Der Hassblogger Andreas Skrziepietz, der weder Rechtsextremist noch Covidiot sein will, bewirbt Nazis und Covidioten
Die Geschichte hinter der Geschichte
Nachdem durch das Innenministerium das Nazi-Magazin „Compact“ des Jürgen Elsässer (genauer die Tätigkeit dessen Firmen "COMPACT-Magazin GmbH" sowie die "CONSPECT FILM GmbH") verboten wurden haben Anselm Lenz und Hendrik Sodenkamp - „Lautsprecher“, Köpfe (und Profiteure!) der Quer„denker“ und Covidiotenszene - Schritte unternommen, dieses Verbot zu umgehen. Das kann und wird diesen (vorhersehbar) böse auf die Füße fallen: „Verstöße hiergegen sind Straftaten nach § 20 Vereinsgesetz (bis zur Bestandskraft des Verbots) bzw. nach § 85 StGB (ab Bestandskraft des Verbots).“ schreibt das BMI.
Der Hassblogger Andreas Skrziepietz (Andreas Skrziepietz, Schierholzstrasse 94, D-30655 Hannover), der laut seiner Klagen weder Rechtsextremist noch Covidiot sein will, bewirbt Nazis und Covidioten
Natürlich hat der auch sonst als Lügner fest stehende Hass- und Hetzblogger versucht, sein Verhalten zu tarnen:
Der selbst ernannte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz weiß also sehr genau, dass das rechtsextreme und die Demokratie verachtende Magazin „Compact“ aus eben diesen Gründen verboten wurde. Und ihm ist sonnenklar, dass bei einem solchen Verbot auch die Umgehung strafbar ist. Andernfalls wäre er komplett irre.
Durch die Äußerung „Rufen Sie den folgenden Link auf keinen Fall auf“ - gefolgt von 5 Ausrufezeichen versucht er sich formal zu distanzieren - wohl um nachfolgend behaupten zu wollen, er habe nicht zur Umgehung des Verbots beitragen wollen.
Aber die Sache ist halt die: Wenn der Lügner Skrziepietz nicht wöllte, dass der nachfolgend von ihm genannte Link nicht aufgerufen werden soll, dann hätte er die URL gar nicht erst genannt - unkenntlich gemacht habe ich diese. Zudem ist die „Distanzierung“ so offensichtlich sarkastisch gemeint (Anzahl der Ausrufezeichen) dass jeder hinreichend verständige Leser - also auch die stets als dumm anzusehenen Nazis und Covidioten, somit Kreise, an welche Skrziepietz sich in seiner Suche nach Beifall ganz offen wendet - sofort verstehen, dass er das Gegenteilige zum Ausdruck bringen will. Zu dem hatte er schon am 16. Juli (s. u.) - unter dem, bei und für Andreas Skrziepietz (Hannover) absolut typischen Gebrauch von üblen verleumdenden Beschimpfungen - klargestellt, dass ihn das Verbot der Nazizeitschrift „ankotzt“.
Dafür, dass Skrziepietz hier ganz bewusst eine Straftat begeht, spricht auch folgendes:
Der hierdurch als rechter Hetzer und Lügner fest stehende Andreas Skrziepietz lässt seinem Hass - längst nicht nur auf die Innenminsterin Faser - „frei laufen“:
„Linksextremistin“, „Innenhorrorclown“ reichnen ihm nicht, er kann auch nicht widerstehen, durch die Wortwahl „AntiFAeser“ ein „AntiFA“ einzubauen und sich also ganz bewusst und vorsätzlich dem Hass ultrarechter Kreise anzuschließen.
- Wer Rechtsextreme bewirbt (und dieses Bewerben findet hier also statt) ist aber als rechtsextrem anzusehen.
Was jetzt seine Klagen in gleich zwei Sachen (LG FFM 2-03 O 281/24, LG FFM, Az 2-03 O117/24) betrifft:
(Rhetorische) Frage:
Welche Sorte „Patient“ - BITTE - reicht denn eine Klage ein und beweist nachfolgend (nicht, dass das noch nötig gewesen wäre!), dass diese Klage nicht nur jeder Grundlage entbehrt, sondern verlogen und böswillig - sogar Betrug ist?
Also auch der Hassblogger Andreas Skrziepietz, der trotz Doktortitel auf keinen Fall als auch nur halbwegs intelligenter Nazi gelten kann.