Der Fall Andreas Skrziepietz: Rechtsmissbrauch und Prozessbetrug³ (5)
Nur ein Idiot im Sinne der obigen Definition überzieht einen anderen mit einer Klage und beweist gleichzeitig durch öffentliche Schrift den eigenen Rechtsmissbrauch:
Der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover tut es. Im Übrigen träumt er nur, denn dazu wird es nicht kommen. Aber nunmehr kann ich in die, nach Abschluss des Verfahrens fällige Strafanzeige wegen Verstoßes gegen §§ 263, 269 StGB auch die versuchte mittelbare Freiheitsberaubung mit aufnehmen.
Beweis für dieses kriminelle Vorhaben: Vorletzte Zeile des „Limerick“.
Denn bei dem dummen, geradezu idiotischem Versuch wird es bleiben. Ich hole mir, was das die Strafanzeigen betrifft, mit dem Urteil die Bestätigung des Gerichts, damit die StA nicht „versagen“ kann)
Dazu später mehr. Das Urteil des 1. Strafsenats des BGH vom 9.5.2017, Az. 1 StR 265/16 ist mir bekannt.