Nach Beleidigung eines Richters: „Docmacher“ Andreas Skrziepietz erneut verurteilt
AG Hannover, Az. 230 Ds 1141 Js 24339/26
50 Tagessätze a € 15 fand die Richterin des Amtsgerichtes Hannover gestern (13.10.2026) für „angemessen“. Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) war angeklagt, einen Richter durch ein Schreiben beleidigt zu haben. Nach Feststellung des Gerichtes hatte der mehrfach einschlägig verurteilte Andreas Skrziepietz - der andere als „Querulanten“ bezeichnet - in einem persönlichen Schreiben einen Richter geduzt und einen baldigen und zu dem schmerzhaften Tod gewünscht. Voran ging, dass der Richter ihn wegen anderer Straftaten verurteilte. Auch die nun zuständige Richterin hatte ihn zuvor bereits verurteilt. Und wurde von Skrziepietz öffentlich verleumdet.
Verteidigt wurde Andreas Skrziepitz von der Frau Dannenmeier, die der einschlägig bekannten Kanzlei des Kölner Hetzradikalen und Rechtsanwalts Markus Haintz angehört. Diese haben allerdings einen Anwalt in Untervertretung gesandt, dessen Verhalten von mir - im Gegensatz zu dem des oft blöd hetzenden Markus Haintz - als „absolut angemessen und professionell“ beurteilt wird.
Der notwendige Strafantrag wurde vom Dienstvorgesetzten des Richters ordnungsgemäß gestellt.
Bevor Andreas Skrziepietz zu Person, Beruf und Einkommen Stellung nahm, fand der als „Docmacher“ mit Hass, Verleumdungen Beleidigungen der niedrigsten Sorte in die Öffentlichkeit drängende Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) „lobende“ Worte (mit tatsächlich narzistischer Prägung): Die Richterin habe ihm dieses Mal den Anwalt nicht verweigert. Das Lob war also nur ein erneuter Anwurf.
Der als „kleiner Gott“ und neuerdings wieder mit dem, in Hinblick auf Inhalt und Stil seiner Blogs sehr unglaubhaft wirkendende, weil offenbar „unmöglich kunstgerecht“ zu erfüllende Angebot, anderen bei Doktorarbeiten zu helfen, in die Öffentlichkeit drängende, etwa 60-jährige Andreas Manfred Skrziepietz bestätigte die Angaben zu Wohnort sowie Alter, gab sodann an, er habe keinen Beruf erlernt und dass er von Bürgergeld lebe, weshalb die Tagessätze so niedrig blieben. An anderer Stelle hatte vor Gericht behauptet, er sei ein „Dr. med.“ und Arzt gewesen. Sicher ist nur, dass Skrziepietz nie eine Berufszulassung als Arzt hatte - nur eine für ein Praktikum.
Vieles im Verhalten des Andreas Skrziepietz weißt auf eine ausgewachsene narzistische/psycho-/soziopathische Störung hin. Dazu zählt auch sein obiges „Lob“, welches nichts anderes als ein Anwurf gegen die Richterin war, mit dem er dieser vermitteln wollte, dass er - Andreas Skrziepietz - dieser überlegen sei. Darauf verweist auch der weitere, wahnhaft wirkende, an den beleidigten Richter gesandte Text, den Skrziepietz unter dem Titel „Die Dummheit hat einen Namen: Justiz Hannover“ am 18.09.2026 selbst veröffentlichte:
„Ohne furchtbare Juristen wie Dich kann keine Diktatur existieren, auch die faschistische BRD-Diktatur nicht“
Im Verfahren selbst hat Andreas Manfred Skrziepietz mehrfach hineingeredet, was der vertretende Anwalt nicht verhindern konnte. Soweit sein grenzwertiges, teilweise sehr erregt, heftig und laut werdendes Einreden überhaupt zur Wahrheitsfindung im Verfahren beitrug - was bei einem Großteil der Äußerungen nicht der Fall war und auch von der Richterin moniert wurde - hat er seiner Position eher geschadet und, so sehe ich das als Beobachter - seine Beleidigungsabsicht tatsächlich sogar noch verdeutlicht. Ich denke auch. die Richterin hat mindestens einmal überlegt ob diese den Rufknopf betätigt: Aber nicht um ein Taxi sondern die Justizwachtmeister zu rufen.
Krass unbegründeter Ablehnungsantrag:
Offenbar schon vor der Verhandlung wurde zudem ein Ablehnungsantrag zurück gewiesen. Skrziepietz hatte in seinem, neulich wegen Hassrede und Verunglimpfungen geschlossenem Blog Hinweise darauf geliefert, worauf dieser sich stützte: Die Richterin hatte ihm im Juni 2026 zu wohl 200 Tagessätzen a 30 Euro (das war der Antrag des StA), offenbar zahlbar in Raten a 250€ (das entnehme ich einem der Einwürfe des Andreas Skrziepietz, kann aber auch eine andere Verurteilung betreffen) wegen Verleumdung zum Nachteil (m)einer Frankfurter Rechtsanwältin durch öffentliche Schrift verurteilt, es erging ein Strafbefehl nach § 408a StPO. Voran ging, dass der nun erneut verurteilte Skrziepitz am 16.06. um 14:00 Uhr nicht zu einem Verhandlungstermin erschien, obwohl er am 02.06.2026 ordnungsgemäß geladen wurde. Sein unwahres Behaupten: Er sei für 15:00 Uhr geladen worden, die Richterin habe heimlich den Termin verlegt (was nie stattfand), ihn von der Terminverlegung nicht informiert und seinen Anwalt nicht geladen. Ulkigerweise behauptete Skrziepietz nicht, dass der Anwalt zu dem von ihm genannten, aber unzutreffenden Termin am 16.06. um 15:00 Uhr erschien. Dem Anwalt - soweit am 16.06.2026 zu erfahren war, machte dieser Anzeige davon, dass er die Vertretung just im Hinblick auf den Termin nicht übernehmen könne, musste Skrziepietz den Termin selbst mitteilen.
Die Zurückweisung des Ablehnungsantrages kann im Strafverfahren nur zusammen mit dem Urteil angefochten werden, erklärte die Richterin. Das trifft auch zu.
- Was diesen Strafbefehl betrifft: Andreas Skrziepietz wäre nicht der „Docmacher“ Skrziepietz, wenn er dagegen kein Rechtsmittel eingelegt hätte: Am 5.11.2026 wird darüber verhandelt.
Die Zeugenaussage:
- Als Zeuge wurde der beleidigte Richter gehört. Der hat bestätigt, dass er sich beleidigt und persönlich angeriffen fühlt.
Plädoyer und Antrag der Staatsanwaltschaft:
- Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass der Beweis für Beleidigung erbracht wurde und beantragte eine Strafe von 50 Tagessätzen a 15 €.
Plädoyer des Verteidigers:
Der Verteidiger trug vor, es handele sich um eine straffreie Verwünschung, keine Beleidigung. Die Äußerung sei zudem nach § 193 StGB als Rechtswahrnehmung gedeckt. Er beantragte Freispruch.
Letzte Worte des Angeklagten?
Der sich für „hochschlau“ haltende Andreas Manfred Skrziepietz vermied es in den letzten Worten auch nur irgend etwas zu Ausdruck zu bringen. Erst recht kein Bedauern. Er hat die Gelegenheit nicht genutzt.
Die Richterin legte klar, dass die „Verwünschung“, wonach der Richter schon bald einen schmerzhaften Tod erleben solle, nach Ansicht des Gerichts sehr wohl eine, auch beabsichtigte Beleidigung ist. Gerade auch, weil Skrziepietz den Richter in dem Schreiben dutzte und ihm ferne unterstellte, ein „furchtbarer Jurist“ zu sein, ohne den keine Diktatur existieren könne. (Für mich ein weiteres, manifestierendes Anzeichen einer narzistisch/soziopathischen Störung.) Ferner führte die Richterin die demonstrative Uneinsichtigkeit des Andreas Skrziepietz ins Feld. Aus diesen Gründen sei die Verurteilung zu 50 Tagessätzen gerechtfertigt.

Geschehen nach Verhandlungsschluss:
Jeder „normale“ Angeklagte hätte sich schweigend „verpisst“. Offensichtlich aus Gründen der Frustration, die mit der von mir gesehenen narzisstisch/antisozial/psychopathischen Störung zusammenwirken, hat es der frisch verurteilte Andreas Skrziepietz vorgezogen, mich noch im Gerichtssaal zu belästigen. Markant und für ihn selbst so typisch wie eben auch gefährlich: Er hat sich in einem halben Meter Entfernung vor mir aufgebaut - wodurch ich mich durchaus bedroht fühlen und reagieren kann. Auch das beleuchtet seine Psyche: Der Dr. „uneinsichtig“ wollte durch das intensiv-blöde „Einquaken“ auf meine Person wohl wenigsten einen kleinen Sieg erringen, nachdem seine Erwartung auf einen glänzenden Freispruch, die er durch die Worte
„Ich sehe dem Hauptverfahren übrigens sehr gelassen entgegen, [...] Wird bestimmt wieder lustig. Termin: 13.10., 13 Uhr, Saal 2288“
sowie folgenden, wahnhaft anmutenden Unsinn
„Übrigens begehe ich keine Straftaten, ich mache von meinem grundgesetzlich garantierten Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch. Es ist nicht meine Schuld, daß das BRD-Regime das Grundgesetz weitgehend abgeschafft hat und mit Schaum vor dem Mund auf Oppositionelle eindrischt, während die SAntifa und Angehörige der privilegierten Religionsgemeinschaften mit Samthandschuhen angefasst werden“
öffentlich machte, sich gerade nicht erfüllte. Sein Anwalt zog ihn weg nachdem ich ihn fragte, ob er mich bedrohen will - aber nun kennt ihn das Gericht noch genauer.
Hinweis:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis dahin besteht eine gewisse Unschuldsvermutung. Insbesondere kann sich herausstellen, dass Andreas Skrziepietz psychisch so schwer erkrankt ist, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht in Frage kommt.
Mein Fazit:
Ich bin nicht unvoreingenommen, denn die StA in Hannover und Göttingen haben unzählige Ermittlungsverfahren wegen des Vorhalts von weiteren und ernsteren Straftaten wie Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung (durch öffentliche Schrift) - sogar Prozessbetruges - gegen Skrziepietz nach § 154 StPO eingestellt, weil neben der erwarteten oder verhängten Strafe keine wesentliche Mehrbestrafung zu erwarten sei. Aber ich hätte ihn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und ihm eine Therapieeinweisung nach § 56c Absatz 2, Variante 6, StGB „verpasst“, weil ich denke, dass er sein Verhalten selbst nicht mehr angemessen steuern kann und Hilfe dazu braucht, um zu einer rechtstreuen Lebensführung zurückzufinden.
Blick in die Zukunft:
Vielleicht kommt das ja noch. In künftigen Verfahren empfehle ich, spätestens bei der Urteilsverkündung einen Justizwachtmeister zu rufen. Im von mir - im Hinblick auf sein Verhalten - als möglich erachteten Fall eines „Austickens“ ist ein solcher auf Grund des fortlaufenden Trainings einfach besser in der Lage, eine gefährliche Situation zu beenden ohne den „Austickenden“ unangemessen zu verletzen.