Was einen Querulanten ausmacht, Typen

Was einen Querulanten ausmacht, Typen
Sinnbild: Miniaugsburgblume von Sillerkiil, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International.

Der sich „Docmacher“ nennende Andreas Skrziepietz aus Hannover hat ja schon öffentlich eingeräumt, dass er ein Krimineller ist, denn er schreibt selbst in seinem Blog, dass er 2024 wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt worden sei. Was er nicht schreibt ist, warum er verurteilt wurde:

Ich hab da „was läuten“ hören von wegen eines bösen, und böse mit Gewalt drohenden Briefes an die Staatsanwaltschaft Kassel. Andreas Skrziepietz fand es anno 2022 wohl unerträglich, dass diese mich nicht anklagen wollte. Ein paar Täubchen hab ich auch von Hannover - Groß Buchholz her gurren hören, nämlich davon, dass danach ein Festnahme- und Beweissicherungsteam einen nicht unbedingt als „freundlich“ empfundenen Hausbesuch bei ihm machte - aber wieder abzog, weil die auf Grund seiner Ankündigung vermuteten Kriegswaffen nicht aufzufinden waren.

Da ein Festnahme- und Beweissicherungsteam zur Polizei gehört, die Drohung gegenüber der Staatsanwaltschaft erfolgte und er am Ende durch das Amtsgericht Hannover per Strafbefehl zu 20 Tagen a 15 € verurteilt wurde, ist Andreas Manfred Skrziepietz demnach derjenige von uns beiden, der ein

  • gerichtsbekannter Querulant
  • polizeibekannter Querulant
  • der Staatsanwaltschaft bekannter Querulant

Fazit: Andreas Skrziepietz sollte „einfach mal die Fresse halten“ statt anderen zu unterstellen, etwas zu sein, was er selbst ist.

Doch es gibt bei „Querulanten“ wichtigere Unterscheidungen als die, wo diese bekannt sind:

A) Es gibt echte Querulanten und unechte Querulanten:

Ein unechter Querulant ist einer, der seine Position auf unverschämte Weise vertritt und auch mal energisch und polemisch wird, wenn ein oder mehrere Richter schriftlich und unverschämt unwahres Zeug von sich geben. Nehmen wir die drei RichterInnen des LG Kassel, die behauptet hatten, der Ablehnungsantrag zu Lasten ihres lieben Kollegen wäre „weder unterstrichen noch drucktechnisch hervorgehoben gewesen“ - obwohl der fett gedruckt und unterstrichen war. Am Ende wurden von dem unvertreten agierendem, unechten Querulant also diese drei Richter erfolgreich abgelehnt, der vierte flog nach nun sachangemessener Entscheidung auch aus dem Verfahren und nachdem das OLG Frankfurt auch noch zu Gunsten des unechten Querulanten entschied sahen die eigentlichen Prozessgegner ihre Felle davonschwimmen und nahmen die Klage zurück. Der unechte Querulant ist auch deswegen unecht, weil er sich gegen erhebliche Widerstände sogar von ganzen, das Recht brechenden Richterkollektiven durchzusetzen vermag.

Ups! Dieser unechte Querulant bin ja ich selbst!

Ein echter Querulant ist einer, gegen den eine einstweilige Verfügung erlassen wird und sodann einen Antrag auf Aufhebung wegen „veränderter Umstände“ stellt, die Vollstreckung aus der einstweiligen Verfügung eingestellt wissen will und dazu als „neue Beweise“ auch reines Hörensagen vorlegt, z.B. aus einem längst bei Blogger.com gelöschtem Blog, der just wegen der, mit diesem begangenen Rechtsverletzungen auch impressumsfrei blieb. Das er sehr viel Zeit damit verbracht haben muss liegt auf der Hand, denn das Webarchiv ist sehr langsam. Doch dabei bleibt es nicht. Denn selbst wenn man dieses Hörensagen anerkennen würde, dann wäre vorliegend Folgendes gegeben: Der echte Querulant versuchte etwas als „neu“ nachzuweisen, was im Prozess völlig unstreitig war. Hinzu kommt: Sein Schreiben trägt das Datum vom 22. Juni 2024, wurde aber erst am 30. Juni per Fax an das Gericht geschickt. Die Bezeichung des ihm auferlegten Verbots ist falsch. Die von ihm angegebene Nummer des Verbots übrigens auch. Er hätte also mehrere Tage Zeit gehabt, seinen Mist zu überdenken. Was hinzu kommt: Im Verfahren war der echte Querulant durch einen Anwalt aus Köln vertreten, seinen Antrag auf Aufhebung wegen „veränderter Umstände“ hat der dann nicht gestellt. Gab es da Differenzen? In vorherigen Verfahren wurde der echte Querulant von einer ganz anderen Kanzlei aus Frankfurt vertreten – und weder der letzte Anwalt noch die frühere Kanzlei hat ihren Sitz am Wohnort von Andreas Skrziepietz. Das ist Hannover, also immerhin eine Großstadt, in der sich genug solide und zu einer Vertretung bereite Rechtsanwälte finden lassen sollten.

Ach so: Dieser echte Querulant ist Andreas Skrziepietz, der sich auch eines Doktortitels berühmt. Das Aktenzeichen des Verfahrens des AG Kassel ist 415 c 1492/25 und es gab in diesem Verfahren schon einmal eine höchst merkwürdige, querulatorische Belästigung des Gerichts durch ihn – bei der völlig unklar wäre, was er damit bezwecken will – wenn man nicht genau wüsste, dass es ihm nur um die Ansehensbeschädigung geht. Das Gericht hat den Wisch ignoriert.

B) Es gibt ehrliche und kriminelle Querulanten:

Klar stellen einen manche gerne in die Querulantenecke. Kriminelle gerne auch mich. Wenn ich z.B. einem Richter drei Mal „erzhöflich“ und sachlich mitgeteilt habe, dass er die mir verbotene Äußerung zu Ende zu lesen habe, weil sich daraus zwingend ergibt, dass diese Äußerung gar nicht die Klägerin (eine Firma) sondern deren Prozessvertreter betrifft und die Verfügung - wegen des Mangels an der Aktivlegitimation - also zwingend aufzuheben, die Klage zurück zu weisen sei, dann werde ich, wenn ich das dem die Tatsachenwehmung stur verweigernden Richter ein viertes und fünftes Mal mitteilen muss, völlig zu Recht auch „lauter“ im Ton, gebrauche auch das Wort „Rechtsbeugung“ und bezeichne den Richter als Person, die „an Tatsachen nicht interessiert und als Richter folglich völlig fehl am Platz ist.“ Gerne auch als „jurisdement“ (rechtsvergesslich)! Das Oberlandesgericht musste bei der Korrektur des gerichtlichen Humbugs höflich sein - ich muss solche Richter nicht bespaßen. Auch hier wurde ein Verfügungsantrag und eine Hauptsacheklage zurück genommen. Eben so wenig muss ich gegenüber Staatsanwälten höflich sein, die erst behaupten, eine Straftat (Falschbeschuldigung) eines Rechtsanwaltes wäre verjährt und nach dem Beweis des Gegenteils behaupten, der Rechtsanwalt habe nicht gewusst, dass er wegen des Vorwurfes uneidlicher Falschaussage verfolgt wurde - während es genau dieselbe Staatsanwaltschaft war, die dem Verfahrensbeschuldigten klar rechtswidrig die Originalakte(!) des Verfahrens wegen des Vorwurfes der uneidlichen Falschaussage überlassen hatte, die zu dem auch noch die Aufforderung an den Anwalt enthielt, zu dem Vorwurf der uneidlichen Falschaussage Stellung zu nehmen. Ich muss und werde auch keine korrupten Staatsanwälte bespaßen, die aus falsch verstandener Kollegialität die Bestrafung eines kriminellen Anwalts vereiteln.

Der ehrliche (unechte) „Querulant“, der echte, dummdreiste Rechtsbrüche moniert - und am Ende „obsiegt“, bin also ich.

Ein krimineller Querulant tut natürlich zum einen auch das, was Skrziepietz wohl tat (siehe oben). Also Richter oder Staatsanwälte beleidigen und bedrohen. Aber dieser Typ Querulant belügt auch Gerichte, trägt zum Beispiel vorsätzlich unwahr vor, dass er ein „Journalismusdiplom“ hätten (AG Hannover, Az. 420 C 11922/24); „weder angeklagt noch verurteilt“ sei (AG Hannover, Az. 409 C 10237-24); „nicht wegen Volksverhetzung verurteilt“ sei (LG FFM, Az. 2-03 o 97/24) und gibt sogar in einer „Versicherung an Eides statt“ rotzfrech lügend an, „nicht fremdenfeindlich“ zu sein und „gegenüber Meinungsgegnern keine Schädigungsabsicht“ zu verfolgen und „nicht nach Blitzableitern zu suchen, die er in Ausländern, vermeintlich staatstreuen Personen, Frauen und anderen Personen zu finden glaubt, von denen er vermeint, dass diese ihm intellektuell unterlegen wären“. (LG Frankfurt, Az. 2-03 o 281/24, durch das Urteil in diesen Punkten widerlegte, also unwahre Versicherung an Eides statt)

Ja! Dieser multibel kriminelle Querulant ist Andreas Skrziepietz, ein großmäuliger Lügner aus Hannover. Da dessen Klagen geradezu regelmäßig Straftaten zugrunde liegen ist er eben auch ein Stalker jenes Types, der für seine üblen Zwecke Staatsanwaltschaften und Gerichte missbraucht.

Übrigens behauptet der Lumich über mich öffentlich, ich sei ein „polizeibekannter Querulant“. Da lügt er mal wieder. Ich hatte noch nie einen Konflikt mit der Polizei, habe mich nie über diese beschwert oder dergleichen.

Wahrscheinlich hat er sich auch dabei „einen runter geholt“. Dem Vernehmen und Volksmund nach tut dieser Typ des Verleumders und Lügners genau das wenn er verleumdet.

Hinweis zu diesem Artikel:

Andreas Skrziepietz hatte eine Frist zur Stellungnahme bis einschließlich 12.07.2025. Er hat sich nicht geäußert. Insbesondere hat er nichts bestritten.

Hier gilt: „Qui tacet, consentire videtur.“