Der „Hannoveranische Patient”: „Kackdumme“ Verteidigung

Der wegen Titelmissbrauchs und - bisher - zwei qualifizierten Vorwürfen des Prozessbetrugs durch die StA Hannover (sowie wegen erneut wegen Volksverhetzung durch die Staatsanwaltschaft Göttingen) verfolgte Andreas Skrziepietz quakt öffentlich über mich und seine Straftat:
„Als nächstes stellt er die Behauptung auf, ich hätte mich als “Diplom-Journalist” bezeichnet.[Entgegnung 1] In Wirklichkeit habe ich darauf hingewiesen, ein Diplom zu besitzen, und zwar Diplom im Sinne von Zeugnis, Urkunde usw. “Diplom” ist ja keine geschützte Bezeichnung, jeder darf Diplome ausstellen, z.B. Jodeldiplome usw. Daß es sich um ein Universitätsdiplom handelt, habe ich nie behauptet. Abgesehen davon gibt es im Bestendeutschlanddasesjegab keine Universitätsdiplome für Journalisten.[Entgegnung 2]“
Herr Andreas Manfred Skrziepietz, da haben Sie ein Problem. Übrigens mal wieder mit den Tatsachen:
(1)
Nun, Herr Andreas Manfred Skrziepietz, Sie haben mir in einer „Abmahnung“ geschrieben, Sie seien Journalist und großmäulig wenige Zeilen darunter, dass Sie ein Journalistik-Diplom hätten. Und unter diesem vorsätzlich unwahren Vormachen, sie seien ein „Diplom-Journalist“, zu Unrecht eine Verlinkung Ihres blöden Hass- und Hetz-Sermons sowie in erkennbarer Betrugsabsicht Geld gefordert, sogar Ihr Konto für die Zahlung genannt. Das ist ein Betrugsversuch, Herr Skrziepietz!
Darauf, ob Sie sich also als „Diplom-Journalist“ bezeichnet haben oder - wie vorliegend - wahrheitswidrig vorgemacht haben, ein solcher zu sein, kommt es nicht an. Es kommt aber darauf an, dass Sie damit z.B. einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt haben - und das haben Sie getan.
Ihre schöne Teilnahmebestätigung am - regelmäßig zur „Aktivierung“ derer Langzeitkunden dienenden und von der Jobagentur bezahlten Kurs zum Online-Redakteur, der von „nix und niemanden“ (nicht mal der IHK) anerkannt wird, lag da gerade nicht bei.
Im Übrigen würde niemand, der nicht „komplett hirnfrei” hat, eine solche Teilnahmebestätigung in einer Abmahnung, der gemäß er ausgerechnet nicht als „Großmaul“ bezeichnet werden will, rotzfrech und kontraproduktiv ein „Diplom“ nennen! Sind Sie also „nur doof“ oder ein „arroganter, verlogener, ja krimineller Zeitgenosse, der vor Gericht das Opfer mimt“?
(2)
Nun, Herr Andreas Manfred Skrziepietz, das aktuell keine teutogermanische Universität einen Studiengang zum „Diplomjournalist“ anbietet, hilft Ihnen bei Ihrer Verteidigung nicht weiter, weil es diesen Studiengang und diese Graduierung an Hochschulen noch immer gibt und weil es in §132a StGB heisst:
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
... und weil „Dummheit“ – auch unfassbare „Dummheit“ – bekanntlich nicht vor Strafe schützt.
Denn außerdem schützt das Gesetz auch die Träger akademischer Grade, welche aktuell nicht mehr verliehen werden, vor „Quaknasen“ wie Sie eine sind. Das gilt ganz besonders, weil sie ja, obwohl Sie ja eher ein, andere geradezu „saublöd“ (Anmerkung unten) beleidigender und sich insofern immer wieder neu selbst als „Idiot“ und „Dummhetzquaker“ Offenbarender sind, ausgerechnet „Journalist“ sein wollen.
Und zum zweiten gibt es ja nicht nicht nur Universitäten. Es gibt auch Hoch- und Fachschulen sowie Akademien, welche durch § 132a StGB geschützte akademische Grade verleihen. Das sollten Sie doch wissen, weil Sie ja – angeblich (ich habe dafür nimmer keinen Beweis gesehen – aber von Ihnen, wie ich gerade zeige, viel dummes Zeug gelesen) – selbst an der Medizinischem Hochschule in Hannover studiert haben.
So führt Wikipedia folgende akademische Grade auf:
- Diplom-Journalist (FH)
- Diplom-Online-Journalist (FH)
Aus (1) und (2) folgt (3):
Sie können sich mit Ihrer - selbst veröffentlichten - querulatorisch-untauglichen Verteidigung „den Arsch wischen“. Deshalb auch das schöne Sinnbild. Versuchen Sie es lieber damit, im Hinblick auf Ihre Artikel, Ihr Prozessverhalten und der Vorstrafe wegen Beleidigung und Bedrohung (über welche ich manches höchst Interessantes weiß) Ihren Geisteszustand beleuchten zu lassen. Damit hätten Sie deutlich mehr Erfolgsaussicht.
Herr Skrziepietz: Das alles hat Ihnen im Kern doch erst vor einem halben Jahr eine Richterin vor dem AG Hannover erklärt. Ich war dabei und es steht im Protokoll. Haben Sie das schon vergessen? Gibt es sonst Anzeichen von Demenz? Oder verdrängen Sie das, weil Sie auch dieses Verfahren gegen mich mit „summa cum laude“ verloren haben?
Apropos Vorstrafe wegen Beleidigung und Bedrohung und Ihre Anwürfe, ich sei ein „Querulant“, Herr Skrziepietz:
Sie nennen mich einen „Querulant“? Ernsthaft? Wen haben Sie gleich mit welchen Worten und weshalb bedroht? Was wollten Sie so erzwingen? Erinnern Sie sich noch?
Wissen Sie, dass ich mich Ihrer ständigen öffentlichen Anwürfe und Beleidigungen erwehren darf, in dem ich der Öffentlichkeit aufzeige, dass Sie selbst ein „bei Staatsanwaltschaften und Gerichten bekannter Querulant“ sind und weswegen Sie GENAU wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt wurden?
Ich rate Ihnen im Hinblick auf das offensichtliche Fortschreiten Ihrer Degression dazu, Ihren Blog zu schließen, Ihre grausigen, vom Wahn zeugenden Merkelmaskenmonologe bei Youtube zu löschen und auch sonst zu einem 100%igen Rückzug aus der Öffentlichkeit sowie dazu, endlich einen Facharzt für Neurologie und Psychatrie aufzusuchen.
Anmerkung:
„Sorry, Säue!“ - Ich hab Euch durch den Vergleich beleidigt. Ich weiß, das ist unfair und ungerecht, aber der Volksmund verwendet das noch so, weil viele nicht wissen, dass Schweine – anders als manche Menschen – doch als recht klug und fair handelnd erscheinende Wesen sind.