Ich wünsche all meinen Lesern ein stalkingfreies Jahr 2025!
Das Landgericht Frankfurt sieht in Duktus und sachlichen Bezügen auf Inhalte der Blogs des „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover Anhaltspunkte dafür, dass er die Person ist, welche mit solchen, stets feigen - weil anonymen und sogar die Namen von Familienangehörigen missbrauchenden - Kommentaren stalkt. Das Gericht schreibt, es gäbe ...
verschiedene Indizien, dass es sich bei der Person, die mit dem Namen
„Heike Reinholz“ und/oder Abwandlungen dieses Namens die Beiträge des Beklagten kommentiert, um den Kläger [„Docmacher“ Andreas Skrziepietz] handelt. So beziehen sich zahlreiche der von dem Beklagten in der Klageerwiderung insoweit zitierten Kommentare der verstorbenen Schwester auf Beiträge, in denen es um den Kläger geht und ergreift der Kommentator darin Partei für den Kläger. Auch ähneln die Kommentare in Duktus und Inhalt (Hinweise auf Fehler in Rechtsschreibung und im Ausdruck; Bezugnahmen auf das vom Beklagten in Anspruch genommene „Armenrecht“ oder dessen „Kleinwuchs“, vgl. Anlage 2, Bl. 184 d.A. sowie Bl. 165 d.A.) Äußerungen, die der Kläger unter seinem Klarnamen bzw. der Bezeichnung „Docmacher“ oder auf seinem Blog über den Beklagten getätigt hat.
Die verstorbene Schwester ist die obige „Heike“.
Ich wünsche all meinen Lesern, dass es 2025 keine weiteren Indizien für die Täterschaft (von wem auch immer) gibt. Denn sonst würde weiter auf diese besonders feige und hinterfotzige Weise gestalkt.
Auch Klagen und Klageandrohungen können Handlungen im Rahmen eines „Stalkings“ sein. Womöglich - wenn und falls er also nicht gelogen hat - hat Andreas Skrziepietz wohl schon 2022 ein Verfahren verloren, denn nach Anträgen auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung erfährt der Gegner (das wäre ich) nichts davon - wenn „glatt abgelehnt“ wird. Andererseits ist der Andreas Skritzepietz aus Hannover einer, der in Foren erst andere beleidigt und nach den sodann zu erwartenden Antworten also geradezu „dummdreist“ mit Klagen droht und sich nicht schämt, nachfolgend Gerichte zu belügen - z.B. in dem er seine eigenen Beleidigungen und wüsten Verleumdungen in der Sachverhaltsdarstellung weglässt und sogar behauptet, er kenne den Gegner nicht und wisse nicht weshalb er zu dessen Zielscheibe wurde.
Das ist eine dreiste Lüge des Andreas Skrziepietz, die übrigens für den Vorwurf des Prozessbetruges ausreichend sein kann.