BKA-Razzia bei über 90 Verfassern von Hasskommentaren
Knapp zwei Drittel der Maßnahmen basierten laut BKA auf Ermittlungen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität von rechts. Dazu kommen Fälle wegen ausländischer oder religiöser Ideologie. Die häufigsten Straftaten waren Volksverhetzung, Beleidigung von Personen des politischen Lebens und das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Leider (wie immer) wird man es wohl versäumt haben, die Verbalterroristen in die Klapse einzuliefern. Dies, obwohl die Erfahrung zeigt, dass fast alle späteren Terroristen sich zuvor mit Hass und Hetze äußerten - und längst Fälle für die Psychiatrie gewesen sind.
Kommen wir noch mal zu einem Einzelexemplar eines solchen Hassbloggers:
Ich gehe nicht davon aus, dass es das eher „sehr kleine Licht“ getroffen hat, weil der Schwerpunkt der Razzia auf antisemetischer Hetze lag und die Zahl der Betroffenen viel zu gering ist. Aber im Hinblick auf die Razzia ist es interessant, dass der Verbalterrorist (gestalkt hat er auch...) und Hassblogger Andreas Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. „Docmacher“) mich dazu bewegen will, Links zu seinem blöden Psycho-Sermon zu veröffentlichen, der oft genug als stumpfe Beleidigung von Personen des politischen Lebens - Explizit sogar eines Verfassungsrichters und sogar Volksverhetzung - einzuordnen ist. Denn wenn ich dem Herzenswunsch des Andreas Skrziepietz folgen würde, könnte es sein, dass völlig durchgeknallte Staatsanwälte der StA Kassel zu der Ansicht kommen, dass ich mich an einer Straftat beteiligt hätte. Dann wäre Andreas Skrziepietz allerdings nicht nur wegen Beleidigung, sondern außerdem wegen Anstiftung zur Beteiligung an seiner Straftat dran:
Tipp: §63 UrhG schreibt gerade keine Nernnung einer URL vor. Ganz im Gegenteil: Da steht „wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert“ - und die „Sitte“ schließt die Beteiligung an Straftaten aus. Das gilt auch dann, wenn der sehr Einzelmeinende Andreas Skrziepietz - wohl aus einem schweren Wahn heraus - ganz fest davon überzeugt ist, er begehe mit seinen Schriften keine Straftaten:
Übrigens klagt Andreas Skrziepietz aus Hannover (nennt sich selbst „Docmacher“) explizit darauf, dass ich seinen Name nicht nenne. Sein Verhalten steht zu seiner Klage in einem auffälligen Widerspruch. Denn seinen Name habe ich stets genannt. Das ist es, was §63 UrhG verlangt.