Andreas Skrziepietz bestätigt Anklage vor Strafrichter - und verleumdet dummdreist weiter

Andreas Skrziepietz bestätigt Anklage vor Strafrichter - und verleumdet dummdreist weiter
Bild: Leben und erwartete Reaktion des Andreas Skrziepietz für den (hier erwarteten) Fall der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe und Weisung nach § 56c Absatz 2 Nr. 6 StPO.(Therapieweisung).

Kein Strafbefehl mehr: Andreas Skrziepietz hat (Hannover) hat durch Veröffentlichung eines Teils der Anklageschrift selbst öffentlich bestätigt, dass er wegen der Verleumdung bzw. Beleidigung des Richters am Amtsgericht Hannover Wöltje (das ergibt sich aus dem Sachzusammenhang) - der ihn zuvor zu 75 Tagessätzen verurteilt hatte - vor den Strafrichter gestellt wird:

Andreas Skrziepietz hat offensichtlich den Ernst der Situation nicht begriffen oder will es nicht wahrhaben, denn er ejakuliert:

„Ja, dann setzt mich mal unter den Eindruck einer Hauptverhandlung. Ich hoffe, daß der zuständige Richter diesmal meinen Anwalt informiert, was ja am AG Hannover nicht selbstverständlich ist. Die völlig unfähige Richterin Pinski (los Pinski, Anzeige wegen Verleumdung!) hatte das nämlich unterlassen. Dann hatte sie noch die Verhandlung vertagt, ohne mich zu informieren, so daß ich nicht teilnehmen konnte. Das wird für diese Dame hoffentlich vor Gericht enden.“

(Die Verhandlung wurde tatsächlich nie vertagt!)

Im weiteren Text beleidigt der mir als Stalker geltende Andreas Skrziepietz anlasslos eine Staatsanwältin, die mit der Anklage gar nichts zu tun hat und legt offen, dass er den Richter auch mit Emails mindestens belästigt hat. All das unter der bezeichenden Aussage „Die Dummheit hat einen Namen: Justiz Hannover als Titel seiner Hass- und Hetzschrift vom 18.09.2026.

Diese dummdreiste Reaktion des Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, mit neuen Verleumdungen zum Nachteil der Richterin am Amtsgericht Hannover Pinski auf die Anklage zu regieren, dürfte sich erheblich strafverschärfend auswirken, denn diese zeigt seine krankhaft wirkende Uneinsichtigkeit deutlich auf.

Die Straferwartung für den Fall der Verurteilung ist jetzt also eine Haftstrafe, kein Strafbefehl mehr. Freilich kann eine Haftstrafe, sofern diese unter zwei jahren bleibt, zur Bewährung ausgesetzt werden. Aber Andreas Skrziepietz droht als weitere Folge auch, dass er auf die eine oder andere Weise dazu gezwungen werden kann, die Vorteile einer Behandlung und also Milderung seines offensichtlich maladen Geistezustandes in Anspruch zu nehmen.

Eine weitere Anklage betrifft also seine Beleidigungen bzw. Verleumdungen der von ihm nochmals angefeindeten Richterin Pinski - die ihn womöglich zu 200 „Tagessätzen“ verurteilt hat - so lautete jedefalls der Antrag vom 16.06.2026 im Verfahren wegen Beleidigung bzw. Verleumdung einer gegnerischen Rechtsanwältin - auch diese Taten setzt Skrziepietz übrigens dummdreist fort.