Der wohl dümmste Docmacher aller Zeiten (DüDocaZ) gesteht öffentlich seinen Prozessbetrug, seinen Rechtsmissbrauch und seine Falschbeschuldigung

Nun, Andreas Skrziepietz aus Hannover vergisst die Wahrheitspflicht aus der ZPO.
Und der Prozessbetrüger negiert die Tatsache, dass er selbst klagte und ungefragt, also aktiv unwahr behauptete, es sei unwahr, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt worden sei:

Zu behaupten, ein wahrer Bericht über eine Verurteilung sei „unwahr“ ist etwas ganz anderes als diese Verurteilung „nicht zu offenbaren“. Ob der mich fast täglich verleumdende Lump an anderer Stelle – und mit ganz anderen Wortlaut – ein wenig schwindeln darf ist eine ganz andere Sache. Mit den obigen Worten räumt er öffentlich lediglich seinen Vorsatz zum Prozessbetrug – und übrigens auch zur vorsätzlich falschen Beschuldigung – ein. Es folgt seine Falschbeschuldigung:

Auch eine solche Strafanzeige zu erstatten ist etwas ganz anderes, als eine Verurteilung „nicht zu offenbaren.“ Und das ist dummdreist!
Im Übrigen sieht sich der Verleumder Skrziepietz selbst dazu als „höchst berechtigt“ an zu veröffentlichen, dass mir vor 20 Jahren mal eine Ordnungsstrafe auferlegt wurde. Und das obwohl er – ausweislich eines seiner eigenen Artikels – genau weiß, dass diese zu Unrecht erging – just weil diese durch Prozessbetrug erwirkt wurde, wie das OLG Frankfurt, Zivilsenate in Kassel in einem Beschluss fest stellte. Der asozial denkende und vollverlogene Skrziepietz vermeint also, so etwas wie das Recht gälte nur wenn es seinem kriminellen Quaknazihirn gefällt.
Deshalb nennt der Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover ja die „Omas gegen Rechts“ dummnazimäßig quakend „Ommas gegen das Recht“.
Tipp für seinen Anwalt:
§ 51 BZRG hat einen Absatz 2 und ist nicht ohnehin einschlägig, weil der nur für Vorhaltungen im Rechtsverkehr gilt. Außerdem hat sein Mandant die Tatsache der Verurteilung wegen Volksverhetzung nunmehr selbst öffentlich eingeräumt. (Prozessgegner bedanken sich selten so gern und artig für Schmähschriften...eigentlich nur bei Gegnern, die zu dumm sind um zu wissen, was sie tun!)
Sein Rechtsmissbrauch wird zunächst am Donnerstag, dem 28.08.2025 vor dem OLG Frankfurt in zwei Sachen besprochen. Weitere und also mehr als die Sache 2-03 o 97/25 des LG FFM - in der Skrziepietz den Prozessbetrug beging - werden folgen.
Ich frage mal ganz höflich wie folgt: Hat der nie als Arzt zugelassene „Docmacher“ die rezeptpflichtigen Medikamente, die er sich – laut einer seiner Abmahnungen – mit seinem auf insgesamt 9 Jahre verlängertem Ausweis als Arzt im Praktikum (das er nach eigener Behauptung nie machte, mindestens aber nie vollständig ableistete) besorgte, vielleicht doch gebraucht, weil Dummheit weht tut? Was für Nebenwirkungen die wohl hatten kann man erahnen, wenn man seinen hassvollen Verbalscheißdreck voller dreckiger Beleidigungen und Verleumdungen liest - und ich musste das heute tun, ich musste die Ejakulate seines offensichtlich kranken Hirns (hier gebe ich ein „Kompliment“ zurück) sogar auswählen und ausdrucken.
P.S.:
Ich habe nie behauptet, dass Andreas Skrziepietz 2024 wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Skrziepietz hat also auch da gelogen oder aber sein Hirn ist so verfault, dass er seinen eigenen Gedankenmüll glaubt: Ich habe nur behauptet, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Es fiel (zunächst) kein Wort dazu, wann das war (es war am 28.09.2020 und er konnte deswegen Ende 2020 gar kein Arzt werden, obwohl er es definitiv versuchte - den Beweis hat er selbst vor dem LG Frankfurt geliefert). Eine weitere Verurteilung aus dem Jahr 2024 führte allerdings dazu, dass der – sogar auch mit seinen Straftaten – in die Öffentlichkeit drängende Hass- und Hetzblogger 2025 von der (von Skrziepietz zum Dank für die nicht gerechtfertigte Einstellung öffentlich als „faul“ geschmähten) Staatsanwaltschaft nicht auch noch wegen eines weiteren Falls der Volksverhetzung angeklagt wurde. Genau das berechtigte mich zu dem Bericht über die frühere Verurteilung – die eben erweislich nicht ausreichte um ihn zu einem rechtstreuen Verhalten zu bewegen.
Und da wäre noch was: Wieso steht eigentlich eine Verurteilung zu 20 Tagessätzen im „kleinen Führungszeugnis“? Die werden laut dem von ihm selbst genannten Gesetz nur aufgenommen, wenn da schon eine weitere Vorstrafe oder etwas wie ein Berufsausübungsverbot, Schuldunfähigkeit (und schlimmere Sachen) drin stehen... Da er im September 2004 schon einmal mal öffentlich ankündigte, die Apporobation im Oktober zu erhalten und im November sodann, dass er für den Arztberuf „sowas von ungeeignet“ sei, kann es also gut sein, dass er auch 2004 das erforderliche und „saubere“ amtliche Führungszeugnis zu seiner Überrraschung nicht vorweisen konnte.
Er hätte besser die dumme Quakfresse gehalten. Hat ihm sein Anwalt das nicht erklärt? Oder ging das nicht mehr in sein Hirn?