Der Fall Andreas Skrziepietz: Rechtsmissbrauch und Prozessbetrug³ (6)
Die Wahrheit ist oben ersichtlich. Schon am 04. Mai 2022 - da hatte auch sein Stalking schon begonnen - wendet sich der kleine Verleumder und dreiste Gerichtsbelüger aus Hannover an mich.
Am 01.07.2024 erklärt Dr. Andreas „Lügel“ Skrziepietz aus Hannover, er kenne mich nicht und wisse nicht, warum ich über ihn schreibe. Wörtlich:
(Beweis: Akte 3-02 o 281/24 des LG Frankfurt, Antragsschrift vom 01.07.2024, Seite 5)
Der aggressiv unwahre Vortrag wurde nunmehr unter Vorlage weiterer Forenbeiträge des Andreas Skrziepietz moniert (er hatte mich - das ist nun vorgelegt - in einer enormen Anzahl von Beiträgen in dem Forum übel beleidigt, verleumdet und herabzuwürdigen versucht) und das Gericht erhielt nun eine Liste mit 307 „Kommentaren“ die der deshalb als „Stalker“ fest stehende Andreas Skrziepietz verfasste und in denen er mich zum Teil ganz übel beleidigte. Dumm ist, wer Dummes tut und wer stalkt darf nunmal Stalker genannt werden.
Ich wünsche ihm viel Glück beim weiteren unwahren Bestreiten. Das braucht der Lügner und Stalker Skrziepietz auch, damit das Gericht seine Klage und seinen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht als „Rechtsmissbrauch der alleruntersten Sorte“ zurück weist.
Fest steht:
Andreas Skrziepietz aus Hanover, der selbst ernannte „Docmacher“, selbst ernannte „Spezialist für Traumatologie“ (tatsächlich ist er nicht einmal Arzt), der selbst ernannte „Journalist“ - also ein „Möchtegern durchaus postelscher Prägung“ - der öffentlich behauptet, die (tatsächlich seriösen) Medien würden „euch zu Tode“ lügen, ist selbst ein Lügner und Prozessbetrüger.
P.S.:
Wenn und falls sein Anwalt was taugt, dann muss der das gewusst haben. Denn im Parallelverfahren haben die selben Prozessvertreter bereits aus dem selben Forum und dem Jahr 2022 zitiert. Die werden sich aber damit herausreden, das sei „leider nicht aufgefallen“. Ich kenne aus eigenem Erleben eine ordentliche Zahl so handelnder Rechtsanwälte: Die waren „wenig“ später „schwer ehemalige“ Rechtsanwälte, insovent, auf Bewährung, im Knast oder zu Knast verurteilt und mit der eigenen „Walter P8“ sehr endgültig „zufrieden“ - also tot (Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr)
Einem „einfachen kleinen Schlosser aus dem Osten“ ist diese Diskrepanz zwischen den Vorträgen schon aufgefallen. Ich denke, auch ein derart grober „Mangel bezüglich Aktenkenntnis“ wäre schon eine Blamage für Pascal Reddig (der Co-Vorsitzender der jungen Union ist) und seinen Chef Severin Riemenschneider (beide „Media-Kanzlei Frankfurt“). Es gab ja in den Verfahren noch mehr unwahren Vortrag... aber ich werde mich hüten, zu behaupten, diese hätten in diesem Punkt „gelogen“. Über Andreas Skrziepietz behaupte ich das ausdrücklich als Tatsache! (Klag doch!)
Gegenüber den Anwälten werde ich in einer Strafanzeige wegen gemeinschaftlich begangenen Prozessbetruges sicherlich ganz anders vortragen als öffentlich - sobald ich mich darin auf die Urteile stützen kann. Das sollten die beiden Herren Rechtsanwälte wohl bedenken, wenn diese Anträge stellen. In einem der beiden Fälle ist das mit der „Antragsschrift auf den Erlass der Verfügung ohne Anhörung des Antragsgegners“ juristisch schon geschehen.