Landgericht Kassel erlässt auch 7. Verfügung gegen den Verleumder Andreas Skrziepietz aus Hannover
Das Landgericht Kassel erließ, auf meinen jeweiligen, selbst gestellten Antrag hin, binnen weniger als 70 Tagen 7 einstweilige Verfügungen gegen Andreas Skrziepietz und ich frage mich auch im Hinblick auf die hohe Zahl seiner strafrechtlichen Verurteilungen und Verfahren (Link), wann er wohl damit aufhört, das zu tun, was er offenbar nicht „unfallfrei“ kann - nämlich sich öffentlich zu äußern. Also ohne stumpfdumme Beleidigungen und krasse Verleumdungen auszukotzen.
Die ihm nun verbotenen 13 Verbalelakujate waren so unterirdisch wie seine Verteidigung. Diese bestand aus meiner Sicht in Anwürfen, dass ich ein „Psychopath“, „Querulant“ und „nicht prozessfähig“ sei, sowie in einer Wiederholung der Anwürfe. Ebenso hat er unwahr und unnütz behauptet, ich hätte ihn nicht abgemahnt.
Offenbar ist „Dr. Verleumdicus krassus“ Andreas Skrziepietz auch nach den bisherigen Fehlschlägen von der Effektivität dieser seiner Verteidigung zu tiefst überzeugt. Ich mache ihm deshalb den Vorschlag, sich seine wahrhaft „außergewöhnlich“ anmutende Intelligenz, geistige Klarheit und Fittness durch ein Gutachten eines oder einer als Gerichtsgutachter zugelassenen Psychiaters oder Psychiaterin (also niemand aus der AfD, Reichsbürger- oder Covidioten- und Schwurblerszene) bestätigen zu lassen, welche(n) er in seinen Blog einlädt, meine Verfügungsanträge, seine „Verteidigung“ und die Verfügungen vorlegt. Der oder die wird ihm dann mitteilen, wie gar klug und gesund er ist.
Diese Verfügung:
Vorgänger:
- 10 o 159/26 vom 16. Februar 2026
- 10 o 300/26 vom 19. März 2026
- 10 o 301/26 vom 19. März 2026
- 10 o 360/26 vom 31. März 2026
- 10 o 321/26 vom 08. April 2026
- 10 o 310/26 vom 16. April 2026
Da sich Andreas Skrziepietz in seinen Artikelsn für dioe Kosten besonders interessiert hat, folgt hier etwas Aufklärungsarbeit. Ich haber mal den Gerichtskostenrechner hergenommen und die bisherigen Kosten hoffentlich richtig berechnet:

In den mit „*)“ gekennzeichneten Verfahren wurde Andreas Skrziepietz von der Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH (Köln) des Markus Haintz, teils durch diesen selbst vertreten. Das hat ihn also laut obiger Berechnung fast 4000 Euro gekostet und nichts gebracht. Insgesamt wird er wohl rund 9000 Euro zu zahlen haben (soweit nicht schon geschehen) weil er auch noch meine Zustellkosten zu tragen hat, die liegen, weil sie von Seitenzahl abhängig sind, vorliegend insgesamt bei mindestens 350 €.
Die bisherigen Kosten liegen also bei schlanken 9000 Euro. Im falle eines Widerspruchs und der dann auch fälligen Hauptsache wird diese Zahl vorhersehbar erheblich ansteigen.
Ich rate ihm öffentlich dazu, die Verfügungen als „letzte Regelung“ anzuerkennen. Dazu später mehr.