Urteil gegen Quaknazi ist längst rechtskräftig

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Auf Nius.de hatte Andreas Skrziepietz noch großmäulig verkündet, dass er gegen das Urteil Amtsgerichts Berufung, Revision und Verfassungsbeschwerde einlegen werde:
„Wenn es sein muss, werden wir alle Instanzen durchspielen“, sagt der Blogbetreiber.
berichtete Nius am 02. April 2025 um 06:04 unter der krass-blöden Überschrift:
Wegen „psychisch schwerstkranker Corona-Karl“ und „dummdeutscher Kriegshetzer“: Göttinger Staatsanwaltschaft geht gegen Blogbetreiber vor
Der selbst ernannte „Diplom-Journalist“[¹] „Dr. berechtigt“ Andreas Skrziepietz möchte nicht „Quaknazi“ genannt werden. Der rechtsradikale und kriminelle (also mehrfach vorbestrafte) Protagonist bezeichnet aber andere als „psychisch schwerstkranker Corona-Karl“, „dummdeutscher Kriegshetzer“ e.t.c. p.p. - das darf man „Quaken“ nennen. Und ein dummes Zeug quakender Rechtsradikaler[¹] ist und bleibt nun mal ein „Quaknazi“[²]!
Im Nius-Artikel findet sich auch ein Hinweis zur Höhe der Strafe:
„Das Amtsgericht Hannover folgte der Argumentation, verurteilte Blogbetreiber Skrziepietz für dieses und drei weitere Vergehen zu insgesamt 75 Tagessätzen à 15 Euro. Das entspricht einer Summe von 1.125 Euro. “
Ich bin gespannt, ob Nius.de auch über die Rechtskraft berichtet. Und darüber, dass das Großmaul Dr. „pluralis majestatis“ wir(r) Skrziepietz ganz offenbar eben nicht „alle Instanzen durchgespielt“ hat und seit dem 28.10.2025 wegen seines Dummnazigequakes rechtskräftig verurteilt ist.
¹) Die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt hat mir erst kürzlich diese Äußerung erlaubt, weil Skrziepietz gegenüber dem AG Hannover unwahr behauptete er habe ein Journalismus-Diplom. Das Strafverfahren wegen Titelmissbrauchs hat die StA Hannover nach § 154 StPO nicht eröffnet, weil ihm in einem anderen Verfahren eine hohe Strafe drohe. Wie irre muss man eigentlich sein, um trotz dieser Tatsachenlage wegen der Äußerung „Selbsternannter Diplom-Journalist“ zu klagen? Dr. „dummquak-berechtigt“ Skrziepietz, der andere als „Irre“, „Narzissten“ und „Psychos“ bezeichnet(e) - die Blogs sind nach Verfügungen „perdu“, darf sich äußern: Er muss das doch wirklich ganz genau wissen.
²) Der Zulässigkeit der Äußerung, Skrziepietz sei rechtsradikal bzw. rechtsextrem, hat sich die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt kürzlich „aus vollster Überzeugung“ angeschlossen, nachdem es mir diese Äußerung anno 2024 sehr einstweilig untersagt hatte - was das Oberlandesgericht Frankfurt anno 2025 in der Berufung - bei unveränderter Tatsachenlage - unter überzeugender Argumentation aufhob. Das Oberlandesgericht wird hinsichtlich des krassen „Schriftschlechtes“ des Andreas Skrziepietz, spätestens aber im Hinblick auf die rechtskräftigen Verurteilung(en) wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung, nunmehr übler Nachrede und Verleundung von Personen des politischen Lebens, unzweifelhaft auch „Quaknazi“ sogar „Dummquaknazi“ erlauben. Denn auf „grobe Klötze“ passen „grobe Keile“!