Der Fall Andreas Skrziepietz: Rechtsmissbrauch und Prozessbetrug³ (1)

Der Fall Andreas Skrziepietz: Rechtsmissbrauch und Prozessbetrug³ (1)
Definition Rechtsmissbrauch. Andreas Skrziepietz ist so dumm, zum Nachweis des selben durch eine weitere Veröffentlichung erheblich beizutragen.

In der Klageschrift des Andreas Skrziepietz (Hannover) - verfasst von der Kanzlei des Severin Riemenschneider (Media Kanzlei Frankfurt) heisst es wie folgt:

und weiter

Dann sehen wir mal, was der selbe Andreas Skrziepietz am 10. Januar 2024 so veröffentlichte:

An den Merkel'schen Enddarmbewohner Xxxx Xxxxxxxxx

Überhaupt nicht geehrter Herr Xxxxxxxxx

Sie fordern das Verbot der einzigen Oppositionspartei in Deutschland. Wenn überhaupt eine Partei verboten gehört, dann die CDU, die SPD und die GrünInnen, also die faschistische Einheitspartei. Noch nie in der Geschichte der BRD hat nämlich eine Partei derart massiv gegen das Grundgesetz verstoßen wie die Einheitspartei. 
  • Andreas Skrziepietz (Hannover) bezeichnet die CDU, SPD die Grünen als „faschistische Einheitspartei“, welche gegen das Grundgesetz verstoßen habe.

Das ist Verleumdung und Hetze.

  • Andreas Skrziepietz (Hannover) beleidigt eine natürliche Person als „Enddarmbewohner“.

Das ist eine Formalbeleidigung.

Beides rechtfertigt die Bezeichnung des Andreas Skrziepietz (Hannover) als „Groß- und Schandmaul“.

Am 29. Januar (10 Tage nach dem Verfassen dieser Hetzschrift) ließ der selbe Andreas Skrziepietz mich also lügend abmahnen und am 28. Februar reichte er eifrig lügend - denn Andreas Skrziepietz (Hannover) erwähnt mit keinem Wort, was er zuvor veröffentlicht hatte, behauptet sogar tatsachenwidrig, Andreas Skrziepietz „stehe nicht in der Öffentlichkeit“, die Klage ein...

Am 23. November 2023 veröffentlichte der selbe Andreas Skrziepietz wie folgt:

Beweis: Bildschirmfoto

und das war auch kein Schreibfehler:

Beweis: Bildschirmfoto

Der Hass auf die Demokratie springt einen jeden Leser des Skrziepietzschen Sermons geradezu an.

Wem das nicht reicht: Der Hassblogger Skrziepietz tönte am 22. Oktober 2022:

Beweis: Bildschirmfoto

Und langweilt sein Publikum mit „Merkel-Scholz-Faschisten“:

Beweis: Bildschirmfoto

Aber die demokratische Gesellschaft, so jammert er in der Klageschrift, hasse er nicht. Und Hetzschriften verfasse er auch nicht. Bezeichnet Deutschland aber als „Dummland“ und Demokraten als „Faschisten“. Er hat das Gericht also belogen.

Das Andreas Andreas Skrziepietz zu Recht als „feiges Groß- und Schandmaul“ bezeichnet wurde weiß er auch, denn das „Groß- und Schandmaul“ tätigte obige Äußerung in seinem Blog - ohne Impressung, was feige ist - und nur unter Angabe seines Aliases „Docmacher“. Ich besprach just seine Veröffentlichungen - was sein Anwalt Severin Riemenschneider genau wusste. Also hat er teilgenommen.

Hinzu kommt wie folgt:

Die Abmahnung wurde am 29.01.2024 gegen 17:15 verschickt. Hierbei wurde ein Ultimatum gesetzt:

Dies alles ist verbunden mit einer Geldforderung von 4000 Euro.

Ein Gericht in einer Klageschrift belügen (Die Täuschung des Gerichts durch Weglassen relevanter Tatsachen ist „lügen“) und Geld haben wollen: So geht schon mal der „Prozessbetrug“. Auf das „hoch 3“ und inwieweit die Kanzlei des Severin Riemenschneider als Mittäter zu betrachten ist komme ich zurück. Aber die zu enge Fristsetzung ist schon mal ein erster Hinweis.

Dies wird eine Serie.