Neue(s) Strafverfahren gegen Andreas Skrziepietz (Hannover)

Neue(s) Strafverfahren gegen Andreas Skrziepietz (Hannover)

Eines der Probleme der deutschen Justiz ist die faktische Immunität von angeklagten Intensivtätern, so wie diese sich oben zeigt: Das Groß- und Dummaul Andreas Skrziepietz dürfte wohl wegen Verleumdung und/oder Beleidigung eines Richters und oder einer Richterin angeklagt sein - welche ihn übrigens zuvor in zwei Verfahren strafrechtlich verurteilten, wovon wieder die erste der Verurteilungen im Herbst 2025 rechtskräftig wurde. Also werden andere Strafverfahren gegen ihn nach § 154 StGB eingestellt. Das bedeutet, und ich ahne, dass er genau so denkt, dass er andere so munter wie straffrei weiter verleumden und beleidigen kann.

Andererseits habe ich mal gerechnet:

Eine Verurteilung zu 75 Tagessätzen wurde jüngst rechtskräftig, vermutlich 200 Tagessätze kamen neulich hinzu, sind aber vielleicht noch nicht rechtskräftig. Ich gehe, weil die Strafen wohl mit jeder ähnlichen Tat höher werden, davon aus, dass im Falle des, hier allerdings erwarteten Schuldspruchs die Summe der „Tagessätze“ spätestens im Falle einer einer weiteren Verurteilung wegen dieser beiden Taten die Zahl 600 erreicht, in der Zusammenfassung also die Höchstzahl von dreihundertsechzig Tagessätzen überschreiten kann. Oberhalb dieser Zahl gibt es gleich „Knast“ - der freilich wiederum zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Und dann könnte eine Bewährungsstrafe mit der Weisung nach § 56c Absatz 2 Variante 6 StPO verbunden werden, sich endlich psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen (Therapieweisung).

Die Alternative dazu, fast freiwillig und mindestens als Tagesgast in die „Klapse“ zu gehen wäre dann die Strafe „abzusitzen“.

Wie er sich wohl entscheiden wird? Vielleicht zieht er sich ja ein Röckchen an, erwirbt eine gebrauchte Bluse mit Cougar-Muster und fährt wie sein (ebenfalls wegen Volksverhetzung verurteiltes) Vorbild in Böhmen Roller?

Im Übrigen denkt der Gesetzgeber gerade über Täter seines Types genau nach. Denn im Hinblick auf die Häufigkeit und Zahl der Verurteilungen und Verfahren gegen Andreas Skrziepietz - besonders wenn man die hohe Zahl solcher Ablehnungen nach dem Intensivtäterschutzparagraphen § 154 StPO bedenkt, wirkt er (jedenfalls auf mich) schon als sei er ein ebenso ziemlich irrer Psycho wie der CSD-Angreifer.