Der „DüQuaNaaZ“ Andreas Skrziepietz über den Fall des Krassnazis Daniel Halemba

Wie man es vom dem, die Öffentlichkeit suchenden „DüQuaNaaZ“ Andreas Skrziepietz aus Hannover auch erwarten dürfte, berichtet der selbstangeblich schon zum 30. Male „zu Tode gelogene“ mal wieder nur die ihm passende Teilwahrheit, nämlich, dass die StA Würzburg ein Ermittlungsverfahren gegen den bayrischen Krawattennazi Daniel Halemba (als solcher gilt er allenfalls nur noch) wegen des Teilvorwurfes, dessen Unterschrift fände sich unter einem „Sieg Heil“ im Gästebuch einer - mindestens insoweit - rechtsextremistischen Burschenschaft eingestellt hat. Das „Sieg Heil“ habe unter dessen Unterschrift gestanden, schreibt Skrziepietz. Und das stimmt wohl auch.
Das war aber nur der allerkleinste Teil. Angeklagt ist Daniel Halemba wegen ein paar sehr ernster Vorwürfe. Das Amtsgericht Würzburg schreibt am 31.05.2024:
Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage gegen den 22-jährigen Landtagsabgeordneten Daniel H. zum Jugendrichter des Amtsgerichts Würzburg erhoben. Der Bayerische Landtag hatte für die anklagegegenständlichen Tatvorwürfe die Immunität des Abgeordneten mit Beschlüssen vom 30.10.2023 und vom 25.04.2024 aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten in der 14-seitigen Anklageschrift Straftaten aus fünf verschiedenen Tatkomplexen vor. Hierbei soll es zur Verwirklichung folgender Delikte gekommen sein: Vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, versuchte sowie vollendete Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
1. Zum Vorwurf der vollendeten Nötigung: Schließlich soll der Angeschuldigte im Oktober 2023 während des laufenden Ermittlungsverfahrens in Würzburg auf einen früheren Mitbeschuldigten und jetzigen Zeugen durch Drohungen nötigend eingewirkt haben, um eine Änderung seines Verhaltens im Ermittlungsverfahren zu erreichen.
2. Zum Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen: Zudem soll der Angeschuldigte im Jahr 2023 in dem von ihm genutzten Zimmer in einer Studentenverbindung in Würzburg an einer für jeden Gast ersichtlichen Stelle einen gedruckten „SS-Befehl für die gesamte SS und Polizei“ aus dem Jahr 1939 angebracht haben. Dieser Befehl wurde im Original von Heinrich Himmler unterzeichnet.
Anmerkung von mir: Im Original ist dieser „Befehl“ mit SS-Runen übersäht und es ist wohl der „Lebensborn-Befehl“ mit dem zum Kindermachen (auch unehelich!) zum Ausgleich der „Blutsverluste“ aufgefordert wird. Absolut rassistisch: Wer sich den an die Wand hängt ist ein Nazi. Und zugleich ein Schwachkopf. (Halemba kann mich dafür „gerne mal verklagen“.)
3. Zum Vorwurf der Volksverhetzung: Der Tatverdacht der Volksverhetzung gründet sich auf das Abspielen des Liedes „Wacht an der Spree“ der als kriminelle Vereinigung eingestuften Rechtsrockband „Landser“ von einem mutmaßlich dem Angeschuldigten gehörenden Datenträger im Rahmen seiner Geburtstagsfeier im Juli 2022. Die Inhalte des abgespielten Liedes wurden von der Staatsanwaltschaft Würzburg als volksverhetzend eingestuft, da sie zum Hass gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung aufstacheln.
4. Zum Vorwurf der versuchten Nötigung und der Sachbeschädigung: Des Weiteren besteht der Tatverdacht, dass der Angeschuldigte im Jahr 2023 versucht hat, auf einen Rechtsanwalt nötigend einzuwirken, um diesen zur Einflussnahme auf ein gegen eine dritte Person laufendes Parteiausschlussverfahren zu veranlassen. In diesem Zusammenhang soll es auch zur Gewalteinwirkung gegen die Eingangstür der Anwaltskanzlei gekommen sein, wodurch diese leicht beschädigt worden sein soll.
5. Zum Vorwurf der vorsätzlichen Geldwäsche: Der Angeschuldigte soll im Juli 2022 Gelder aus von Dritten begangenen Betrugstaten von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum weitergeleitet haben. Hierfür soll er eine geringfügige Provision erhalten haben. Die in drei Fällen transferierten Gelder summieren sich nach den durchgeführten Ermittlungen auf einen mittleren vierstelligen Betrag.
Im Übrigen hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels ausreichenden Tatnachweises eingestellt. Dies gilt insbesondere für einen Gästebucheintrag, der sich in den Räumlichkeiten der Burschenschaft Prager Teutonia zu Würzburg fand. Dem Angeschuldigten konnte hier nicht nachgewiesen werden, einen „Sieg Heil“-Schriftzug und eine Sigrune angebracht oder sich den Erklärungsinhalt zu eigen gemacht zu haben oder für dessen Beseitigung verantwortlich gewesen zu sein. Soweit der Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg, der mit Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 23.01.2024 aufgehoben wurde (vgl. hierzu die Pressemitteilung des Landgerichts Würzburg vom gleichen Tag), noch die Zurschaustellung verschiedener NS-Devotionalien in Räumen des Verbindungshauses als strafbare Handlungen aufgeführt hatte, konnte eine Verantwortlichkeit des Angeschuldigten ebenfalls nicht hinreichend sicher nachgewiesen werden.
Mit dem Angeschuldigten H. gemeinsam angeklagt ist mit D. ein weiteres Mitglied der Burschenschaft Prager Teutonia zu Würzburg, wobei sich der Tatverdacht bei D. auf die mutmaßliche Verwirklichung der beiden dargestellten Nötigungsdelikte (s. Ziff. 2 und 5) sowie den Sachbeschädigungsvorwurf beschränkt.
Die bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Angeschuldigten haben die Anklagevorwürfe nicht zugestanden bzw. überwiegend ausdrücklich bestritten.
Was ich für „sackdumm“ halte: Der Anwalt des feinen Herrn Halemba, Dubrovko Mandic, trägt in eigener Überhöhungsabsicht diese Sache unter voller Namensnennung „Landtagsabgeordnete Daniel Halemba“ (bei diesem sogar fett hervorgehoben) seines Mandanten der Öffentlichkeit vor und bewirkt dadurch, dass erneut – und ebenfalls unter Namensnennung – über Daniel Halemba berichtet werden darf. Durfte man sowieso, weil sich irgendwo in zurückgebliebenen Dörfern in Bayern, z.B. mit passenden Name wie „Haßberge“ (muss seit dem wohl „Hassberge“ heißen) genug dumme Hinterwäldler (Hillboys und Rednecks) fanden, die so einen zum Landtagsabgeordneten gewählt hatten. Gewiss genau solche Idioten, die mich „Schlafschaf“, „linksgrün versifft“ oder schlimmer nennen und öffentlich hirnfrei herumparlieren, dass Wähler der Grünen (die nennt Andreas Skrziepietz „Kindersexpartei“) kastriert werden sollen: „Skrziepietz-Nazis“ also.
Wie auch immer das sei und wer es erlaubt oder sogar gefordert hat: Ich gehe davon aus, dass der Anwalt mit dem besprochenem Bericht den wahren Interessen seines Mandanten sogar zu wider handelt.
„Nazi-Knatsch“:
Dubrovko Mandic schreibt in seiner also nur selbstvermeintlichen „Erfolgsmeldung“ ganz „gewiss ganz sachlich“ weiter:
„Die als konservativ, neurechts und verboomert geltende Wochenzeitung Junge Freiheit aus Berlin. Die Zeitung war selbst über ein Jahrzehnt vom Verfassungsschutz „beobachtet“ worden und ist seit ihrem juristischen Erfolg gegen das Land NRW bestrebt, keinen Zweifel an ihrer Verfassungstreue zu lassen. Dabei arbeitet sich vor allem ihr Chefredakteur Dieter Stein immer wieder an vermeintlichen Rechtsextremisten ab, um auf diese Weise eine besondere politische Systemkonformität zu demonstrieren. Dabei schreckte er auch vor Straftaten nicht zurück.“
Also ich finde es gut, wenn die Echt-, Quak- oder Krawattennazis sich untereinander kloppen:
Am 15.02.2023 haben wir die Junge Freiheit abgemahnt. Da keine Reaktion erfolgte klagten wir am 05.02.2024 vor dem Landgericht Würzburg auf Unterlassung. Gleichzeitig stellten wir Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Berlin.
Dann hat der Herr Dubrovko Mandic in Bezug auf die „Junge Freiheit“ ein schönes Wort gebraucht:
„Saubermannagenda“
Naja. Solche Agenden strickt der Anwalt bei seiner „Litigation-PR“ auch sonst um seine, hier regelmäßig wohl eher etwas blöd rüberkommenden Krassrechtsmandanten. Prof. Dr. Ralf („Ralfi“) Höcker, LL.M. macht das auch, offenbar gilt das in rechten Anwaltskreisen als „ganz normal“. Ebenso strickt der „DüQuaNaaZ“ Andreas Skrziepietz um sich selbst eine Saubermannagenda. Nur hat der jetzt - als wegen mehrerer Straftaten rechtskräftig Verurteilter (genau wie seinerzeit der Günter Freiherr Gravenreuth, geb. Günter Dörr) - endgültig die Saubermann-Maske verloren.
Meinen Vortrag, das der (Antrags-)Kläger Andreas Skrziepietz aus Hannover nichts anderes als ein garstiger und verlogener Krimineller ist, der auch nach seiner Verurteilung dummdreist weiter Straftaten begeht, wird nun das Landgericht Frankfurt nicht mehr ignorieren können - weil DAS auch das Oberlandesgericht am 28.08.2025 interessieren wird. Hoffentlich zahlt dann - ich erwarte eine Zurückweisung seiner Klagen und Anträge auch wegen Rechtsmissbrauchs in Schädigungsabsicht - die Rechtsschutzversicherung des Andreas Skrziepietz auch die von mir längst vorgestreckten Kosten.
Hinweis für den wahren Denunziant (Andreas Skrziepietz, Hannover):
Die Strafbarkeit der Verwendung des Symbolbildes ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, (wie hier) der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, (wie hier) der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, (wie hier) der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86a Abs. 3 StGB verweist auf § 86 Abs. 3 StGB).
Grund des Hinweises:
Der wegen mehrerer Straftaten verureilte Andreas Skrziepietz hatte mich wegen eines anderen Bildes angezeigt. Die StA Kassel hat das Verfahren zunächst aufgenommen und nach meiner Stellungnahme unter Beachtung von § 86 Absätze 3 und 4 StGB gleich wieder eingestellt. Skrziepietz stellt sich durch die einseitige Berichterstattung öffentlich auf die Seite von bekannten Rechtsextremisten wie Halemba und Co. So wie ich das sehe, hatte Skrziepietz mich nicht nur in niedriger Schädigungsabsicht „denunziert“ sondern in seiner Strafanzeige tatsächliche und ihm bekannte Umstände in böser - wie ich das sehe: strafbarer - Absicht verschwiegen.
Wenn aber Rechtsextreme - und er selbst - angezeigt werden nennt der frisch rechtskräftig wegen mehrerer Straftaten verurteilte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz das „denunzieren“:

Der ist also „schon ein wenig irre“ - oder?