stellungnahme von mir und mit seinen Beschwerden gegen die ablehnenden Beschlüsse scheiterte Mario D. und holte sich damals „im Dutzend“ ganz üble Beschlüsse, in welchem die Gerichte ihm Verlogenheit und den Rechtsmissbrauch bescheinigten. (Solche strebe ich in den Sachen an, die Andreas Skrziepietz angeleiert hat).
(Hier eine Liste: AG Cottbus 39 C 16/07; AG Bergen auf Rügen 2 C 42/07; AG Dresden 13 C 0284/07; AG Freising 11 C 241/07; AG Lindau (Bodensee) 2 C 0023/07 -> LG Kempten 5 T 555/07; AG Starnberg 2 C 309/07; AG Ottweiler 2 C 16/07; AG Wertheim 1 C 13/07 → LG Moosbach 1 T 22/07 ; AG Kassel 430 C 259/07; AG Luckenwalde 12 C 19/07; AG Wismar 6 T 7/07 -> LG Schwerin 6 T /7/07; AG Medebach 3 C 15/07; -> LG Arnsberg 6 T 74/07; AG Altenburg 5 T 73/07 -> LG Gera 5 T 73/07; AG Pirmasens 1 C 18/07 -> LG Zweibrücken 3 T 6/07)

Wahr und Richtig ist also:

  • Der Dialerparasit Mario D. (und auch kein anderer „Mario D.“) hat niemals auch nur einziges Verfahren gegen mich gewonnen.
  • Ein „Mario D.“ hat mir ergo niemals gerichtlich verbieten lassen, seinen Name zu nennen.

Andreas Skrziepietz versucht das allerdings:

Beweis: LG FFM 2-03 O 281/24, Auszug aus gescheitertem Antrag des Andreas Skziepietz, gegen mich eine einstweilige Verfügung ohne Anhörung des Antragsgegners zu erlassen.

Der „gegenständliche“ Mario D. hatte im Nachgang dieser Aktion etliche tausend Euro Gerichtskosten zu löhnen, ging später mit seinen Firmen (u.a. die Net Pay GmbH, die er zuvor auf den heruntergekommenen Bauernhof der Schwester des Selbstmörders Gravenreuth in Urbach, Thüringen umzog) sehr gründlich pleite, wurde sogar von Staatsanwaltschaften (Krefeld, Dresden) u.a. wegen Abgabe einer vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt sowie Prozessbetruges und also der Polizei gesucht, spielte noch ein wenig mit dem „größten deutschen Hilfeforum“ herum (die Domain will keiner, steht seit Jahren zum Verkauf....) und verschwand sodann („gottlob“) völlig aus der Öffentlichkeit. Man sollte seinen damaligen Helfer - ein Frankfurter Jura-Student, der ohne Abschluss blieb - für diese, äh „Hilfe“ loben.

Nochmal zum Bildschirmfoto:

„Dumm ist, wer Dummes tut!“ - Herr Skrziepietz

Das meine verstorbene Schwester und ein abgehalfteter und sodann abgetauchter Dialerparasit einen Artikel kommentieren glaubt dem Skrziepietz jede und jeder „sofort“. Hinzu kommt: Beide Namen hat der Stalker Andreas Skrziepietz unzweifelhaft schon als angebliche „Kommentatoren“ im Rahmen seines Stalkings verwendet:

Bildschirmfoto: Mario D. war durchaus so „abgefahren“ wie Andreas Skrziepietz. Und gewiss nicht dafür bekannt, mich küssen zu wollen. Und ich habe nur in der wirren Traumwelt des Andreas Skrziepietz einen Prozess gegen Mario D. verloren und bin „eingefahren“.

Für den Name meiner verstorbenen Schwester Heike Reinholz hat Andreas Skrziepietz bei protonmail sogar eine Adresse reike.heinholz@protonmail.com angemeldet, bei „tutamail“ „heikereinholz@tutamail.com“:

Bildschirmfoto: Tote Schwestern küssen nicht!
Bildschirmfoto: Tote Schwestern küssen nicht!

Beweise (ausreichend harte Indizien) dafür habe ich dem LG Frankfurt im Verfahren 2-03 O117/24 schon vorgelegt. Der sich selbst für „hoch schlau“ haltende - aber oft irrende - Hassblogger hat also nichts anderes getan, als weitere Beweise zu schaffen. Der Dr. Andreas Skrziepietz, der zu einer ganzen Reihe, mir (einem Schlosser aus dem Osten) leicht fallender sachlicher und rechtlicher Zuordnungen nicht (mehr) fähig ist (Beweis: LG FFM 2-03 O 117/24, LG FFM 2-03 O 281/24) mag sich das von seinen (bisherigen?) Anwälten (Severin Riemenschneider und Pascal Reddig, beide Media-Kanzlei Frankfurt) erklären lassen. Das auch dann, wenn ich die nicht für die „hellsten Kerzen auf der Torte“ halte. (Sonst gäbe es deren Unterschriften auf den Schriftstücken in den o.g. Sachen nicht.) Aber Skrziepietz bezahlt diese dafür, Schaden von ihm fernzuhalten. Das ist nicht mein Job!

Und soweit durch die vielen unter Missbrauch des Namens meiner Schwester verteilten „Küsschen“ als Schrei nach Liebeverstanden werden können: Andreas Skrziepietz kann in die U-Bahn steigen: Am Steintor gibt es was für ihn (gegen Aufpreis bestimmt auch mit Küsschen!), was von vielen mit „Liebe“ verwechselt wird. Aber aufpassen! Es kommen - auf Grund seiner Klagen, die er verlieren wird - noch verdammt hohe Rechnungen vom LG Frankfurt.

Und noch ein Irrtum des Stalkers und Hetzers Skrziepietz:

Vorab noch eine wissenschaftliche Erkenntnis: Es gibt tatsächlich Stalker, die enorm viel Aufwand betreiben um (wie hier vorliegend) in den Tiefen des Web, und durch Eindringen in die Privatsphäre der Geschädigten an Informationen zu gelangen, mit denen diese Täter die Geschädigten belasten wollen um - wie Andreas Skrziepietz es tut - diesen ein normales Leben unmöglich zu machen.

Beweis: Auch die Nachricht dieser „Heike“ hat Andreas Skrziepietz in seinem Wille zu stalken verfasst: Denn Tote drohen nicht. Da war er gerade damit befasst, Informationen für sein Stalking zu suchen, fand den Name meiner Schwester - und konnte wohl nicht widerstehen, diese für ihn neue Erkenntnis (das ich eine Schwester habe) sofort im Rahmen seines Stalkings zu benutzen.

Andreas Skriziepietz gehört zu diesem soziophatischen Typ, denn Skrziepietz schrieb mir neulich und behauptete - ohne Sinnzusammenhang mit der Abmahnung wegen einer Reihe von blöden Verleumdungen, auf die er antwortete -(und mit allem Verlaub: dummdreist) ich hätte nach einem Gerichtsurteil die Domain „fastix.de“ und „rotglut.org“ abgeben müssen. Wem und wo er das außerdem schrieb muss ich noch herausfinden.

Die wahre Geschichte dahinter:

Der legendär-kriminelle Rechtsanwalt und spätere Selbstmörder Günter Freiherr von Gravenreuth (ein wahres und dummes Großmaul), der mal ähnliches dummdreist behauptete, hat das ganz schnell gelöscht um einen gewaltigen juristischen Arschtritt zu vermeiden. Den publizistischen Arschtritt hat er von mir bekommen: Gravenreuth hatte allen Ernstes versucht, rotglut.org bei der DENIC zu pfänden. Die war dafür als Adresse so geeignet wie seine mit ihm legendär gewordenen Faxgerätes zum Kaffee kochen: nämlich gar nicht. Und was „fastix.de“ betraf, so verlor er sogar die behauptete Forderung: In der Berufung vor dem LG München wurde die AG München erlassene Einstweilige Verfügung aufgehoben. Und damit war sein Pfändungsversuch eigentlich erledigt, noch bevor dieses Badass der deutschen Rechtsgeschichte damit für sich warb.
Auch der kriminelle (rechtskräftig verurteilte) und deswegen/und/oder seiner Insolvenz achtkantig aus der Anwaltschaft geflogene Philipp Karl Berger (Köln, Düsseldorf → Essen → Titz) hatte einst versucht, „fastix.de“ zu pfänden - darüber seinerzeit öffentlich großmauliert - und scheiterte mit seiner niedrigen Schädigungsabsicht kläglich vor dem AG Kassel - gegen mich, einen einfachen Schlosser aus dem Osten.

Das es diese - sämtlich gescheiterten - Pfändungsversuche gab ist nicht gerade einfach herausfindbar. Andreas Skrziepietz muss demnach sehr viel Zeit für diese Nachforschungen aufgewendet haben. Das er dabei z.B. die höchst einfach (mit einem Klick) erkennbare aber nicht zu seinen Vorstellungen passende Tatsache, dass ich nach wie vor Inhaber von fastix.de bin, nicht wahr nahm passt haargenau zum Verhalten eines Stalkers - aber eben auch in das, welches ich mir von seiner Störung mache. Ich denke auf Grund seines Verhaltens: Andreas Skrziepietz ist nicht (mehr) in der Lage dazu, Tatsachen angemessen wahrzunehmen und einzuordnen.

Zurück zur Verleumdung durch Andreas Skrziepietz:

Das mit ich also „fastix.de“ verloren haben soll finde ich „höchst ulkig, weil ein Klick genügt um zu sehen, dass das nicht stimmt“. Macht der, mir also als „Dummkopf“ erscheinende Skrziepietz, das Dritten gegenüber, dann ist das nichts anderes eine weitere dreckige Verleumdung des Herrn Andreas „Lügendoktor“ Skrziepietz aus Hannover.

Ich rate dem sich selbst für „gesund“ und sogar „schlau“ haltenden Stalker und „DüVerlaZ“ Andreas Skrziepietz dazu, an der Adresse Podbielskistraße 168, 30177 Hannover (Telefon 0511 300 334 70, U-Bahn-Haltestelle „Pelikanstraße“ ) mal den „Sitz von ein paar Schrauben“ überprüfen zu lassen. Denn bei ihm „klappert“ offensichtlich was. Und anderes „klemmt“. Er nimmt auch für diese Fahrten besser den ÖPNV, denn selbst fahren sollte er in diesem seinem Zustand besser nicht: Er könnte im Hinblick auf obiges (und seine dummdreist tatsachenwidrig erhobenen Klagen) so fix wie unrichtig daran glauben, dass irgendwo kein Baum oder kein Gebäude steht und außerdem daran, dass genau ER genau DA mit „hundert Sachen“ entlang fahren dürfe...