Dr. „merkwürdig“ Andreas Skrziepietz schreibt der falschen Kanzlei

Dr. „merkwürdig“ Andreas Skrziepietz schreibt der falschen Kanzlei
Bild: Ritt auf der Kanonenkugel. (Nein. Hans Albers war Schauspieler und weder Lügner noch irre.)

Der selbst ernannte „Docmacher“ mit den auch sonst mindestens schrägen Ansichten hat - wie ich schon schrieb - eine Klage und einen Antrag auf den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen mich eingereicht. Durch die „Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg“. Das ist also „seine“ Kanzlei und ein geistig gesunder Mandant weiß, dass man sich - sobald man vertreten ist - an diese wendet und keineswegs an den Anwalt des Gegners. Wer das anders hält gerät ganz schnell und sehr berechtigt in den Verdacht, geistig erheblich gestört zu sein.

Nunmehr ist die einstweilige Verfügung nicht (wie beantragt) ohne Anhörung des Gegners (das bin ich) erlassen worden und hinsichtlich der Klage gab es für ihn auch einen Schreck: Es hat sich in beiden Sachen zügig eine Anwältin für mich bestellt, sowohl hinsichtlich der Klage als auch dem Verfügungsantrag Schriftsätze vorgelegt und Widerklage auf das Unterlassen des gegen mich gerichteten Stalkings sowie ein paar der Skrziepietz-typischen Beleidigungen erhoben. Es gab also keine (wohl erhoffte) Warnung durch einen bewilligten Prozesskostenhilfeantrag, der vorliegend mangels des wichtigsten Grundes - der Bedürftigkeit - von mir gar nicht erst gestellt wurde.

  • Apopros Geld und erste Fehlschläge: Falls die Anwälte der „Media-Kanzlei“ des Severin Riemenschneider ihre Rollen als „Organ der Rechtspflege“ ernst nehmen sollten diese den Andreas Skrziepietz spätestens jetzt über das Prozess(kosten)risiko und darüber, was sich jetzt noch wie ersparen lässt, aufklären. Das gehört zu „Interessen des Mandanten wahren“. Und soweit Andreas Skrziepietz, wie schon jetzt erkennbar ist, völlig uneinsichtig und von Tatsachen unberührbar bleibt, sollte in der Kanzlei die Möglichkeit und Notwendigkeit der Niederlegung des Mandats, ferner die dringende, an den (Ex-)Mandant gerichtete Empfehlung zum Aufsuchen eines Facharztes für Psychiatrie bedacht werden.

Andreas Skrziepietz hatte wohl hinsichtlich der Klage auf eine Säumnis und hinsichtlich des Verfügungsverfahrens auf eine so unerhört rechtsfremde „Leichtfertigkeit“ des Gerichts gehofft, wie sie sich (nach einem ernsten Vorfall) nicht einmal die Zivilkammern des LG Kassel - jedenfalls mir gegenüber - mehr erlauben.

Zudem hat Andreas Skrziepietz seine Schädigungsabsicht mir gegenüber mehrfach öffentlich und überdeutlich beschrieben. Der Fehlschlag und das die stets niedrige Schädigungsabsicht sich in beiden Sachen nun gegen ihn selbst auswirkt ist leicht vorhersehbar.

„Meine“ Anwältin fühlt sich gestalkt

In bisher vier, inwischen sechs Emails trug Dr. „merkwürdig“ Andreas Skrziepietz aus Hannover meiner Anwältin allerhand Unsinn vor. Man schaue auf die Zeitpunkte:

  • Montag, 22. Juli 2024 15:22
  • Montag, 22. Juli 2024 15:59
  • Montag, 22. Juli 2024 16:49
  • Montag, 22. Juli 2024 18:01
  • Dienstag, 23. Juli 2024 22:35
  • Mittwoch, 24. Juli 2024 10:03

Die „Ereignisdichte“ stimmt mit dem gegen mich gerichteten Stalking des mit „rechtslastig-irre“ sicherlich korrekt bezeichneten Herrn überein. Und keine der Nachrichten hat einen relevanten Bezug zur Klage und deren Erwiderung. Dafür sind diese so richtig schön falsch, inhaltlich absolut widerlich und zeugen von der stets niedrigen Verleumdungsabsicht des Herrn Skrziepietz. Und diese mit allem Verlaub (w)irren Nachrichten gehen - als Beleg für die Insistierung des Andreas Skrziepietz - ans Gericht, denn

Eine Umgehung des Gegenanwalts liegt bei jedem direkten Kontakt zwischen dem Rechtsanwalt und der Gegenpartei vor. Der Rechtsanwalt darf sich daher in keiner Weise direkt an die Gegenpartei wenden, sondern muss sämtliche Korrespondenz an den mandatierten Gegenanwalt richten.

(Quelle: Anwaltsblatt)

Im Übrigen sah ich mich veranlasst, der StA in Hannover Mitteilung darüber zu machen, dass die Gründe einer früheren Einstellung eines Strafverfahrens gegen Skrziepietz durch diesen selbst vermittels öffentlicher Schrift widerlegt wurden. Man kann es drehen und wenden wie man will, der sich selbstvermeintlich für „gar hochherrlich und klug“ haltende Andreas Skrziepietz hat „richtig blöde Scheiße gebaut“ statt seinen Anwalt zu konsultieren.

Nach seinen eigenen Maßstäben ist der „Docmacher“ Dr. Andreas Skrziepietz aus Hannover ein Lügner

Skrziepietz, der „Text/Recherche/Statistik“ anbietet, übermittelte meiner Anwältin z.B. das in der Berufung durch das OLG aufgehobene (also nie rechtskräftig gewordene Urteil des LG Düsseldorf, Az. 34 O 32/12. Freilich ohne die vollständige Umkehrung des für mich nachteiligen Urteils auch nur zu erwähnen. Gibt man das Aktenzeichen bei Google ein, findet man das zu meinen Gunsten aufhebende, rechtkräftige Berufungsurteil aber sehr schnell. Soweit dann zum Angebot des Dr. Andreas Skrziepietz aus Hannover, für andere „Recherche“ zu betreiben. Nach seinen eigenen Maßstäben - welche er freilich nur bei anderen anlegt - ist „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover ein Lügner. Und ich habe den keineswegs zum ersten Mal erwischt.

In einer weiteren Nachricht schrieb er:

Es gibt auch ein psychiatrisches Gutachten zu Reinholz, das mit meiner Diagnose ziemlich übereinstimmt. Und im Gegensatz zu Reinholz kann ich mir medizinische Diagnosen erlauben, auch wenn ich nur dieselbe Ausbildung wie Corona-Karl habe. Reinholz hat versucht, das Gutachten per Gerichtsbeschluss anzufechten - erfolglos.

Zu erst einmal darf Andreas Skrziepietz aus Hannover keine Diagnose stellen, denn er ist gerade kein Arzt, denn er hat die dazu notwendige Approbation nicht erlangt. Und das Stellen einer Diagnose ist eine der Grundtätigkeiten des Arztes. Zum anderen hat mit dem Verschweigen der erfolgreichen Berufung weiter gelogen.

Das OLG gab nämlich dem Schlechtachten des Dr. Frieder Nau (Köln) keine Folge:

Die Klage ist zulässig, Zweifel an der Prozessfähigkeit des Klägers bestehen nicht.
[...]
An solchen Anhaltspunkte für die Annahme eines die Prozessfähigkeit ausschließenden Querulantenwahns fehlt es.
[...]
Davon kann im Streitfall nicht ausgegangen werden. Der Kläger mag Verfahren betreiben, die andere nicht einleiten würden. Er mag Beteiligte, Richter und Rechtsanwälte mit ungerechtfertigten Vorwürfen überziehen und dabei scharfe, überspannte, zuweilen die Grenzen der Schmähkritik überschreitende Formulierungen verwenden. Es kann jedoch nicht übersehen werden, dass er immer wieder Anliegen verfolgt, denen eine gewisse Berechtigung nicht von vornherein abgesprochen werden kann, wie gerade das vorliegende Verfahren zeigt. Auch der persönliche Eindruck, den der Senat vom Kläger gewonnen hat, hat keinerlei Anhaltspunkte für eine krankhafte Störung geliefert. Der Kläger hat im Rahmen seiner Anhörung vielmehr überzeugend darzulegen vermocht, dass er seinen Anspruch aus rationalen Erwägungen verfolgt und um die Grenzen des von ihm mit dem vorliegenden Verfahren Erreichbaren weiß. Nichts in seinem Auftritt ließ auch nur im Ansatz ein wahnhaftes Verhalten erkennen. Anderes behauptet auch die Beklagte nicht. Soweit ihr Prozessbevollmächtigter auf die Möglichkeit zur Vorbereitung der Anhörung hingewiesen hat, verkennt er das Wesen wahnhaften Verhaltens, das sich gerade in einer eingeschränkten Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit manifestiert. Eine bestehende „Kampfparanoia“ hätte, wie der Privatgutachter der Beklagten Dr. N. insoweit zutreffend ausgeführt hat, erwarten lassen, dass eine gradlinige Verhandlungsführung an einem „roten Faden“ entlang nicht möglich ist.

OLG Düsseldorf, Az. I 20 U 66/13

Skrziepietz behauptet aber: „Reinholz hat versucht, das Gutachten per Gerichtsbeschluss anzufechten - erfolglos“ - das ist also vollkommener Blödsinn, zielgerichtet aus den Fingern gesogen und also eine klare Lüge. Denn der „Expertise“ des Dr. Nau - die vor dem OLG Düsseldorf von einem Dr. jur. Hans-Dieter Weber vorgelegt wurde - wurde gerade keine Folge gegeben. Und das gleich mehrfach.

Und alle anderen Verfahren, in denen mit der geldwerten „Expertise“ nachfolgend gewunken wurde, habe ich auch klar gewonnen. Statt dessen musste die StA Dortmund zu krass rechtswidrigen Mitteln und klaren Lügen greifen, um eine Strafverfolgung des Dr. jur. Hans-Dieter Weber zu vermeiden.

Weiter schreibt Skrziepietz (über mich)

Gern gibt er sich auch als "Privatdozent" aus, sogar in einer eidesstattlichen Versicherung, die mir vorliegt. Wenn das mal kein Titelbetrug ist... Wir werden das vor Gericht zur Sprache bringen.

Das soll er mal machen. Zum einen kann es kein Titelbetrug sein, weil „Dozent“ (erst recht „Privatdozent“) schlicht und einfach kein geschützter „Titel“ i.S.d. 132a StGB ist. (Soweit dann auch dazu, ob der also auch hier hetzende Skrziepietz das Wissen hat um sich vertraubar zu rechtlichen Themen zu äußern.) Zum anderen könnte ich dann meinen Dozentenausweis vorlegen - und vortragen, dass Andreas Skrziepietz mich mehrfach in böser Absicht verleumdet hat, als er mich „selbst ernannten Dozent“ nannte.

Zurück zum Stalking und prozessualem Verhalten des Andreas Skrziepietz:

Ich habe ein 66-seitiges Gutachten, dass ich geistig gesund bin. Das Dr. „Lügel“ Andreas Skrziepietz ein solches erhalten könnte wage ich im Hinblick auf dessen Veröffentlichungen, dessen Stalking und die (w)irren Mails an meine Anwältin sehr ernsthaft zu bezweifeln.

P.S.:

Andreas Skrziepietz ist längst nicht der einzige oder gar erste Täter, der sich selbstvermeintlich als „Opfer“ ansieht und mit dieser Dummnummer allen Ernstes vor Gericht zieht.

Ich werde dem stalkenden Hetz- und Hassblocker, „Putinfreund“, „Trump-Plapperer“, „AfD-Hansel“, „Querblödler“ sowie „Dampf-, Dumm- und Dumpfschwafler“ aber auch „un- oder meinetwegen zwangsgeimpften Neunazi“ namens Andreas Skrziepietz aber keine „Opferrolle“ schicken. Auch wenn ich die Adresse kenne. Denn dafür, ihn zu trösten, bich nicht weder berufen noch zuständig.

P.P.S.

An Herrn Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) persönlich:

Sollten Sie im Hinblick auf Ihre verlogenen und praktisch schon gescheiterten Klagen den Bedarf verspüren, sich auszuheulen, dann habe ich hier passende Rufnummen und Mailadressen:

0800 / 111 0 111
0800 / 111 0 222 oder
0800 / 116 123
sowie per Mail und Chat unter online.telefonseelsorge.de.

Die Adresse der von Ihnen beauftragten und zu bezahlenden Rechtsanwälte kennen Sie ja außerdem. Ich und andere wollen Ihnen nicht zum Frustabbau zur Verfügung stehen.

Geht das in Ihr Hirn, Herr Andreas Manfred Skrziepietz?