Ein ganz „normaler“ 08/15-Nazi

Ein ganz „normaler“ 08/15-Nazi
Sinnbild: Geeignete Vorgehensweise gegen Nazis ist die psychiatrische Behandlung unter angemessenen Vorsichtsmaßnahmen.

Ich glaube, der hier ist auch kein Arzt, aber ein „typisch gestörter“ Nazi-Freak:

Gemäss dem Gutachten war seine Einsichtsfähigkeit zur Tatzeit voll erhalten, die Steuerungsfähigkeit aber im mittleren Grad eingeschränkt. Der Beschuldigte leide an einer Persönlichkeitsstörung mit dissozialen, depressiven Verhaltensweisen und der basalen Wahrnehmung einer ungerechten Umgebung. Sodann bestehe ein starker Verdacht auf Schizophrenie mit undifferenzierter Verlaufsform.

... berichtet die NZZ über einen 40-jähriger Schweizer der den Hitlergruss gezeigt, gegenüber dunkelhäutigen Minderjährigen das N-Wort benutzt und diese laut Anklage zudem mit einem Hammer bedroht hat.

... und weiter ...

Bei seiner Befragung im Gerichtssaal erklärt der Beschuldigte, nicht er habe die Minderjährigen bedroht, sondern sie hätten ihn bedroht

An wen und wessen prozessuales Verhalten erinnert mich das obige Gutachten und die, von der NZZ beschriebene „Verteidigung“ des typisch gestörten„Nazi-Freaks“ nur?

Ach ja:

Auszug aus Klageschrift des Andreas Skrziepietz (Hannover) - Obwohl er genau weiß, dass er stalkt und belästigt versucht Andreas Skrziepietz sich hier darin, die Tat, die er selbst - sogar nach Klageerhebung noch beging - demjenigen anzuhängen den Skrziepietz viele Monate lang mit hunderten(!) Kommentaren stalkte. (LG FFM, Az 2-03 O117/24) Nur bin ich eben, anders als Andreas Skrziepietz wahnhaft behauptete, gerade kein „Dummholz“.