Bundespräsident lässt Skrziepietz(e) laufen

Bundespräsident lässt Skrziepietz(e) laufen
Flickr / Andreas Issleib / CC BY-NC-ND 2.0

Für mich ist – er hat sich mir durch das anno 2025 vom OLG Frankfurt (an)erkannte Stalking aufgedrängt – Andreas Skrziepietz aus Hannover ein „Idealvertreter“ einer ganzen Klasse von geistig offensichtlich erheblich gestörten Personen, die offenbar „nur dann eine Erektion bekommen, wenn diese andere beleidigen, verleumden, verunglimpfen.“ Allein im Dezember 2025 bekam der Intensivtäter genau dafür mindestens ein Strafurteil des Amtgerichts Hannover, eine Anklage (darüber queruliert er dumm-weinerlich selbst) und zudem einen Strafbefehl.

Die für die Verfolgung (auch) seiner Hasstaten zuständige Staatsanwaltschaft Göttingen teilt mir nun mit, dass Bundespräsident Steinmeier im Fall der von mir vorgestellten Verunglimpfung des Bundespräsidenten durch eben jenen Andreas Skrziepietz keine Verfolgungsermächtigung erteilte. Das gälte auch in weiteren Fällen der Verunglimpfung Steinmeiers, der wohl ganz, ganz allgemein ausgedrückt, dem Putin bejubelnden und gegen die Demokratie hetzendem Reichsbürger-, Covidioten-, und Nazi-Gesindel keinen weiteren Anlass für deren hassvoll-dummes Gejohle bieten will.

Vermutlich meint der auch (und, wie der Fall Skrziepietz, zeigt nicht zu Unrecht), die sollen und werden wegen etwas anderen „einfahren“.

Dr. „Hass“ Skrziepietz aber – der für mich im Hinblick auf sein Schriftschlecht, die Verurteilungen und seine Reaktionen auf diese auch ein „Idealvertreter“ der Sorte dissozial/narzistisch gestörter „Quaknazis“ ist – wird das sicherlich so verstehen, dass er „berechtigt“ sei, z.B. den Bundespräsident eine (Demok-) „Ratte“ zu nennen und gleichzeitig hetzen, dass in Deutschland die Meinungsfreiheit nicht gewährt sei.

Gegen mich klagt er (der also krass unwahr vormacht ein „Freund der Meinungsfreiheit“ zu sein), weil ich ihn im Hinblick auf seine Hasschriften einen „Quaknazi“ nenne. Die Richterin Ina Frost von der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt werden die neuesten Ergüsse des, sich durch Urteile und seine Schriften als „hassvolles, kriminelles Verbalarschloch“ und Querulant erweisenden, sicherlich intessieren. Ebenso wird diese sich dafür interessieren müssen, dass Skrziepietz inzwischen mehrfach wegen Hassdelikten verurteilt ist. Ignorieren darf sie diese das nicht erneut. Denn in zwei Fällen hat das OLG dieses „Übersehen“ (Es war hoffentlich kein „Übergehen“!) dann korrigiert und mir u.v.a. erlaubt, Skrziepietz einen Rechtsextremen und Rechtsradikalen zu nennen und eben zu behaupten, dass dieser mich stalkt(e). Und anders als Skrziepietz unwahr behauptet hat, hat das OLG es mir gerade nicht verboten, ihn einen „Nazi“ zu nennen. Das wäre auch offensichtlich grob widersprüchlich. Denn „Rechtsextreme“ sind nach allgemeinem Verständnis eben auch „Nazis“ (Wozu das OLG gründlich ausführte.) Übrigens gilt auch für sich zu „Freunden der Meinungsfreiheit“ erklärende, und sich tatsächlich als deren „naziblaubraune“ Feinde erweisende:

Seine Abmahnung und seine Klage (der sehr ehemalige Medizinstudent Skrziepietz will allen Ernstes nicht „Quaknazi“ genannt werden) ordne ich mal als „Ausfluss seiner multiblen Störungen“ ein und frage mich, ob ein gewisser RA Markus Haintz aus Köln wirklich nicht in der Lage ist, ihn zu beraten oder ob es wohl zwischen dem geistigen Versagen des Andreas Skrziepietz und der nicht erfolgten oder nicht erfolgten Beratung hinsichtlich der Aussichten einer solchen Klage auf Grund politischer und quaklicher Übereinstimmungen einen Zusammenhang gibt. Denn der mediengeile Markus Haintz ist inzwischen wohl nicht mehr so viel als „Rechtsanwalt“, dafür aber viel mehr als „Lautsprecher“ tätig und hetzt auch gegen Linke, Grüne und so weiter. Bei den Themen „Verleugnung des Klimawandels“, „Fremdenfeindlichkeit“, „Corona“ und in seinem Hass auf sogenannte „woke“ (also wohl, wie bei Skrziepietz auch, auf alles „links der AfD“) finde ich viele Übereinstimmungen. Nach meiner Ansicht ist er auch ein Vertreter der eingangs beschriebenen „Klasse der Skrziepietze“ - deren Namensgeber sein mehrfach veurteilter, also krimineller Mandant (für mich) ist.

Bild: Dummer Hass und dumme Hetze des „Quakwaltes“ Markus Haintz. (Für das Handeln des von ihm Verunglimpften gibt es viele mögliche Gründe. So kann er z.B. berechtigt auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens hoffen und sich danach nicht mit einem Markus Haintz wegen einer Rückzahlung streiten wollen. Die zuständige Anwaltskammer Köln sollte wohl untersuchen, ob Haintz mit seiner Mediankampagne (für mich ist das nur dummes Gequake) gegen diese Person (die offenbar übrigens selbst eine Verfügung gegen Haintz erwirkte) nicht etwas tut, was „berufsrechtlich höchst bedenklich“ ist. Das der sich gedanklich noch „auf dem Boden des Grundgesetzes“ befindet bezweile ich (im Hinblick auf dessen Schriftschlecht) auch. Seine Artikel gegen den Bezogenen zeigen seinen niedrigen Geist und sind nach meiner Auffassung nichts anderes als hasserfülltes Stalking.
  • Da haben sich also zwei „gesucht und gefunden“. Dieses „sich suchen“ ist übrigens auch der Grund für das „laute Gequake im Covidioten-, Klimaleugner-, Putinfreunde- und/oder Naziteich“ a.k.a. „Haintz Media“.

Wie der sehr selbst ernannte „Diplom-Journalist“ Andreas Skrziepietz selbst schreibt wird das Jahr 2026 sicher „sehr lustig“ - prospektiv aber nicht für ihn. Für ihn wird es „interessante Erfahrungen“ bereit halten, denn ich gehe von weiteren Verurteilungen aus. Auch wegen Titelmissbrauchs und Prozessbetruges. Beispiel: Der sich für fein und sauber haltende, als Dr. anerkannt werden wollende - mir aber wegen zahlreicher prozessualer Lügen als „Lump“ geltende wurde anno 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt, hatte aber vor dem LG Frankfurt am Main dummdreist gelogen, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden und beantragt, mir eben jene Behauptung zu verbieten, weil diese unwahr sei. (2-03 o 97/25).

Apopros Stalking

Vor ein paar Tagen habe ich berichtet, dass mich Dr. „unwahr“ Andreas Skrzipepietz (der übrigens vor Gericht vorsätzlich unwahr behauptet hatte, kein Stalker zu sein, sogar (dummdreist lügend) mich nicht zu kennen - obwohl er mich vor diesem Zeitpunkt - so die Feststellung des OLG - durch eine hohe Anzahl von Beleidigungen belästigte - also stalkte) mich auch mit Warensendungen belästigte. Gesichert ist, dass er mir Kondome schickte (leider, wohl wegen der Orientierung an der „Größe“ des eigenen Pe(i)n(l)is zu klein) und, im Hinblick auf den sachlichen und zeitlichen Zusammenhang der Zusendungen, kaum noch mutmaßlich einen Dildo.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt da noch wegen Nachstellens und Beleidigung.

Da der „Nicht-mehr-nur-Verbalterrorrist“ nun selbst schreibt, dass die „linksgrüne Terrorjustiz“ ihn hinter Gitter bringen will, dehne ich die, von ihm selbst in die Öffentlichkeit getragene Quak-Idee einfach mal aus und frage den Dr. „Quakquak“ Andreas Skrziepetz, ob er den Dildo (übrigens auch in der zu seinem Geist passenden Größe „S“) wohl zwecks Vorbereitung auf die (angeblichen) Aktivitäten mancher in der Knastdusche zurück haben will?