Dr. Andreas Skrziepetz (Hannover) verliert erneut Prozess gegen einen vermeintlich kleinen Schlosser aus dem Osten
Soweit dann zu seinem - nun als unwahr fest stehenden - öffentlichen Geblöke, dass ich ihn nicht „Nazi” nennen dürfe. Letzteres hat übrigens auch der Anwalt Markus Haintz (Köln) dreist behauptet und ich frage mich, was der wohl taugt und ob der seinen Mandant abzockt, statt ihn angemessen zu beraten. Denn im Ordnungsmittelantrag wurde allen Ernstes die auch öffentlich getätigte, unwahre Behauptung des Andreas Skrziepietz wiederholt, das OLG Hannover habe mir verboten, ihn einen „Nazi“ zu nennen - obwohl dieses mir erlaubte, für diesen im Zusammenhang mit seinem Schriftschlecht die Worte „rechtsextrem“ und sogar „rechtsradikal“ zu gebrauchen:

Ich sag es mals so: Jeder, halbwegs Tatsachen zugängliche Rechtslaie hätte gewusst, dass dieser Ordnungsmittelantrag komplett in die Hose gehen wird. Ich rechne es Haintz's Geldgier zu, dass dieser offensichtlich nicht zielführende Antrag überhaupt gestellt wurde, denke also auch, dass Markus Haintz seinen Mandant Andreas Skrziepietz, der jedenfalls für einen verständigen Leser als „völlig durch den Wind“ erscheinen muss muss, abzockt statt ihn zu beraten. Dr. „Dummquak” Andreas Skrziepietz wähnt(e) nämlich offensichtlich, dass die Frau Dr. jur. Frost von der 10. Zivilkammer in Frankfurt ihm „alles“ zugesteht und das Recht für ihn durch krude Tatsachenauslegung beugen wird – allerdings ist diese daran nicht gänzlich unschuldig, wie zwei Berufungsurteile des OLG Frankfurt aufzeigen.
Rechtlicher Hinweis: Andreas Skrziepietz und sein Anwalt Markus Haintz (Köln) können noch querulieren und eine sofortige Beschwerde einlegen. Ersterer hat ja schon öffentlich gemault und dabei gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen:

Wie dumm muss man wohl sein, derlei dann nicht zu löschen und nach der Zustellung der Verfügung durch das Gericht (spätestens am 18.02.2026) sogar am 19.02. nochmals zu wiederholen? (Antwort: In etwa so dumm!) Diese (Nicht)Handlung spricht übrigens für eine erhebliche geistige Degression des 58 jährigen Dr. Andreas Skrziepietz a.k.a. „Docmacher“ aus Hannover.
Mein Ordnungsmittelantrag folgt. Dummheit kann nämlich sehr wohl strafbar sein.