Dr. „Keinarztgeworden“ Andreas Skrziepietz (Hannover) IV.

Dr. „Keinarztgeworden“ Andreas Skrziepietz (Hannover) IV.

Vorwort:

Da haben schon ganz andere als der arrogante und narzisstische Andreas Skrziepietz aus Hannover geglaubt, dass ich die Wahrheit weder kenne noch finde.

Alle haben sich schwer geirrt.

Jörg Reinholz

Fakten und Meinungen:

Beweisstück: Ejakulat des Dr. med. Andreas Skrziepietz aus Hannover

Andreas „Opferrolle“ Skrziepietz hat vor dem LG Frankfurt erklärt, er habe nie Arzt werden wollen. Lange Zeit ging ich davon aus, dass er zwei Versuche unternahm, die Approbation zu erhalten, es gab aber sogar einen Dritten. Denn Andreas Skrziepietz hat im September 2004 im Forum des Ärzteblattes so stolz wie voreilig verbreitet, er erhalte im Oktober die Approbation - also die Zulassung zum Arztberuf. Es geht vor Gericht darum, dass der also als dreister Gerichtsbelüger feststehende Stalker (er hat mich mit aberhunderten Nachrichten begallend belästigt), Nazi (wer Nazis und deren Schriftgut bewirbt ist einer) und Putinfreund (so möchte er trotz seines erweislichen Handelns und seiner zahlreichen, Agressor-freundlichen und Ukraine-feindlichen Äußerungen auch nicht genannt werden) mir verbieten will, öffentlich darüber nachzudenken, warum er kein Arzt wurde. Erst recht versucht er, mir durch wahrheitswidrigen Vortrag verbieten zu lassen, das zwingend anmutende Ergebnis zu veröffentlichen.

Wie die Geschichte mit seinem damaligen Antrag endete hat er am 08. November 2004 auch veröffentlicht:

Beweisstück: Ejakulat des Dr. med. Andreas Skrziepietz aus Hannover

Nicht nur damit hat er aber selbst die öffentliche Diskussion - im Rahmen derer er mir die Meinungsäußerung hinsichtlich seiner Nichteignung verbieten lassen will - eröffnet.

Ebenda findet sich auch ein Hinweis auf den Grund der Nichteignung:

Beweisstück: Geistiges Ejakulat des Dr. med. Andreas Skrziepietz aus Hannover

Der selbe Andreas Skrziepietz hat also einen Prof. Dr. med. Eckel (mindestens damals Präsident der Ärztekammer Niedersachsen) als „Schwein“ beleidigt, „welches von Schweinereien profitiert“ und sogar Dritte aufgerufen, sich seinem Sermon und also der Beleidigung anzuschließen. (Man riet ihm im Forum auch deshalb, einen Arzt aufzusuchen statt einer werden zu wollen...) Doch genau dieser Prof. Dr. med. Eckel war anno damals für die Zulassung zuständig, hatte sogar das letzte Wort. Denn die damaligen Approbationsurkunden der Antragsteller aus Hannover und also Niedersachsen wurden von diesem höchst selbst - als Präsident der Ärztekammer - unterzeichnet.

Der Ärztekammerpräsident Prof. Dr. med. Eckel dürfte nicht schlecht gestaunt haben, als ihm der Approbationsantrag des selben Andreas Skrziepietz (der nunmehr vorgibt, er habe nie Arzt werden wollen) vorgelegt wurde, des selben der ihn selbst gerade erst übel und zudem sogar öffentlich beleidigt hatte.

Im Hinblick auf die Rechtslage kann und konnte die Zulassungsstelle (damals noch die Ärztekammer) nicht nur einen Strafregisterauszug und eine Straffreiheitserklärung (in einer solchen muss man auch anhängige Anklagen und sogar Ermittlungsverfahren angeben) fordern, sondern im Verdachtsfall auch ein psychologisch-psychiatrisches Gutachten - und die öffentlichen Erklärungen des Andreas Skrziepietz aus Hannover lassen dringend vermuten, dass mindestens eines davon im Hinblick auf das zu erwartende Resultat entweder nicht beigebracht wurde oder seine Eignung verneinte. Resultat:

Bild und Beweisstück: Die von Andreas Skrziepietz selbst angesprochene Nichteignung zum Arztberuf besteht laut § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 der Bundesärzteordnung insbesondere bei Vorliegen von Straftaten und bei gesundheitlichen, dazu zählen eben auch psychiatrische Störungen. Erst recht bei einer Kombination.

Er hat demnach anno 2004 die Approbation wegen Nichteignung nicht erhalten. Wenn und soweit der Dr. med. Andreas Skrziepietz aus Hannover nun etwa allen Ernstes erklären will, dass er das Gericht nicht belogen haben will, dann kommt im Hinblick auf die Beweise nunmehr tatsächlich Schizophrenie und/oder eine erhebliche Demenz in Betracht.

Dafür spricht dann auch, dass er es von mir unterlassen haben will, dass ich ihn einen „Hassblogger“, „Nazi“ und einen „Stalker“ nenne, ferner seinen öffentlichen Äußerungen eine demokratie-, ausländer- und frauenfeindliche Haltung entnehme. Doch erst neulich gebrauchte Andreas Skrziepietz in seinem Hassblog das Wort „Negerkinder“ und nahm in nicht wegschwatzbarer Herabwürdigungsabsicht - die unzweifelhaft dem ihm inneren Hass folgt - Bezug auf die „88“ - ein klares Nazisymbol:

Bildschirmfoto (Ausschnitt aus dessen Blog): Hass und geistiges Elend des Nazis Dr. med. Andreas Skrziepietz aus Hannover

Ich rate ihm im Hinblick auf die objektiven und in Quantität wie auch Qualitität erheblichen Widersprüche zwischen seinem Handeln, seinen Veröffentlichungen und seinen Klagen - die entweder von Schizophrenie, einer ganz erheblichen Demenz oder aber von Schädigungsabsicht und erheblicher krimineller Energie zeugen - (ebenso wie damals die anderen Forumsbesucher) im Ärzteblatt zum Arztbesuch. (siehe Titelbild)

Denn in über 20 Jahren hat sich am geistigen Zustand des Herrn Dr. med. Andreas Skrziepietz aus Hannover nichts, sogar rein gar nichts zum Positiven verändert.

Und die Hilfe, die er offensichtlich braucht, gibt es nicht vom Anwalt, nicht vom Gericht und von mir schon gar nicht. Ich biete Herrn Dr. med. Andreas Skrziepietz aus Hannover aber an, ihn in die Klapse zu fahren. Gerne mit Zwangsjacke, Beiß- und Spuckschutz. Aber auch sonst gut fixiert, denn im Falle einer „plötzlichen Zustandsverschlechterung“ kann genau das der Sicherheit im Straßenverkehr höchst dienlich sein. Verlogenheit, Schädigungsabsicht, Hass und Gewalt liegen bekanntlich nah beieinander.

Update:

Dumm ist, wer dummes tut!
(Zitat)

Dr. Andreas Skrziepietz aus Hannover hat binnen Minuten auf diesen Artikel genau so schnell und wütend - also unbedacht - reagiert wie ich es von einem mit seinen Lügen konfrontierten Narzissten der Klasse „nur anscheinsintelligent“ erwarte:

Bildschirmfoto: Hass, Unsinn und weiterer Beweis für den Rechtsmissbrauch. Der wie erwartet dumm und arrogant handelnde Narzisst und „Docmacher“ (Andreas Skrziepietz himself) hätte besser mal seinen Anwalt gefragt. Aber auf den hat er ja wahrscheinlich auch lange Zeit nicht gehört, als der der ihm wohl riet, das Stalking wenigstens für die Dauer des Verfahrens vollständig einzustellen um mir nicht weitere Beweise zu liefern. Ich würde jedenfalls erwarten, dass ein Anwalt einem Mandanten einen solchen Rat gibt.

Mit „Teilapprobation“ meint er offenbar die für das „Praktische Jahr“, also den Arzt im Praktikum (AiP).

Dieses praktische Jahr - welches er nicht hätte machen müssen, wenn er kein Arzt hätte werden wollen - hatte Skrziepietz aber laut eigener Äußerung vor dem 01. Juni 2001 abgeschlossen - hier geht es um einen Approbationsantrag aus dem Jahr 2004.

Mithin schreibe ich oben über einen Vorgang, der drei Jahre später stattfand. In der Zwischenzeit hatte Skrziepietz nach eigenem Bekunden an anderer Stelle Sprachen studiert. Ob er drei oder vier Jahre zuvor die Teilapprobation für das praktische Jahr beantragt und erhalten hat, ist (abgesehen natürlich von der Frage, warum er denn das so gar mühseelige und unterbezahlte Praktikum ableistete, wenn er doch nie als Arzt tätig sein wollte) völlig irrelevant. Relevant ist, was er im September 2004 veröffentlichte, nämlich dass er die Zulassung zum Arztberuf im Oktober erwarte. Dafür muss er aber einen Antrag gestellt haben. Und wenn er nunmehr anno 2004 im Ärzteforum öffentlich gelogen haben will ist das alles andere als mein Problem, weil ich mich auf seine eigenen öffentlichen Äußerungen beziehe. Die sind also meine Beweise.

Anno 2001 hatte der, ausweislich seiner in diesem Update diskutierten, neuen Schrift „schnell durchknallende“ Andreas Skrziepietz den Präsident der Ärztekammer (wohl - wer weiß, was ich noch finde) noch nicht so garstig beleidigt.

Schauen wir mal in die Klageschrift. Da steht

Es wird also behauptet, dass Skrziepietz nie einen Approbationsantrag gestellt habe, zeitgleich wurde vorgelegt, dass er sich anno 2020 einer für den Approbationsantrag notwendigen allgemeinärztliche Untersuchung unterzog und im Forum veröfentlichte Skrziepietz im September 2004, dass er die Zulassung im Oktober 2004 erhalte (wofür auch 2004 ein Antrag nötig war, den er nunmehr nie gestellt haben will) - und im November, dass er für den Arztberuf „sowas von ungeeignet“ sei.

Der erhobene Unterlassungsanspruch lautet wie folgt:

Das ist übrigens - anders als in Klage offensichtlich unwahr behauptet - gerade keine (Tatsachen-)Behauptung, sondern sogar ausdrücklich ein Glaube, eine Vermutung. Und für diese gelten ganz andere Regeln (man muss nur einen nachvollziehbaren Grund für Vermutungen haben) als für Tatsachenbehauptungen (da braucht es Beweise oder ausreichend harte Indizien), weshalb Skrziepietz vorsätzlich unwahr vortragen lässt, es sei eine „Behauptung“. Der Satz lautet nämlich vollständig:

Im Hinblick auf sein aktuelles Dasein und Verhalten  glaube ich, er hat wegen Aussichtslosigkeit hinsichtlich § 3 Absatz Nr. 2 oder 3 der Bundesärzteordung den Abbrobationsantrag gar nicht erst gestellt.

(Beweis: https://joerg-reinholz.blogspot.com/2023/12/die-prinzessin-auf-der-erbse-eine-wahre.html)

Der Glaube und die Vermutung war auch nicht aus der Luft gegriffen, denn sein „aktuelles Dasein und Verhalten“ (die benannte Grundlage der Vermutung) habe ich ebenda beschrieben.

Heute schreibt Andreas Skrziepietz nun:

Damit bestätigt er meinen früheren Glaube teilweise - dass er den Approbationsantrag gar nicht erst gestellt hat - und stellt sich aber in einen unauflösbaren Widerspruch zu seinen Veröffentlichungen aus dem Jahr 2004. Ich deute die nicht auflösbaren Widersprüche (so umgehen Juristen das zu deutliche Wort „Lüge“) in der Klageschrift selbst und erst recht die zwischen dessen eigener Klageschrift und dessen eigenen Veröffentlichungen so:

Andreas Skrziepietz verstrickt sich in immer mehr Lügen und immer mehr Widersprüche, kann das aber in seinem geistigen Zustand wohl nicht (mehr) erfassen und blubbert öffentlich immer wirrer werdendes Zeug, er ergeht sich nach Aufdeckung seiner Lügen in Beleidigungen, wüsten Beschimpfungen und Drohungen.

Ja. Das ist höchst typisch für maligne Narzissten.

Bezüglich seiner Drohung „schlottern mir die Knie“. Meine Leser wissen, was ich meine. Das Landgericht Frankfurt wird es zu würdigen wissen, dass er mir eine krass-rechtswidrige Handlung androht. Das genau ist die Veröffentlichungen über meine Gesundheit, also aus der „Privatsphäre des innersten Lebensbereiches.“ (BGH, Az: VI ZR 256/06, 260/06, 271/06 u. 272/06 vom 14. Oktober 2008)

Macht Andreas Skrziepietz das in seinem, mir und andere durch seine Schriften (siehe oben) offenbarten Wahn, andere nach eigenem Belieben beleidigen und herabwürdigen zu dürfen, gibt es „direkt auf die Mütze“ - natürlich mit den Mitteln des Rechtsstaates. Vielleicht findet er sich dann selbst im Knast wieder. Womöglich, weil er ja Verhaltensweisen eines malignen Narzissten zeigt, sogar unter den höchst unangenehmen Bedingungen für „Suizidale“!

Ich hoffe für Andreas Skrziepietz, dass das Letztere noch „in sein Hirn geht“. Dann sollte er aber - wie also ihm längst nicht nur von mir im Hinblick auf seine Veröffentlichen geraten wurde - endlich psychologisch-psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen. Seine Heimatstadt Hannover macht ihm da großartige Angebote. Seine ehemalige Hochschule übrigens auch. Wenn er nicht von mir gefahren werden will erreicht er alle angebenen Stellen auch mit dem Nahverkehr.

Eine Vorhersage:

Am 10.10.2024 wird seine großmäulige Klage und sein ebenso von objektiv unwahrem Vortrag geprägter (und also ebenso rechtsmissbräuchlicher Verfügungsantrag) explodieren wie dieser russische Panzer. Ich glaube nicht, dass das Gericht weitere als die bereits vorgelegten Beweise benötigt. Vielleicht die noch aberhunderten, übrigens bei Google sorgfältig gespeicherten Beleidigungen, die Dr. med. Andreas Skrziepietz aus Hannover im Rahmen seines Stalkings gegen mich ausgestoßen hat - sogar nachdem er die Klage eingereicht hatte, dass ich ihn nicht einen Stalker nennen dürfe.

Gerade deshalb rate ich ihm dringend zum Klinikbesuch. Denn das ist nicht nur „dumm“ - so geht auch „maligner Narzisst und Psychopath“, Herr Dr. Skrziepietz!