Strafurteil gegen Quaknazi ist längst rechtskräftig
(Zum Feiern und Kommentieren bitte hier entlang!)
Auf Nius.de hatte Andreas Skrziepietz noch großmäulig verkündet, dass er gegen das Urteil Amtsgerichts Berufung, Revision und Verfassungsbeschwerde einlegen werde:
„Wenn es sein muss, werden wir alle Instanzen durchspielen“, sagt der Blogbetreiber.
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