Kein gutes Jahr für den verurteilten Hassblogger: Der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (Hannover) verliert weiter

Mein Ordnungsmittelantrag war erfolgreich, der vom Quak-und Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz(Köln) auf seltsame Weise vertretene Andreas Skrziepietz (Hannover) scheitert vorliegend zum zweiten Mal mit einem solchen Antrag.
Weil das und GENAU weil dem Andreas Skrziepietz der finanzielle Schaden immer so wichtig war: Wenn ich den Gerichtskostenrechner richtig bedient habe, dann liegen die von ihm zu tragenden Kosten wohl bei knapp € 1.500,00.
Im Kern wurde mir von Andreas Skrziepietz vorgehalten, ich hätte gegen eine Verfügung verstoßen. Das Gericht sagt: „NöNö!”
Denn:
- Die im Ordnungsmittelantrag genannten Artikel wurden vor Erlass der Verfügung veröffentlicht und können nicht umfasst sein.
- Ob ein „kerngleicher Verstoß“ überhaupt vorliegt, ist nicht gesagt, wird aber wegen dem obigen Punkt gar nicht erst untersucht.
Das ist natürlich verkürzt. Der zweite Punkt ist aus meiner Perspektive wirklich schade. Um was es geht, darf ich nicht schreiben, aber ich darf aus der „Schriftkotze“ des Andreas Skrziepietz zitieren:

Nein, ich hatte nicht behauptet, dass Skrziepietz 2024 wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Nur dass er „kürzlich“ deswegen verurteilt wurde. Andreas Skrziepietz wurde am 28. September 2020 wegen Volksverhetzung (und mindestens seit dem immer mal wieder wegen seiner dummen Hassschriften) verurteilt und hatte also im März 2025 dem LG Frankfurt dummdreist vorgelogen, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden (2-03 o 97/25) - und der von ihm selbst veröffentlichte und von mir gezeigte Artikel beweisst, dass er das nicht vergessen hatte, also vor dem Gericht vorsätzlich unwahr vorgetragen hatte. Seine „Argumente“ gelten nämlich im Zivilprozess nicht - schon gar nicht wenn man also - was Andreas Skrziepietz tat - auf Unterlassung klagt. Da gilt die Wahrheitspflicht aus der ZPO!
Das sehr passende Wort „Prozessbetrug“ gebraucht er in seinem Artikel höchstselbst.
Am Dienstag, dem 02. Juni 2026 ist übrigens Termin in einem weiteren Strafverfahren gegen Andreas Skrziepietz. Und der könnte für diesen „sehr interessant“ sein. Falls der Andreas (er hat am 9. Dezember 2025 geschrieben, er müsse seine Republikflucht planen) nicht zur „Andrea“ mutiert und mit einem E-Roller nach Böhmen fährt.
Dem abweisenden Beschluss ging übrigens ein Hinweisbeschluss voraus, in dem eine Antragsrücknahme nahe gelegt wurde. Andreas Skrziepietz behauptete öffentlich selbst, es wäre ein Zeichen von Querulanz, wenn man nach einem solchen Beschluss nicht zurück nimmt. Nun: Er hat das selbst nicht getan...
Aber Querulanten und „Psychos“ sind natürlich immer die anderen. Es ist deswegen „völlig unmöglich“, dass Andreas Skrziepietz und dessen Anwalt Markus Haintz „auch nur Querulanten sein könnten“.
Vielleicht weiß der vielfach verurteilte Verleumder Andreas Skrziepietz jetzt, warum ich für die Verfügungsanträge das LG Kassel auswählte. Er hat dazu behauptet „Wenn das nicht irre ist, was ist es dann?“ - Tatsache ist, dass das Gericht jetzt GENAU weiß, mit welcher Sorte eines ehrenwerten Klägers es in seiner Person GENAU zu tun hat. Das „sein“ Anwalt Markus Haintz (Köln) es verstand, seinen eigenen Ruf bei dem Gericht durch mehrfaches dummes Hetzen und Querulieren zu beschädigen, war einfach nur noch der Trüffel auf der Praline!
Weitere Terminvorschau:
- Am 11. Juni 2026 geht der Spaß vor dem LG Frankfurt in die nächsten 4 Runden.