Rechtsmissbrauch

Das „Großmaul“-Urteil ist da!

„Leitsätze“ des vollständig obsiegenden Verfügungsbeklagten: 1. Wer (wie der Verfügungskläger Andreas Skrziepietz aus Hannover) sich selbst damit bewirbt, ein „Spezialist für Traumatologie“ zu sein - obwohl er nicht einmal ein zugelassener Arzt ist - muss es erdulden, im Zusammenhang mit