Andreas Skrziepietz queruliert (und stalkt!) durch öffentliche Schrift - und er erzählt weitere Lügenmärchen.

Andreas Skrziepietz queruliert (und stalkt!) durch öffentliche Schrift - und er erzählt weitere Lügenmärchen.

Meinen Artikel bzw. die Abmahnung von gestern hat er „1:1“ veröffentlicht - übrigens ohne Urheberrechtsanfrage. Und er stalkt, weil er mich seit dem Jahr 2022 immer wieder beleidigt und durch öffentliche Schrift dreckig verleumdet, mit kleinlichsten Klagen und Strafanzeigen überhäuft, mich in den Knast und sogar in die Klapsmühle lügen wollte. Ich sehe ihn nicht nur als rechtsextremen Hassblogger, sondern als garstigen Kriminellen und Intensivtäter an.

Und statt die ihm aufgezeigten Straftaten einzustellen hat er eine Neue begangen, denn er behauptet u.a. dummdreist:

„Was Verurteilungen betrifft: Muß ich Reinholz an den Strafbefehl des AG Dortmund erinnern?“

Tatsache ist, es gab nie einen, mich betreffenden Strafbefehl des AG Dortmund. In den Akten der Strafsache des AG Kassel (280 Ds 2660 Js 5822/17) - in der ich frei gesprochen wurde (Urteil) - gibt es aber den Hinweis, dass ein Kassler Staatsanwalt Uekermann sich bezüglich eines solchen verlesen hatte, als er das o.g. Verfahren gegen mich nach § 154 StPO einstellte. Darauf hin hatte ich selbst unter Hinweis auf die behauptete, aber tatsächlich vollständig fehlende Verurteilung (Ein Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich.) gegen die also unwahr begründete Einstellung Beschwerde eingelegt. Und es war OSt Wied, der den Irrtum sodann fest stellte und auf mein Verlangen hin die Aufnahme des Verfahrens verfügte.

Das Strafverfahren in Kassel endete 2021 mit einem Freispruch allererster Klasse. Das ist es, was man findet, wenn man meine Artikel richtig ließt.

Im Wahnsystem des Andreas Skrziepietz ist es wohl fest eingemeiselt, dass er Inhalte offensichtlicher Hassblogs ohne Impressum, teils wohl sogar gelöschter, als die „reine Wahrheit“ betrachtet. Das man sowas „Hörensagen“ nennt und dieses keinerlei Beweiswert hat stört ihn nicht, er veröffentlicht den Mist als angebliche Tatsache und meint auch, dass er nur das ihm passende lesen müsse.

Und macht sich strafbar:

Denn im Kontext seiner übrigen - strafbaren - Verleumdungen ist die Mär vom „Strafbefehl des AG Dortmund“ also nur eine weitere unwahre, mangels Wahrhaftigkeit auch unbelegte - aber in der Absicht einer - strafbaren - üblen Nachrede ohne Prüfung erzählte Geschichte des Herrn Dr. „Wagemutig“ Skrziepietz, der anderen bei Doktorarbeiten durch Recherche helfen wollte und vor dem LG Frankfurt (2-03 o 97/25) dagegen klagt, dass man ich die Wahrheit über dessen eigene Verurteilung wegen Volksverhetzung (28.09.2020, 60 Tagessätze a 10 Euro) verbreite.

Skrziepietz quakt weiter:

„Die Bezeichnung “Nazi” hat ihm das OLG Frankfurt verboten.“

Das ist so dumm und unwahr wie so vieles, was Skrziepietz schreibt. Richtig ist, ich darf ihn nicht „covidiodistischer Nazi“ nennen. (16 U 151/25) Wäre auch ein Widerspruch, denn wenn ich ihn „rechtsextrem“ (darf ich) und sogar „rechtsradikal“ (darf ich) nennen darf, dann darf ich ihn auch „Nazi“ nennen. Steht übrigens in der Begründung des weiteren Urteils (16 U 153/25) bezüglich der „Erlaubnis“, ihn einen „Rechtsextremist und Hassblogger“ zu nennen (ab Seite 15).

Ein isoliertes Verbot, Skrziepietz einen „Nazi“ zu nennen, war übrigens auch nicht einmal beantragt. Also kann es mir das LG und dann das OLG Frankfurt gar nicht verboten haben. Das in den wenigen Zeilen der Tenore zu erkennen ist für den, sich selbst für ausnehmend klug haltenden, aber beruflich offensichtlich (und aus nun offensichtlichen Gründen) drastisch gescheiterten Dr. „Dummquak“ Andreas Skrziepietz offensichtlich zu schwierig. Und für mich ganz einfach...

„Geistig abgekackter mit Doktortitel“ vers. „Halbgebildeter“ 0:1

Tja. Das war wohl mal wieder alles zu viel für den Querulator. Übrigens auch für seinen Anwalt Markus Haintz (Köln). Denn wenn (oder falls) der die Ankündigungen des OLG in der mündlichen Verhandlung vom 28.08.2025 kannte, dann wäre es einfach nur dumm von ihm für den Gerichtshansel Skrziepietz am 10.09.2025 den Antrag bezüglich des Verbotes der Bezeichnung „Quaknazi“ zu stellen, wenn am 11.09.2025 das Urteil erwartet wurde - oder wurde Markus Haintz davon nicht informiert? Konnte Skrziepietz mit der „sehr mutigen Klage“ nicht noch ein oder zwei Tage warten? War ihm diese „sackdumm“ anmutende Klage nicht auszureden? Es scheint da Löcher und Brüche in der Zusammenarbeit zu geben.

Die Hoffnung, dass es ein Verbot geben wird, den Andreas Skrziepietz aus Hannover einen „Quaknazi“ zu nennen, kann damit quasi nur noch auf der Hoffnung auf eine Rechtsbeugung beruhen.

Skrziepietz räumt sodann seinen Rechtsbruch mit dem Falschzitat ein, beseitigt es aber nicht (davon habe ich mich überzeugt) ...

Bild: Die weggelassenen Wörter „der Meinungsfreiheit“ tragen nichts bei, es geht um die faschstoide und an Julius Streicher erinnernde Wortwahl „Tritt in den Unterleib“ und „linksgrün versifft“ des rechtsextremen Hassbloggers. Im Übrigen sind ja, laut seinen Äußerungen, just die „linksgrün versifften“ just auch die „Feinde der Meinungfreiheit“. Rechtsradikale Idioten und Gerichtshansel, die wegen genau sowas klagen, nennt er nicht so. Und er klagt nicht nur wegen „sowas“ sondern genau deswegen.

Dr. „Dummdreist“ Skrziepietz begeht den Rechtsbruch also mit vollem, öffentlich verkündeten Vorsatz weiter (deswegen der Beiname „Dummdreist“) - und er schreibt:

„Los, Reinholz, klagen Sie doch!“

Also demonstriert so Andreas Skrziepietz der Öffentlichkeit seine, eine „recht ordentlich ausgeprägte“ geistige Störung vermuten lassende Uneinsichtigkeit auf besonders deutliche Art.

Übrigens zitiert er auch meinen also guten Rat:

Ich rate Ihnen dringend dazu, sich der Hilfe eines Facharztes oder
Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie zu versehen. Denn Ihre
geistige Degression eskaliert ganz offensichtlich ebenso wie Sie selbst.
Muss ich Sie an Ihre strafrechtlichen Verurteilungen erinnern?

Das sollte er endlich tun. Und Andreas Skrziepietz ist strafrechtlich wegen Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung verurteilt. Ich nicht.