Ein ganz „normaler“ 08/15-Nazi
Ich glaube, der hier ist auch kein Arzt, aber ein „typisch gestörter“ Nazi-Freak:
Gemäss dem Gutachten war seine Einsichtsfähigkeit zur Tatzeit voll erhalten, die Steuerungsfähigkeit aber im mittleren Grad eingeschränkt. Der Beschuldigte leide an einer Persönlichkeitsstörung mit dissozialen, depressiven Verhaltensweisen und der basalen Wahrnehmung einer ungerechten Umgebung. Sodann bestehe ein starker Verdacht auf Schizophrenie mit undifferenzierter Verlaufsform.
... und weiter ...
Bei seiner Befragung im Gerichtssaal erklärt der Beschuldigte, nicht er habe die Minderjährigen bedroht, sondern sie hätten ihn bedroht
An wen und wessen prozessuales Verhalten erinnert mich das obige Gutachten und die, von der NZZ beschriebene „Verteidigung“ des typisch gestörten„Nazi-Freaks“ nur?