Das „Großmaul“-Urteil ist da!

Das „Großmaul“-Urteil ist da!
Urteil in der Sache 409 C 10237/24 Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover) ./. „vermeintlich kleiner Schlosser aus dem Osten“ Jörg Reinholz (Seite 1)

„Leitsätze“ des vollständig obsiegenden Verfügungsbeklagten:

  1. Wer (wie der Verfügungskläger Andreas Skrziepietz aus Hannover) sich selbst damit bewirbt, ein „Spezialist für Traumatologie“ zu sein - obwohl er nicht einmal ein zugelassener Arzt ist - muss es erdulden, im Zusammenhang mit einer Betrachtung dieses Umstandes „Großmaul“ genannt zu werden.
  2. Wer (wie der Verfügungskläger Andreas Skrziepietz aus Hannover) mehrfach im Internet herumtönt, dass er die Zulassung als Arzt erhalte oder beantragen werde - und rund 20 bzw. 4 Jahre nach den Äußerungen diese Zulassung (Approbation) nicht vorweisen kann - muss es gegen sich gelten lassen, wenn sinngemäß erklärt wird, dass er „wohl trotz dreier Anläufe, die Approbation zu erlangen, nicht Arzt wurde“. Und dass er im Zusammenhang mit einer Betrachtung dieser seiner Veröffentlichungen ebenfalls „Großmaul“ genannt wird.
  3. Wer wie (wie der Verfügungskläger Andreas Skrziepietz aus Hannover) vor Gericht einen Arztausweis, der ausdrücklich für das Praktikum ausgestellt wurde, mit seiner Klageschrift vorlegt, aus dem dann hervorgeht, dass dieser zweimal (auf rund 9 Jahre) verlängert wurde, muss es gegen sich gelten lassen, wenn sinngemäß erklärt wird, dass er „wohl trotz dreier Anläufe, die Approbation zu erlangen, nicht Arzt wurde“.
  4. Wohl aus Höflichkeit (und weil es nicht mehr nötig war) ließ das Gericht im Urteil unerwähnt, dass, wer über sich unwahr behauptet, ein „Journalismus-Diplom“ zu haben und statt einem solchen nur ein Zertifikat über eine 4-monatige „Qualifizierungsmaßnahme“ zum „Online-Redakteur“ vorweisen kann (wie der Verfügungskläger Andreas Skrziepietz aus Hannover es tat), spätestestens deswegen „Großmaul“ genannt werden kann. (Anmerkung: Sicherlich könnte man einen solchen auch zum Amtsgericht schicken, auf das er seinen Name in „Gert Uwe Postel“ ändere. Das schreiben dann auch weniger Personen falsch!)
  5. Wer (wie der Verfügungskläger Andreas Skrziepietz aus Hannover) Propagandaseiten (quasi direkt) des russischen Geheimdienstes öffentlich bewirbt muss sich im Rahmen eines Meinungsstreites und im Zusammenhang mit einer Diskussion dieses Umstandes die spöttisch gemeinte, rhetorische Frage stellen lassen, ob er vielleicht auch noch Geld dafür aus Russland erhalte?
  6. Die Punkte 1 bis 5 gelten auch für vorlaute und mit öffentlichen Schriften selbst den Eindruck eigener, kaum zu fassender Dummheit erweckende Quaknazis.
  7. Man kann sich durch eine solche, mit allem Verlaub „dummdreiste“ Verfügungsklage selbst der Lächerlichkeit preisgeben.
[Auf Seite 6 folgt nur „Juristen-Plapa“.]

Also ich fand das Verfahren - und wie Dr. Andreas Skrziepietz vorging (er hat alle für mich sprechenden Beweise - teils als öffentliche Schrift, teils sogar als Anlagen seines Verfügungsantrags - selbst offenbart) - schlicht und einfach „witzig“. Zudem hat er mir damit „reichlich Munition“ geliefert. Die kann ich, gegen den Doktor Skrziepietz, der ausweislich seiner eigenen öffentlichen Äußerungen schon beim Zählen im einstelligen Bereich so seine Problemchen hat (Bild unten) in anderen Verfahren gebrauchen.

Beweis: Der höchst selbst ernannte „Docmacher“ und krass selbst ernannte „Diplom-Journalist“ Andreas Skrziepietz (Hannover) hat schon beim Zählen recht kleiner Zahlen ein kitzekleines Problemchen. „Ostzonal“ konnte man schon vor der Einschulung so weit zählen. Sonst kam man, statt auf die „allgemeinbildende polytechnische Oberschule“, auf eine Sonderschule und musste sich später immer wieder an kurzfristigen Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsamtes beteiligen. Keine davon qualifiziert dazu, andere berechtigt für „fett, dumm, faul oder gefräßig“ zu erklären. Skrziepietz tut genau das.

Hinweise an den Unterlegenen:

Gehen Sie doch in die Berufung, Herr Andreas Skrziepietz aus Hannover! Sie haben dafür einen ganzen Monat Zeit. Sonst wird das Urteil rechtskräftig.

Dazu brauchen Sie, Herr Dr. Andreas Skrziepietz, aber einen Anwalt oder eine Anwältin: Vielleicht wollen Sie, Herr Skrziepietz, genau wie der (an mindestens einem Treffen mit ausgemachten, öffentlich bekannten Rechtsextremen sicherlich bewusst teilnehmende) Dr. jur. Ullrich Vosgerau (derzeit wohl: CDU, Übertritt zur Rechtsaußen-AfD ist aber nach hiesiger Ansicht überfällig) dafür um Spenden bitten und vermittels der so zusammengebettelten „Prozesskostenhilfe“ (Bezeichnung des Spendensammlers Dr. jur. Ullrich Vosgerau selbst) der offenbar auf Nazis, Möchtergern-Rechtsaußen-Anführer, Diktatoren und (manchmal geht's ja auch etwas kleiner) sich ebenso als „angepisst“ ansehende Kriminelle spezialisierten Kanzlei Hoecker aus Köln dabei helfen, die Miete zu zahlen?