„Wir“

„Wir“
Sinnbild. Der kommt bald.

Mein Dank an den Stalker Andreas Skrziepietz aus Hannover, der so dämlich ist, dass er öffentlich Folgendes quakt:

Wenn es zur Klage kommt, werden wir einen Lokaltermin beantragen, um das “Wohnklo” in Augenschein zu nehmen. Aber bitte vorher putzen und Geschirr spülen!

Ich hoffe, er ist schon fertig damit, sich an seinen eigenen Worten „einen runterzuholen“ - weil ich das eiskalt unterbreche:

Er kann sich jetzt fragen ob es wohl der „pluralis majestatis“ sei, der vom Einzelspieler Skrziepietz durch das „wir“ zum Ausdruck gebracht wird, seinen Geisteszustand „gleißend hell beleuchtetund mir zum weiteren(!) Beweis dafür dient, dass er ein Stalker ist?

Nö! Ist es nicht: Es ist seine „kackdumme“ und für Stalker absolut typische Androhung des Eindringens in die Privatsphäre!

Ich wohne nicht in einem „Wohnklo“ und auch nicht in einem „Slum“ wie der ersichtlich dumm handelnde Stalker in keineswegs „humorvoller“ sondern in der ihm eigenen, dreckigen Verleumdungsabsicht auskotzt und seine dumme öffentliche „Entgegnung” wird dem Gericht Anlass bieten, den inzwischen gestellten Verfügungsantrag ohne Weiteres zu erlassen.

Und, weil er mir damit Angst machen will, entgegne ich ihm öffentlich:

Nö. Da könnte ich einfach einen Mietvertrag vorlegen. Muss ich aber nicht: Sie sind beweispflichtig! Sie labern mal wieder einfach nur dumme Kacke, Sie „Rechtsberater“, Herr Andreas Skrziepietz.

Danke dafür! Jetzt muss ich den Andreas Skrziepietz nicht mehr für „dumm“ halten, weil diese Meinung immer mehr zur Gewissheit wird, wie es sich bereits zwei Mal vor dem AG Hannover, einmal vor dem AG Kassel zeigte und vor allem auch demnächst in zunächst insgesamt 4 Sachen (sodann einer 5.) vor dem LG und OLG Frankfurt zeigen wird. Skrziepietz trug nämlich schon bisher gerne mal im Verfahren B vor, was seine eigenen Lügen im Verfahren A widerlegte. Er behauptet z.B. - er sei kein Stalker. Das sehe ich begründet ganz anders.

Und in mindestens einem der - hoffentlich - zunächst anstehendenen Urteile (¹) wird vorhersagbar stehen, dass Andreas Skrziepietz ein Rechtsmissbraucher ist, der das Gericht belogen hat. Danach kann der Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover sich mit der Police seiner bisherigen Rechtsschutzversicherung, die er - so er diese beansprucht hat - eben auch auch betrogen hat (Das „betrogen“ - ausdrücklich im Sinne des § 263 StGB - will ich hier und jetzt als bedingte Tatsachenbehauptung deutlich machen!) „nur noch den Arsch wischen“.

1) Eher als „Das Gericht weißt den Klägervertreter darauf hin, dass die Klage somit rechtsmissbräuchlich sein dürfte.“ und leider nur im Protokoll zu lesen - weil sein toller Anwalt darauf hin die Klage „splish-splash“ zurücknehmen und – innerlich wohl sehr dankbar, dass er diesen Mandant endlich los ist – auf die Hauptsacheklage verzichten wird.

Das veröffentliche ich dann nämlich. Zusammen mit der allfälligen weiteren Strafanzeige wegen des dritten Prozessbetruges.

Update:

Andreas Skrziepietz dreht jetzt ganz durch:

Erst quakt er:

Er hat wieder “zugeschlagen”: In bester Querulantenmanier schickte er zwei 14-seitige Faxe an ein Gericht

und weint dann erregt darüber, dass ich darin seinen Anwalt darüber belehrt habe, dass er meine Entgegnung einem Gericht vorzulegen habe.

„Hä?“

Ich kann aufklären. Das erste Fax hatte 14 Seiten. Das zweite auch und war notwendig weil am ersten ein paar Korrekturen hinsichtlich meiner Ausführungen zum Rechtsmissbrauch zu tätigen waren. Das hat rein gar nichts mit Querlantenmanier zu tun. Und beide schickte ich nicht an ein Gericht, wie Skrziepietz „völlig leer drehend“ behauptet:

Der „mutige“ Andreas quakt in seinem Blog noch mehr solchen Unsinn. Wenn mein „Hannoveranischer Patient“ sich also selbst öffentlich derart deutlich zum Volltrottel macht, in dem er den hochpotenten Mangel seiner eigenen Lesefähigkeiten selbst derart krass demonstriert, dann werde ich den insoweit blind wütenden Hasser und Hetzer nicht hindern. Das heisst, ab und zu – wenn der geistig immer schneller degressiernde Bursche zu sehr durchknallt – tu ich das doch:

Mit einstweiligen Verfügungen.

Eine hab ich heute beantragt (s.o.). Eine andere hat er schon. Da kommt demnächst ein Ordnungsmittelantrag. Vielleicht hat er ja, so wie manch andere in seinem zu vermutenden Zustand, auch mal „eine gute Minute“ und bessert nach.

Weil Andreas Skrziepietz mich also erneut öffentlich verleumdet und beleidigt habe ich ihn erneut abgemahnt. Wenn er sich nicht beugt folgt ein weiterer Verfügungsantrag.

Oder er macht seinen krassblöden Hassblog zu, weil er selbst nicht mehr begreift, was er da warum geschrieben hat.

Das liegt ja ziemlich nahe - oder? Ich habe jedenfalls keine Lust dazu, nach dem dem Hassblogger Skrziepietz die Annalena Baerbock als Hassobjekt abhanden gekommen ist, für diese Ersatz zu sein und kündige ihm an, dass ich zur Notwehr gegen die inzwischen seit über 3 Jahren stattfindenen Übergriffe ggf. auch „unkonventionelle Maßnahmen“(¹) ergreifen werde.

¹) Ich könnte z.B. ein paar seiner Artikel und Urteile ausdrucken und in Nr. 92 einwerfen. Dazu eine leicht fassbare Erklärung, dass das vermeintliche „gar liebe und unschuldige Andreaslein“ erweislich ein uneinsichtiger Krimineller – Lügner, Verleumder und mehrfacher Prozessbetrüger – ist. Wäre doch Schade, wenn er das Erbe durch weitere solche Prozesse verheizt. Eine Spende „aus der lebenden Hand“ für die Ukraine wäre angebrachter...