Sylt: Besorgte Eltern wollen bekokster Dummnazi-Brut das Taschengeld kürzen - Hinweis zu theoretisch möglicher Anwaltspost
Derzeit ist ja ein Video „viral“, welches zeigt, dass Blödheit noch ansteckender ist als Covid 19. Im Koks-, Alkohol- und/oder Gruppenwahn singen die gezeigten auf der Freifläche vor einem Club, der für eine hohe Dichte von Personen bekannt ist, die „von Beruf“ Sohn oder Tochter sind (denen also die Lebenserfahrung aus eigenem Lebenserwerb und somit auch jeder Antrieb für tatsächlich gutes Benehmen fehlt), zu ausländischer(!) Humbas-Dummbas-„Musik“ den Blödfascho-Text „Deutschland den Deutschen - Ausländer raus!“
Erste, nunmehr besorgte Bürger Eltern wollen hier korrigierend eingreifen und haben angeblich die Kreditkarten der sich als „versoffene und bekokste Dummnazis“ erweisenden „Brut“ sperren lassen.
Was mir an dem Video aufgefallen ist eine weibliche, blonde Person, die freiwillig so blöd grinsend in die Kamera singt, dass mir alle Blondinenwitze aus den 80ern als „schwerst untertrieben“ erscheinen. Zur Ehrenrettung: Eine andere, ebenfalls blond, fühlt sich sichtlich unwohl und ist dem Habitus (hier: Gesichtsausdruck, Körperhaltung, Bewegungen) nach gar nicht einverstanden und völlig genervt. Das kann aber zusätzlich an dem, so wirken die Bilder auf mich, zwar ungeimpften dafür aber bekoksten Idiot liegen, der, wie das Video zeigt, ihr a) „ein Ohr abkaut“ und b) wohl „an die Wäsche will“. Ich sags mal so: „Falls der an dem Abend bekommen hat, was er wollte, dann hat er (vermutlich eine ausländische Dienstleisterin) dafür bezahlt. Aber vermutlich hat er keinen ... lassen wir das.“
Allerdings ist gemäß meiner Erfahrung mit dieser Sorte Pack nach auch zu erwarten, dass sich die volksverhetzenden Dummnazis gegen die Bilder wehren.
Ich bin zwar nur ein Schlosser - aber ich kenne mich (ausweislich meiner Berichte über ausgelachte Abmahner und gewonnene Verfahren) mit Idioten, die glauben immer Recht zu bekommen, super aus und weiß, dass solche gern „zum Anwalt rennen“, sich bei dem ausheulen und viel Geld auf den Tresen packen, damit dieser „gegen die gar unberechtigte Berichterstattung“ vorgehe.
Rechtsgrundlage einer theoretisch möglichen Abmahnung?
Rein theoretisch könnte es für die Verbreitung des Videos Anwaltspost geben - es sind ja immerhin Personen erkennbar. Also eine Abmahnung wegen angeblichen Verstoßes gegen §22 des „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ (KunstUrhG), also wegen einer angeblichen Verletzung des „Rechtes am eigenen Bild“.
Die bleibt aber folgenlos.
Dem Anwalt oder der Anwältin, welcher oder welche diese Abmahnung ausspricht, bescheinige ich schon mal vorab, dass dieser oder diese entweder „euphemistisch-blond“ ist oder die eigenen Mandanten abzockt: Denn schon § 23 Absatz 1 Nr. 3 des selben Gesetzes sagt: „Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.“
Und die Bilder zeigen genau das: Eine im Freien - sogar in der Offentlichkeit - stattfindende Versammlung von einem Haufen Nazi-Idioten allerlei Geschlechtes und (mindestens) einer löblichen Ausnahme.