Der tiefe Fall des Dr. Andreas Skrziepietz: Die StA Göttingen teilt mit...

Andreas Skrziepietz a.k.a. „Docmacher“ aus Hannover sei „zu kriminell, um ihn auch noch wegen Volksverhetzung zu bestrafen“:

Das erklärt, warum er mir vorgeworfen hat, ein Denunziant zu sein.

Allerdings hat Andreas Skziepietz offenbar niemand (erfolgreich) erklärt, was das bedeutet:
Die nächste Strafe wegen eines Hassdeliktes, oder wenn er nochmals eine gleichartige Tat begeht, fällt weitaus übler aus. Der Satz „hat einfach weiter gemacht“ fand sich in der Begründung hinsichtlich der Verurteilung des - psychisch „ganz ähnlich gestrickten” - kriminellen Rechtsanwalts Günther Freiherr von Gravenreuth zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung.
Man muss kein guter Anwalt um das zu wissen. Man muss ein guter Anwalt sein, um obiges einem wie dem Quaknazi Skrziepietz beizubringen. Und um ihn von strafbaren Handlungen abzuhalten. Natürlich um ihn dazu zu bringen, weitere offensichtliche strafbare Handlungen - wegen denen er nur noch nicht verurteilt wurde - nicht weiter zu begehen. Ferner um ihn dazu bringen, endlich einen Psychiater aufzusuchen.
Es war jedenfalls dumm - geradezu blöd - von Andreas Skrziepietz, am 16.01.2025 meine Anwältin wie folgt zu beleidigen:
„Wahr ist, dass Sie und Ihresgleichen durch Ihre Förderung der unkontrollierten Masseneinwanderung den nächsten Holocaust vorbereiten und Mitverantwortung für die Terroranschläge in Berlin, Würzburg, Ludwigshafen, Brockstedt, Solingen, Mannheim, Magdeburg usw. tragen.“
Das ist und wird im Hinblick auf die bereits rechtskräftig verhangene Strafe „heftig“.
Ach ja. Die Media-Kanzlei Frankfurt/Hamburg hat jetzt auch was zum Nachdenken. Wenn die wirklich das Beste für ihren Mandanten wollen - und fähige Anwälte sein wollen- dann sollten die dem Andreas Skrziepietz beibringen, was eine vernünftige Person jetzt machen würde. Und was passiert, wenn das nicht geschieht.
Die Justiz trocknet nämlich fleißig Brot für Typen wie den selbst ernannten „Docmacher“ und seinesgleichen.
Und mein Vorgehen wird sein, dass ich der Staatsanwaltschaft Mitteilung mache, wenn und falls Skrziepietz auch nur eine der angezeigten Äußerungen weiter oder erneut verbreitet.
Denn dann wäre § 154 Absatz 1 StPO hinsichtlich der Voraussetzung ...
„und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.“
... nicht mehr anwendbar. Am besten für Ihn wäre, er macht seine Hassblogs (und Foren) zu und löscht auch die bescheuerten Gruselfilme auf Youtube.
P.S.:
Mit sehr freundliche Grüßen an RA Pascal Reddig (Covorsitzender der Jung-CDU und Bundestagswahl-Kandidat im Wahlkreis 179 - Bruchköbel, Erlensee, Großkrotzenburg, Hammersbach, Hanau, Hasselroth, Langenselbold, Maintal, Neuberg, Nidderau, Niederdorfelden, Rodenbach, Ronneburg und Schöneck) - der das schon mal von mir gehört hat und so unhöflich (man könnte sagen „gehässig“) wie unsachgemäß reagierte.