Der Verleumder Andreas Skrziepietz „dreht voll durch“ und verliert den Überblick

Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) handelt mal wieder kackdummdreist, denn wie die Dinge liegen dreht der polizeibekannte Hassblogger (Bildschirmfoto unten) voll durch und behauptet in zwei von ihm veröffentlichten Artikeln dummdreist lügend, ich hätte das Amtsgericht Kassel belogen:


„Kackdummdreist ist, wer kackdummdreistes tut!“
Tatsächlich hatte ich in dem Verfahren gegen ihn und in einem ihm also durch Zustellung bekannt gemachten Schriftsatz klipp und klar ausgesagt, dass ich a) nie in U-Haft war, aber vor mehr als 15 Jahren in Ordnungshaft (Zivilhaft) war. Andreas Skrziepietz hatte der Öffentlichkeit vorsätzlich unwahr - oder wie er es nennt: einem „Wahnsystem“ folgend - vorgelogen, dass ich in Strafhaft gesessen habe und vorbestraft sei. Die obigen Aussagen hatte er frei erfunden und offenbar aus Frust über die erlassene einstweilige Verfügung, vor allem aber aus der ihm höchst eigenen - niedrigen - Schädigungsabsicht veröffentlicht.

Ich habe in „meinem ganzen Lebtag“ noch nie ein Gericht belogen, das überlasse ich schön brav meinen - regelmäßig kriminellen - Gegnern wie eben dem Quaknazi und dummdreist agierenden Gerichtsbelüger Andreas Skrziepietz aus Hannover.
Den Grund hierfür zeige ich am Ende des Artikels.
So „strunzdoof“ reagiert Andreas Skrziepietz:
Auf meine Abmahnung und Forderung nach einem Widerruf hin hat der geistige Lump seine blöden Lüge (vom 10.07.2025, siehe oben) durch neue Lügen (vom 11.07.2025) ersetzt, rotzfrech den Wideruf verweigert, die Verleumdung aufrecht erhalten - und mir dummdreist geantwortet:
„Haldol 5mg, bei Bedarf erhöhen.“
Weiter hat er behauptet:
„Mir liegt nur das Urteil vor, keine Akte.“
Demnach stellte er die dreiste (und unwahre) Behauptung, ich hätte das Gericht belogen, auf, ohne zu wissen, ob ich die mir unwahr unterstellte Äußerungen überhaupt tätigte. Auch das ist Vorsatz (nämlich ein bedingter Vorsatz) denn er hätte dazu nur meinen Antrag lesen müssen, denn wer öffentlich über einen anderen derart schwer wiegende Beschuldigungen erhebt ist zu Sorgfalt verpflichtet. Er muss sich außerdem die Kenntnis seines Anwaltes (der ist vorliegend „Erfüllungsgehilfe“) zurechnen lassen – und das wirft eine weitere Frage auf:

Auf den Beschluss vom 14.07.2025 hatte ich ihn per Abmahnung hingwiesen. Seine Reaktion darauf war zu behaupten es gäbe keinen solchen Beschluss, war auch sonst übel und die geforderte Unterlassungserklärung hat er nicht abgegeben obwohl er weiß, dass er verklagt werden kann.
Also meine Anwältin leitet mir stets alle Schriftstücke umgehend zu,
a) weil ich einen Anspruch darauf habe und
b) weil ich sachdienlich beitragen kann.
Der Anwalt von Andreas Skrziepietz – inzwischen ein Markus Haintz aus Köln (findet der keinen in Hannover mehr?) – hält den „Dr. med.“ demnach wohl für zu dumm:
a) Seine Rechte zu kennen und
b) auch nur irgendetwas sachdienliches beizutragen.
Natürlich kann (und wird es wohl) es schlicht und einfach so sein, dass RA Haintz seinen Pflichten nachkam und der „DüVerlaZ“ Skrziepietz mich mit der Behauptung, ihm läge keine Akte vor belogen hat. Derlei tut der AfD-Empfehler ja geradezu regelmäßig.
Auf die dreiste „Haledol-Empfehlung“ des Andreas Skrziepietz werde ich nichts geben, denn der wurde niemals als richtiger Arzt, nur als Praktikant, zugelassen - hat aber viele Jahre lang in seiner Selbstbewerbung für die gewerbliche Hilfe bei Doktorarbeiten öffentlich verbreitete, er sei ein „Spezialist für Traumatologie“. Und vor Gericht rotsfrech behauptet, seine Zulassung zum Praktikum entspräche einer vollen Approbation - um das zu glauben muss man aber kackdumm sein.
Was den maladen Geisteszustand des Herrn Skrziepietz weiter beleuchtet:
Er schrieb mir auch:
„Von einem Termin weiß ich nichts.”
Just in der Sache 415 c 1492/25 (über die er nachweislich schreibt) ist vor einiger Zeit ein weiterer Prozesstermin anberaumt worden: Weil das Gericht im Urteil recht grobe sachliche Fehler gemacht hatte wird die Verhandlung auf mein Verlangen hin wieder aufgenommen. Termin ist der 23. Juli 2025 um 11:30 im Raum D 315 des AG Kassel. Der wurde ihm (via Anwalt) zugestellt. Hinzu tritt, dass sein Anwalt für sich selbst und für Andreas Skrziepietz den - am 04.07.2025 zurückgewiesenen - Antrag gestellt hatte, online teilnehmen zu dürfen:

Offensichtlich hat Andreas Skrziepietz ein weiteres Problem: Er bekommt (angeblich) nicht nur von seinem Anwalt die Akten und Schriftstücke nicht, er hat außerdem den Überblick über seine Prozesstermine und Verfahren verloren. Da könnte man dann auch verstehen, dass der sich für superschlau haltende in einem Verfahren behauptet, „weder verurteilt noch angeklagt“ zu sein und ein paar Wochen später in einem anderen, dass er wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt ist.
Liegt das vielleicht an einer, zu einer fulminanten geistigen Degression führenden „Selbstmedikamentierung“? mir gegenüber hat er am 7.12.2025 selbst den Eindruck erweckt, dass er seinen Arztausweis für das Praktikum für den Erwerb von rezeptpflichtigen Medikamenten benötigte:

Da kann man sich – so ganz ohne Erfahrung und Anleitung eines approbierten Arztes – auch mal in Sorte und Dosis vergreifen. Was ich von ihm lese und sehe kann also das Ergebnis eines womöglich ingesamt 9 Jahre lang andauernden Fehlgriffs bei der Auswahl der selbskonsumierten Errungenschaften der Pharmazeutischen Industrie sein. So lange galt sein „Arztausweis für das Praktikum“ auf Grund mehrerer Verlängerungsanträge.
Sonst noch was?
Klar ist natürlich: Die Gestörten, Irren und Kriminellen sind immer die anderen:

schreibt Dr. med. „Superschlaukopf“ Andreas Skrziepietz, der trotz Ladung[1] , eigenem Antrag[2] und dessen Zurückweisung[3] (angeblich) nichts vom Gerichtstermin weiß...
Man nennt das wohl „Hirninsuffizenz“. Oder wäre dem Andreas Skrziepietz vielleicht „Lüge“ lieber?
Der obige Satz zeigt, warum ich jedenfalls nicht lüge. Es ist einfach „Scheiße“ wenn es rauskommt.
Nicht wahr, Herr Andreas Skrziepietz? Aber Sie interessiert es ja nicht: Als „Hilfs-und-Ersatz-Julius-Streicher“ glauben Sie, man kann das weghetzen - nicht wahr?