Hetzblogger Andreas Skrziepietz wurde durch Strafbefehl nach § 408a StPO verurteilt
Am 16.06.2026 fand eine Gerichtsverhandlung gegen Andreas Skrziepietz statt. Dieser war ordnungsgemäß für die Verhandlung in der Strafsache wegen mehreren Verunglimpfungen einer Frankfurter Rechtsanwältin um 14:00 Uhr geladen. Woher ich das weiß? Ich war im Hinblick auf mündliche Ladung, die im vorherigen Termin am 02.06.2026 erfolgte und von Andreas Skrziepietz als „verstanden“ quittiert wurde, pünktlich um 14:00 Uhr anwesend.
Nicht anwesend: Dr. „gottgleich“ Andreas Skrziepietz, der schon am 9.12.2025 im Rahmen seines Berichts über die damalige Verurteilung öffentlich ankündigte, sich dem Verfahren durch Flucht zu entziehen und dabei keineswegs vergaß, den Richter zu verleumden - was ich selbst dem Gericht und der Staatsanwaltschaft übermittelt hatte.
Wie Andreas Skrziepietz nun selbst berichtet wurde er zwischenzeitlich durch einen Strafbefehl verurteilt.
Dieses hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, weil er nicht wie geladen zum Termin erschien: 200 Tagessätze a 30 Euro, macht 6000 Euro. Plus Verfahrenskosten. Und jahrelang kein sauberes Führungszeugnis. Inwieweit das Gericht dem statt gab weiß ich (noch) nicht. Nur, dass er nun über die Richterin herzieht und behauptet, er wäre um 15:00 Uhr da gewesen, unwahr behauptet er und sein Anwalt wären von einer angeblichen Terminverschiebung (die tatsächlich nie stattfand) nicht unterrichtet worden und eine gefühlte Trillion Tonnen weiteren Quakmistes, wie das ihm zu Unrecht der Einblick ins Protokoll verwehrt worden sei (das Recht hat er in der Verhandlung nicht) e.t.c. p.p. So schreibt der sich sicherlich selbst für einen „Justizkritiker“ haltende Querulant in einem „Offenen Brief an die extrem unfähige Richterin Monika Pinski vom AG Hannover“:
„Überhaupt nicht geehrte Richterin Pinski! Ich habe gerade den Strafbefehl erhalten und bezeichne Sie hiermit ausdrücklich als die schlechteste und unfähigste Richterin Deutschlands“
(und so weiter und so fort)
Auch dass er sich ganz einfach selbst in der Uhrzeit geirrt haben könnte, räumt er nicht ein, nimmt er nicht einmal an: Genau so denken und maulen ausgemachte Narzisten.
„Der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen.“ steht in § 410 StPO. Bei einem solchen Querulant würde ich erwarten, dass er das nunmehr durch Einbindung eines Anwalts versucht. Wenn er denn einen findet: Die Anreise seines, was das Hassen und Hetzen anbelangt, „lieben Kollegen Markus Haintz aus Köln“ wird das Gericht jedenfalls nicht zahlen.
Aber ein psychiatrische Begutachtung könnte endlich angeordnet werden. Ich habe dem Gericht nämlich sein Verbalejakulat in den Fassungen vom 20. und 26.06.2026 zugesandt. Wie durchgeknallt Andreas Skrziepietz ist lässt sich durch einen Auszug aus seinem öffentlichen Erbrechen erahnen:
Ich wünsche Ihnen [Anmerkung: Der namentlich genannten Richterin] alles erdenklich schlechte - und hoffe, daß es bald zum Krieg mit Russland kommt, damit Sie die Gelegenheit erhalten, als Kriegsgerichtsrätin an die Front zu gehen, um dort "Wehrkraftzersetzer" zum Tode zu verurteilen. Hinterher können Sie dann ja behaupten, von nichts gewußt zu haben und schon immer dagegen gewesen zu sein...Heil Elendski!
Beweise für diesen Artikel: Akte 230 Ds 1151 Js 113812/25 (107/26) des AG Hannover.