Andreas Skrziepietz (Hannover) stapelt immer höher - und verliert schon bald einen weiteren Prozess

Andreas Skrziepietz (Hannover) stapelt immer höher - und verliert schon bald einen weiteren Prozess
Symbolbild: Johan, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

(Update: Der Verhandlungsverlauf machte den selbst ernannten „Docmacher“ „nicht glücklich“. Er drehte gestern (21.11.2024) und heute komplett durch und verliert sich in üblen Beleidigungen gegen mich.)

Er habe ein „Journalistendiplom“ - So wollte mir Dr. Andreas Skrziepietz vormachen. Das erweist sich nun als weitere Lüge - welche er womöglich auch anderen vorgetragen hat, denn diese eigene und objektiv wie auch subjektiv unwahre Aussage hat außerdem mindestens dem AG Hannover in der Sache 409 C 10237/24 vorgelegt - und darunter versteht der „Verkehr“, die Aussage, dass Andreas Skrziepietz ein diplomierter Journalist sei:

(Beweis für obiges) - Übrigens: „als nicht als“: Ich habe im Rahmen seines Stalkings aberdutzende solcher Nachrichten erhalten: Wenn Andreas Skrziepietz bei mir einen Tippfehler fand, nannte er mich „Dummholz“. Das ist „supertypisch“ für Narzissten.

So ein Diplom hat er aber nicht!

Ein „Diplom-Journalist“ wird (genauer: „wurde“, denn heute gibt es da Titel wie „Bachelor“, „Master“) man durch ein Fach- oder Hochschulstudium. Was Skrziepietz als „Beweis“ vorlegte ist aber lediglich ein Zertifikat der WBS-Training AG“ über eine Teilnahme an einer beruflichen Qualifizierung als Online-Redakteur und in welcher er laut dieser Urkunde lediglich 729 Unterrichtsstunden (zu 45 Minuten, wie ich genau weiß) genoss, weil der Kurs auch nur vom 31.01.2013 bis zum 31.05.2013 andauerte. Es war demnach auch ein Vollzeitkurs - übrigens „online“ (siehe „virtuelles Klassenzimmer“, weiter unten). Die WBS macht weit überwiegend geförderte Weiterbildungen... was interessant ist, denn dieser Andreas Skrziepietz hat genau mich so gar gerne als „berufslos“ tituliert.

Bildschirmfoto: „Jobcentererfahren“ ist er also...

Die Note war sogar eine fast glatte 1.

Es gibt übrigens einen, der sehr genau weiß, wie diese Noten zu Stande kamen und kommen. Ich selbst habe „welchesolche“ an „solchewelche“ vergeben: „Asche auf mein Haupt!“

Das Andreas Skrziepietz das Gericht belogen hat (vorsätzlich objektiv und subjektiv unwahr behauptet) ergibt sich aus folgendem:

Beweis (Bildschirmfoto seines Webauftritts aus dem Jahr 2015): Nach dem Abschluss des Kurses als „Online-Redakteur“ bot er allen Ernstes „Webdesign“ als Leistung an, wusste also genau, das ihn der Kurs nicht zum „Journalisten“ macht. Übrigens ohne Impressum - obwohl er...
... die 5 Tage Medienrecht mit 100% abgeschlossen hatte. Und da war die Impressumspflicht ganz bestimmt Thema. Zusammen mit seiner eigenen Anlage beweist das einen weiteren vorsätzlichen und nachhaltig begangenen Rechtsbruch des Andreas Skrziepietz.
Beweis (auch dafür, dass er ein „Großmaul“ ist): Aus seiner eigenen Anlage: Kursinhalte und Tage. Nach gerade mal 30 Tagen Ausbildung auf dem Gebiet der Journalistik wird man kein Diplomjournalist - und das ist also kein „Journalistendiplom“. Auch das bisschen „Webkram“ (insgesamt 50 Tage) reicht übrigens nicht zum „Webdesigner“.

Wie auch immer: Seine Aussage, er habe ein „Journalistendiplom“, qualifiziert ihn nun zum Hochstapler (²).

Im oben genannten Prozess will er es unterlassen wissen, dass ich schreibe:

Das als sich als „Spezialist für Traumatologie, Autor und Journalist“ ausgebende Großmaul aus Hannover (hat tatsächlich trotz wohl dreier Anläufe nicht einmal eine Zulassung zum Arztberuf, ...

und

frage ich mich, ob Andreas Skrziepietz nicht vielleicht auch noch Geld aus Russland erhält oder erhalten hat.“

Letzteres hat er im Prozess vorsätzlich unwahr als „Tatsachenbehauptung“ deklariert. Das ist „Media-Kanzlei-Frankfurt-Style“ - Skrziepietz hat also keine guten Vorbeter. Mit denen hätte er sich aber besser beraten - ich schreibe nur noch nicht warum.

Nachricht: Den oben genannten Prozess verliert er. Erstens bestehen seine Ansprüche nicht - die hab ich schon widerlegt(¹) - und zweitens ist seine Forderung nach einem Schmerzensgeld (in Höhe von € 1000) schlicht und einfach nicht im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbar. Dieser Punkt seines Antrages ist nicht nur unbegründet sondern auch unzulässig.

Am Donnerstag, 21.11.2024 um 09:30 ist Termin:

AG Hannover, Volgersweg 1, Raum 2125

Wird aber ganz bestimmt langweilig. Abgesehen von den lustigen Beleidigungen und Verleumdungen natürlich, die Andreas „Tourette“ Skrziepietz wohl gegen mich ausstoßen wird.

¹) Ich würde das gerne veröffentlichen, dann würde ich aber den Skrziepietzschen Sermom verlinken und mich an seinen Straftaten beteiligen. Das will ich doch strikt vermeiden. Andreas Skrziepietz dürfte sich aber sehr darüber ärgern, dass ich öffentliche Äußerungen von ihm selbst, dass er die Approbation beantragen werde (2020) und im Oktober erhalten werde(2004), vorgelegt habe. Zusammen damit, dass er nach eigenem öffentlichen Behaupten das „praktische Jahr“ (18 Monate) absolviert hatte, zähle ich drei „Anläufe“, die Zulassung zu erhalten. Hat Andreas Skrziepietz indes öffentlich gelogen muss er das gegen sich gelten lassen.

Beweis: Um die Approbation zu erhalten muss man diese beantragen.
Beweis: Die sodann selbst propagierte Nichteignung gibt ganz klar Anlass für Spekulationen
Beweis: Andreas Skrziepietz hat anno 2020 selbst veröffentlicht, er werde die Approbation beantragen. Auffällig: Die Webseite mit dieser hat er vor seiner Klage gelöscht. Auch das führt zum Vorwurf des Prozessbetruges.

²) Vorsicht! Er hat offenbar seinen Arztausweis als „Arzt im Praktikum“ noch, den hat er als Beweis vorgelegt. Der ist aber nach zwei Verlängerungen - Ausstellung Mai 1996, erster Ablauf 1999, zweiter Ablauf 2001, dritte und letzte Verlängerung bis Januar 2005(sic!) - abgelaufen. Das ist deswegen - auch für die Öffentlichkeit - interessant, weil Andreas Skrziepietz vor dem LG FFM behaupten ließ, es gäbe keinen Anlass darüber zu spekulieren, warum er kein Arzt wurde. Das Praktikum dauerte damals üblicherweise 18 Monate ... und die Verlängerungen des Ausweises als „Arzt im Praktikum“ auf insgesamt fast 9 Jahre lassen - schaut man sich dazu die höchst befremdlichen öffentlichen Äußerungen des Andreas Skrziepietz an - ahnen, dass da was „ganz gewaltig aus der Spur geraten“ ist.

Und genau diese Verlängerungen lassen nun die Vermutung noch mehr als bisher berechtigt erscheinen, dass seine Behauptung vor dem LG FFM, er habe nie als Arzt tätig sein wollen, objektiv und subjektiv unwahr - also eine weitere Lüge - ist.

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