Der Quaknazi Andreas Skrziepietz bloggert sich einen

Der Quaknazi Andreas Skrziepietz bloggert sich einen
Beweis: Weitere, so stumpf-blöde wie eben auch strafbare Beleidigung im Blog des Andreas Skrziepietz (Hannover) gegen den die StA bereits wegen anderer Äußerungen mindestens ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung führt. In Anbetracht schon einer seiner Äußerungen, nämlich dass man die Wähler der Grünen (von ihm als „Kinderfickerpartei“ verhetzt und verleumdet) kastrieren solle, ist es mit der Unschuldsvermutung zwar „sehr schwierig“, aber in einem Rechtsstaat gilt diese natürlich. Aber nur bis zum rechtskräftigem Urteil.

Das oben zu sehende ist einfach nur ein Beispiel von vielen, es ist nur eine grobe und strafbare Beleidigung von den vielen, mit denen Andreas Skrziepietz (Hannover) um sich haut“.

Und auch dieser „Beitrag“ führt jeden Leser und jede Leserin mit etwas anderem als feuchter Luft und fauligem Kondenswasser im Hirn (mithin Tatsachen zugängliche, ausreichend undumme und also vernünftige Personen) geradezu unmittelbar zu der Frage, was diesen ehemaligen Medizinstudenten wohl dazu führt, derlei „Verbalscheiße“ zu veröffentlichen. Denn eigentlich würde man von solchen a) ein intaktes Hirn und b) dessen Benutzung erwarten. Punkt c) der Erwartungen wäre, das „so einer“ nicht „sowas“ schreibt. Das er es macht wirft die Frage auf, warum er es tut. Und auf diese Frage gibt es gleich mehrere, nahe liegende Antworten - und mindestens eine, wenn nicht alle, werden wohl stimmen:

Hinweis:

Damit die obige Beleidigung verfolgt werden kann ist ein Strafantrag der Außenminsterin zwar hilfreich, aber nicht unbedingt notwendig. (§§ 188, i.V.m. 194 Absatz 1 Satz 2 StGB)

Man kann es darauf schieben, dass der Andreas Skrziepietz (Hannover) ein, übrigens politisch völlig bedeutungsloser Gegner von Annalena Bärbock ist. Dafür spricht vorliegend, dass sich auch nach rund 10 Tagen niemand an seiner strunzdoof-kriminellen Umfrage beteiligt hat. (Deshalb will er wohl die Links von mir ... die bekommt er aber nicht, denn ich werde mich nicht an seinen Straftaten beteiligen.)

Man kann aber auch viel mehr annehmen, dass derselbe, Jobcenter-erfahrene „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover enorme Schwierigkeiten damit hat, seine Daseinsrealität und seine hohen Ansprüche an sich selbst in Übereinstimmung zu bringen - und, obwohl er selbst „falsch abgebogen“ ist, die Ursachen seiner wohl prekären Lebenssituation bei anderen sucht. Und man kann auch annehmen, dass er nunmehr versucht, sich durch das Ausstoßen der obigen wie auch der Vielzahl anderer dämlicher Beleidigungen eine Ersatzbefriedigung zu verschaffen.

Man kann aber auch vermuten, dass er sein Leben selbst als völlig verpfuscht ansieht - denn genau diese Annahme drängt sich auf, wenn jemand den, für den Arzt im Praktikum (dauerte 18 Monate) benötigten, vorläufigen Arztausweis zweimal auf insgesamt rund 9 Jahre(!) verlängern lässt und dann dennoch kein Arzt wurde. Wozu wohl beiträgt, dass er veröffentlichte (übrigens mehrfach, was einen Irrtum weitgehend ausschließt!) nur 16 Monate davon ableistete:

Beweis: Andreas Skrziepietz im Rahmen einer Diskussion über die bevorstehende Abschaffung des ärztlichen Praktikums (um Irrelevantes verkürzte Darstellung)

Zum Verständnis:

Vor dem AG in Hannover hat Andreas Skrziepietz selbst vorgetragen, dass er anno 2004 Chancen sah, die Approbation zu erhalten, ohne das Praktikum geleistet zu haben.

Nur dem Andreas Skrziepietz also „wenig wohlgesonnene“ Menschen - darunter aber wohl just die sehr vielen von ihm übel Beleidigten - würden im Hinblick auf die mehrfache Verlängerung des Ausweises für das Praktikum auf insgesamt etwa 9 Jahre wahrscheinlich sogar vermuten, dass er den Arztausweis jahrelang dazu missbrauchte, sich verschreibungspflichtige Medikamente zu kaufen - womöglich auch solche, die ihm „irgendwie nicht gut getan haben“. Konkretere Geister hätten wohl sogar Gedanken wie „Viele Medikamente können bei falscher Dosierung oder dauerhaften Gebrauch zu schweren Störungen des Gehirnes (a.k.a. „brain damage“) führen. Was diese selbst nicht bemerken können und also verneinen.“

Wenn man sieht, welchen Hass Andreas Skrziepietz verspritzt und wenn man darauf sieht, dass seine damaligen wie heutigen Veröffentlichungen den Eindruck erwecken, dass er selbst „ein hoch maligner Psychopath und Narzisst“ ist (mit diesen Worten überzieht er in zweifelsfreier Beleidigungsabsicht teils öffentlich, teils nichtöffentlich andere - darunter mich selbst), kann man sich gut denken, dass die also wohl vorzeitige Beendigung seines Praktikums keineswegs wegen „positiv herausragender Leistungen“ stattfand, sondern aus seinem Verhalten gegenüber anderen folgte. Man kann sich sehr gut vorstellen, dass „so einer“ den „betrieblichen Frieden“ erheblich störte und „achtkantig“ rausgeflogen ist. Und man kann sich alsdann gut vorstellen, dass er nicht etwa „nie Arzt werden wollte“ (wie er vor Gericht behauptete) sondern mangels eines vollständig abgeleisteten Praktikums nicht Arzt werden konnte.

Und man kann sich gut vorstellen, das die prozessuale Behauptung des Andreas Skrziepietz, er habe „nie Arzt werden wollen“ nichts anderes als eine, just für Narzissten typische Reaktion auf eigenes Versagen ist. Ich werfe ihm dennoch - und auch wegen weiterer, objektiv unwahrer Aussagen - vor, das Gericht in Täuschungsabsicht belogen, also den Versuch des Prozessbetruges begangen zu haben (nächster Abschnitt). Auch hier gilt natürlich eine, wenngleich im Hinblick auf die mir bekannten Tatsachen schwer aufrecht zu erhaltende „Unschuldsvermutung“.

Ebenfalls in der Ecke einer vermutlich sogar extremen Frustration wegen eigener - und wohl selbst verursachter - und wohl längst nicht nur beruflicher Erfolglosigkeit kann man es verorten, dass Andreas Skrziepietz - er ist formal selbst „Diplom-Mediziner“ und weiß also, das ein Diplom ein akademischer Grad ist - allen Ernstes ein Zertifikat über einen 4-Monatskurs als Online-Redakteur mit einem Journalistik-Anteil von gerade mal 30 Tagen erst mir und dann einem Gericht als „Journalistik-Diplom“ vormachen wollte. (Was übrigens eine Strafanzeige wegen versuchten (Prozess)Betruges und Titelmissbrauchs nach sich zieht.) Derlei schlägt natürlich und vorhersehbar krass fehl, führt also zu weiterer Frustration, aus der heraus es zu weiteren solchen Handlungen, und weiteren Fehlschlägen kommt. Ein Kreis der sich - ohne sozial-pädagogische Begleitung oder gar psychiatrische Hilfe - immer wieder neu schließt.

Man kann - und viele tun das in solchen Fällen - aber auch annehmen, das der Hass, den Andreas Skrziepietz immer wieder in die Öffentlichkeit trägt, ganz einfach damit zu hat, dass er über einen beachtlich langen Zeitraum „völlig untervögelt“ ist. Zu dieser Vermutung trägt er selbst durch seinen Habitus bei. Denn wer - bitte - lässt sich denn mit jemanden ein, der sich so mies verhält wie Andreas „Tourette“ Skrziepietz? Also dem, der hier offensichtlich mal wieder nur ein paar blöde Beleidigungen ejakulieren will - und, er ist so arrogant, genau so offensichtlich glaubt, er käme durch diese Formulierung als „Umfrage“ davon.

Wie die Hass- und Hetzgesänge des Andreas Skrziepietz wirklich wirken:

Die oben stehende Ursachensuche wird nicht jede oder jeder betreiben. Aber längst nicht nur Annalena Bärbock sieht einen wie den „Quaknazi“ Andreas Skrziepietz wohl „mit dem Arsch nicht an“. Und ich glaube, da ist sie bei weitem nicht einzige. Denn eine jede (oder halt jeder), nicht völlig „hirndoofe“, die (oder der) auch nur wenige Zeilen seiner geistigen und vorliegend auch noch offen frauenfeindlichen Ejakulate (zweimal „...ziege“) ließt, wird ihn wohl auf die „Nanu-Liste“ („not and never under any condition list“) mit denjenigen setzen, mit denen diese (oder dieser) nichts haben wöllte, „selbst wenn er der letzte Mann auf Erden ist!“

Was dann - und das ist unter Psychologen und Psychiatern unumstritten - zu einem sich schließenden und selbstverstärkendem Kreis aus immer härteren und blöderen Beleidigungen; deshalb stärker erlebter „ungerechter“ Ablehnung; stärkerer Frustration; neuen, noch stumpfsinnigeren Beleidigungen (und immer so weiter) führt!

Weshalb einer, wie Andreas Skrziepietz aus Hannover es im abgebildeten „Blogeintrag“ (feige, weil ohne Impressum) der Öffentlichkeit so sehr unschön wie eben auch höchst deutlich aufzeigt, dann weiter solche Verbalscheiße verspritzt. Ob er wegen der Befürchtung von Ablehnungen vergeblich darauf klagte, dass ich seinen Name nicht nennen - ihn also (im Ergebnis) nicht in Verbindung mit seinen Ejakulaten bringen dürfe? Das wird es wohl eher sein als die im Prozess behauptete Gefahr.

Mein Fazit:

Ich empfehle ihm die „Selbsteinweisung“. Denn wenn und falls das irgendwann in der Zukunft ein, sich mit Tatsachen befassender Richter oder eine solche Richterin oder gar eine solche Strafkammer macht, wird der „Aufenthalt“ wohl weitaus übler.

Was nach diesem Artikel geschah:

Laut seiner, wie immer quasi sofortigen Reaktion auf diesen Artikel hat Andreas Skrziepietz (wohl) mich angeblich mal wieder abgemahnt. Was er da veröffentlicht - und was er nicht getan hat - wird Auswirkungen auf andere, von ihm „angleierte“ Verfahren haben. Denn sein Verhalten liefert weitere, starke Beweise dafür, dass er - von niedriger Schädigungsabsicht getrieben - das Recht und die Gerichte auf eine besonders üble Weise zu missbrauchen versucht. Das er anno 2024 vor Gericht die geradezu dummdreist anmutende Lüge vorbrachte, er kenne mich nicht und wisse nicht, weshalb er zu meiner Zielscheibe wurde, steht ja schon fest, weil das LG Frankfurt ihm untersagte, seine ebenso dummdreiste Beleidigung meiner Person aus dem Jahr 2022 weiterhin zu verbreiten oder zu wiederholen. Dieser vorsätzliche und betrügerische Verstoß gegen die Wahrheitspflicht ist auch ein klares Indiz für seinen Rechtsmissbrauch. Ein weiterer, starker Hinweis für den Rechtsmissbrauch: Andreas Skrziepietz weiß laut seinem, auch sonst von krasser Unwissenheit zeugenden Blogeintrag nicht einmal mehr, wie viele Abmahnungen er mir geschickt haben will. Und er kündigt noch einen weiteren Rechtsmissbrauch, den man sogar als weiteren Prozessbetrug werten kann, sogar höchst ausdrücklich an. Dazu schreibe ich mehr wenn es an der Zeit dafür ist.

Oi, oi!