Andreas Skrziepietz über Andreas Skrziepietz

Also, wenn und soweit ich das Obige kommentieren möchte, wäre dem nur hinzuzufügen, dass der „Docmacher“ durchaus denunziert. Dafür sprechen seine zahlreichen, übrigens regelmäßig (gegen mich: bisher sämtlich) erfolglosen, weil unbegründeten Strafanzeigen, mit denen er Meinungsgegner (konkret: auch mich) überzieht und diese (mich) in Foren damit zu beeindrucken sucht:
„Strafanzeige ist raus!“
ist ein typischer „Beitrag“ des Andreas Skrziepietz, der auch in Foren Meinungsgegner (mich) selbst grob beleidigt - aber Strafanzeigen stellt, wenn ihm was nicht passt.
Wie merkwürdig Skrziepietz reagiert, wenn eine Staatsanwaltschaft eine solche Anzeige sodann zurück weist, steht wohl in der Akte des AG Hannover betreffs der rechtskräftigen Verurteilung des Andreas Skrziepietz wegen Beleidigung und Bedrohung - die zu „Tagessätzen“ a 15 Euro erfolgte, welche es ausgeschlossen erscheinen lassen, dass er einer regelmäßigen beruflichen Tätigkeit - welche einem Mediziner(!) angemessen sein könnte - nachgeht. Dafür spricht auch, dass er vor Gericht meinem mehrfachen Vorhalt, dass er keiner dauer- oder ernsthaften Erwerbstätigkeit nachgehe, bisher nie entgegen trat – aber nicht nur einmal sowas schrieb:

Zudem kann man sich im Hinblick auf den „Tagessatz“ von 15 Euro vorstellen, was er dem Gericht erzählte, als er nach seiner finanziellen Situation gefragt wurde. Über andere (mich) behauptet Skrziepietz unwahr, diese seien - also im Präsens - „amtsbekannt mittellos“. Was, weil es nicht stimmt, Verleumdung und Kreditgefährdung ist.
Aber ich halte das, was er treibt, weniger für „Denunziation“, sondern für „Stalking“:
Und dafür habe ich gute Gründe:
„Es gibt aber Sonderfälle des Stalkings, bei denen die Mittel des Rechtsstaates auch zum Zwecke des Stalkings missbraucht werden, um das Stalking-Opfer durch eine Vielzahl von Prozessen zu zermürben und in Angst zu versetzen. Hierbei handelt es sich dann in der Tat nicht um eine querulatorische Entwicklung sondern um Stalking mit einer besonderen Methode.“
schreiben H. Dreßing, N. Bindeballe, C. Gallas, P. Gass. in „Stalking: Klinische und forensische Bedeutung“ auf Seite 21 (Nummerierung des Dokuments) - und (ebenda, Seite 22) weiter:
„Stalker kommen aus allen sozialen Schichten und Altersgruppen. Etwa 80 % der Stalker sind männlich, die meisten zwischen 30 und 40 Jahre alt. Das Durchschnittsalter von Stalkern ist also im Vergleich zu anderen Straftätern eher höher. Viele Stalker sind arbeitslos oder haben aufgrund des sehr zeitaufwendigen Stalking-Verhaltens sogar ihre Arbeitsstelle verloren. Auffällig ist, dass unter den Stalkern viele Personen mit gescheiterten Beziehungen sind. In einer wissenschaftlichen Untersuchung von 145 Stalkern, die strafrechtlich belangt und begutachtet wurden, fand sich, dass mehr als die Hälfte niemals eine längerdauernde Beziehung hatte und 30 % geschieden waren oder getrennt lebten. In dieser Studie fand sich in der Gruppe der Stalker auch ein hohes Ausmaß von psychischen Störungen und Erkrankungen. 35 % der Stalker hatten eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, 25 % eine affektive Erkrankung, 15 % eine Anpassungsstörung, 5 % litten unter Schizophrenie, 10 % unter wahnhaften Störungen und 5 % unter sexuellen Deviationen.
Zusätzlich zu diesen psychiatrischen Diagnosen erfüllten 75 % der Stalker noch die diagnostischen Kriterien einer Persönlichkeitsstörung. Am häufigsten fanden sich bei den Stalkern dissoziale Persönlichkeitsstörungen, narzisstische Persönlichkeitsstörungen und Borderline-Persönlichkeitsstörungen”
Mich hat er „Dummholz“ genannt - und hielt sich zu diesem selbstvermeintlichen “Gegenschlag“ berechtigt, weil ich seinen Name leicht - und erkennbar ohne böse Absicht - falsch schrieb („Skritzepitz“) . Das (und weiteres) spricht ebenso für eine dissoziale wie auch narzistische Störung. Schauen wir mal, was Skrziepietz so ejakuliert hat:


Mit der „Merkel-SAntifa“ hat er es immer wieder. Was jetzt das “bein“ betrifft, müsste er eigentlich veröffentlichen, dass er selbst nicht schreiben kann - bei anderen tut er das (Das spricht, gerade wegen der Herabwürdigungsabsicht, für Narzissmus.) Ob das obige schon ein Anzeichen für „Wahn“ ist mögen andere entscheiden, aber die Geschichten über die „Merkel- SAntifa“ und sein Opferdasein lassen die Ohren „klingeln“. Und da wäre noch die Fakten,
- dass Skrziepietz (a.k.a. „Docmacher”) seinerseits Grafiken verbreitet, ohne deren Quelle oder Urheber zu nennen, mich aber so dreist lügend wie erfolglos verklagte, weil er bei Zitaten (als deren Urheber ich ihn erkennbar machte) allen Ernstes eine Verlinkung forderte. Unter Bezug auf das Urhebergesetz, welches eine Verlinkung nicht fordert und
- dass er Linke (schon die Altkanzlerin Merkel(CDU) ist für ihn „Antifa“ also „linksextrem“) und Grüne für „linksgrün versiffte Feinde der Meinungsfreiheit“ hält, sich selbst aber offenbar für einen Freund der selben, während er selbst (wohnt in Hannover und kommt da scheinbar auch nicht viel heraus) vor das LG Frankfurt (ich wohne in Kassel) zog und dort, in einer seiner zahlreichen Klagen, definitiv hinsichtlich seiner Verurteilungen gelogen hat.
- der insoweit allzusehr glaubensfreudigen Richterin Dr. Ina Frost das Lügenmärchen erzählte, er sei nicht wegen Volksverhetzung (§130 StGB) verurteilt.
Der aktuelle Anwalt von Skrziepietz ist ein Markus Haintz (aktuell: Köln). Der schrieb öffentlich nicht nur merkwürdiges Zeug, welches die Covidioten und Schwurbler hellstens begeisterte(¹), sondern kürzlich auch, dass man ohne „Expertise“ ein „Spezialist“ sein könne. Nun dann: Sollte er sich mal ernstlich an der Halswirbelsäule verletzen, kann er – sofern er „Privatversicherter“ und nicht etwa (z.B. bei der Künstlersozialkasse) „freiwillig pflichtversichert“ ist – eine Behandlung von dem, von ihm also anerkannten, „Spezialist“ Andreas Skrziepietz wenden, denn der hat angeblich immerhin mal - als reine Literaturarbeit - über Verletzungen (Traumata) der Halswirbelsäule geschrieben.
Dummerweise darf der Dr. med. Andreas Skrziepietz ihn nicht behandeln, weil er - obwohl sein Arztausweis für das Praktikum (dauerte nur 18 Monate) fast das zehnjährige Jubiläum feierte - (wie ich meine: „gottlob“) nie die Zulassung zum Arzt erhielt.
Und, was das dem Andreas Skrziepietz vorgehaltene Stalking betrifft, wäre diese frische Äußerung ...
„Wenn es zur Klage kommt, werden wir einen Lokaltermin beantragen, um das “Wohnklo” in Augenschein zu nehmen. Aber bitte vorher putzen und Geschirr spülen!“
ein Indiz, denn das Eindringen in die Privatsphäre wie eben auch dessen (übrigens: leere) Androhung ist etwas, was Stalker tun.
Sofern eine narzisstische Kränkung als wesentliche Motivation hinter dem Stalking-Verhalten anzunehmen ist, kann es zu erheblichen kognitiven Verzerrungen auf Seiten des Stalkers kommen. Der Stalker fühlt sich u. U. nicht mehr als Täter, sondern als Opfer. Eine realistische Kosten-Nutzen-Rechnung findet nicht mehr statt und der Stalker lässt sich auch nicht durch Strafandrohung von seinem Verhalten abbringen. Vielmehr zerstört er durch sein Verhalten nicht nur die Lebenswelt des Opfers, sondern auch die Grundlagen des eigenen Lebens.
lese ich in dem oben bezeichneten Aufsatz der als forensische Psychiater und Gutachter in Mannheim tätigen Psychiater auf Seite 24/25. Und ich denke, das passt sehr gut zum aktuellen Verhalten des Andreas Skrziepietz aus Hannover, insbesondere zu seinen zahlreichen groben und kleinen Lügen vor den Gerichten und den von ihm immer wieder geforderten - abstrußen - Streitwerten.
Heute bekommt er via meiner Anwältin (die der 57-jährige, der selbst wohl nur wegen des, bei einem wie ihm erwartbaren Mangels an Nachwuchs kein echter „Opa“ ist) dummdreist öffentlich als „Omma gegen das Recht“ verleumdete, was sowohl dem Verhalten eines Querulanten als auch dem eines Stalkers entspricht) und seinem Anwalt eine Antwort, die ihn (er schreibt ja selbst - höchst hämisch, was deutlich für einen von ihm betriebenen Rechtsmissbrauch spricht, faktisch nur über die Kosten von Gerichtsverfahren) 1.117,53 Euro kosten wird - wenn (falls) er einlenkt, sonst wird es deutlich teurer. Es folgen weitere. Womöglich von der bisher zu leichtgläubigen Richterin Dr. Ina Frost.
¹) Ich erwähne das, weil ich vermute, dass der Maskenverweigerer(²) und Impfungsmeckerer Skrziepietz ihn, den Lieblingsanwalt der „freiwillig ungeimpften Seuchenvögel“ und asozial-unsolidarischen Maskenverweigerer deshalb wählte. Sonst sehe ich keinen Grund.
²) Er hat sich am 16.01.2025 selbst als solcher beschrieben, als er meine Anwältin so querulatorisch quakend wie dumm-arrgogant abmahnte (Zur Einordnung dieses Fakts bitte oben bei den Psychiatern nachlesen, man kann ihn nämlich für „dissozial“ halten, insbesondere wenn seine „Kritik“ an jenen, die ihn zum Tragen der Maske anhielten, so ausfiel wie gegenüber der von ihm als „Massenmörderin“ bezeichneten Altkanzlerin Merkel oder meinetwegen Annalena Baerbock.)