Andreas Skrziepietz (Hannover) „treibt es immer wilder“

Seit vorgestern hat der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz eine ganze Artikelserie veröffentlicht, in welcher er mich auf das Übelste verleumdet und beleidigt. Er behauptet, ich sei „sehr dumm“, könne nicht rechnen, nicht lesen und nicht schreiben, wäre nicht zum Abitur an einer regulären Bildungseinrichtung zugelassen worden, hätte Anwälte mit dem Tod bedroht und so weiter.

Ich muss - als unmittelbar Betroffener - seine, gegen mich gerichteten Anwürfe nicht auch noch veröffentlichen und so weiter verbreiten.

Dabei bezieht er in seine strafbaren Schmähungen aktuell auch Familienmitglieder ein, was hinsichtlich der Frage, ob er stalkt und ob er Nachrichten unter Missbrauch des Namens meiner verstorbenen Schwester an mich gesandt hat, am 28. August vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine Rolle spielen wird. Das LG Frankfurt sah zwar viele Indizien dafür (so sprachliche und inhaltliche Übereinstimmungen zwischen seinen Blogeinträgen, Foreneinträgen e.t.c. einerseites und den belästigenden Mails bzw. Blogkommentaren unter dem Namensmissbrauch andereseits) - ging aber im Herbst vorigen Jahres noch nicht davon aus, dass dessen Urheberheberschaft ausreichend bewiesen sei. Nun hat er weitere, sehr harte Indizien geliefert.
Bis jetzt hat er binnen weniger Stunden vier solcher Artikel geschrieben und also auch vier Abmahnungen erhalten. Durch seine Weiterungen hat er den Zugang der jeweils vorherigen Abmahnungen bestätigt und zudem offenbart, dass sein Blog doch öffentlich ist (ähnlich dem Münchner Merkur aber hinter einer „Bezahlschranke“ - bei ihm muss man sich registrieren - der wegen eines ganzen Bündels von Straftaten (Betrug, Beleidigungsdelikte, Volksverhetzung) bereits verfolgte und wegen mehrerer auch verurteilte Skrziepietz vermeint übrigens, so die „Stasi“ außen vor zu halten. So richtig lustig ist das nicht mehr. Eher „gestört“.)

Ich halte es für möglich und wahrscheinlich, dass er inzwischen ohne Rechtsschutzversicherung da steht, denn sonst hätte er wohl (unterstellt man zusätzlich noch Vernunft) einen Anwalt oder eine Anwältin konsultiert.
Ich habe seine Anwälte darauf aufmerksam gemacht, dass sein akutes Verhalten nicht mit dem eines geistig gesunden Menschen übereinstimmt und diesen nahe gelegt, nach einem Kontakt zum Vormundschaftsgericht nunmehr angebrachte Maßnahmen zu treffen um die Versicherten der Rechtsschutzversicherung des Andreas Skrziepietz nicht unnötig zu belasten.
Das gehört meiner Ansicht nach dazu, dessen „Interessen“ zu wahren.
Pikant: Skrziepietz behauptet auch vorsätzlich unwahr zwei Gutachten hätten eine „Unterbringung“ meiner Person befürwortet. Denn an einer anderen Stelle schreibt er, dass er den Inhalt mindestens eines davon gar nicht kennt. Und in dem, welches er hat, steht eben kein Wort von Unterbringung. Eher das Gegenteil, denn dieses Gutachten ist viel mehr eine Gesundschreibung und erfolgte im Rahmen eines Strafprozesses in welchem sich der die Strafanzeige stellende Rechtsanwalt, eine ganze Riege Richterinnen und die StA Kassel böse blamiert haben, denn ich wurde frei gesprochen, weil meine Äußerung keine Verleumdung, sondern wahr und richtig war.
Skrziepietz meint aber, er habe „Beweise“.
Na dann kann er die ja auch vorlegen.
17:00
- Keine Unterlassung/Beseitigung
- auch keine formelle Entgegnung
→ Ich stelle jetzt den Verfügungsantrag.