Der wohl dümmste Gerichtsbelüger aller Zeiten!

[Update: Die fällige Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetruges und Nötigung zur Teilnahme an Straftaten habe ich heute (25.03.2025) gestellt.]
Der sich als „Docmacher“ ausgebende Andreas Skrziepietz (Hannover) hat das Amtsgericht Hannover (Az. 420 C 11922/24) am 27.12.2024 (Posteingangsstempel) in einem weiteren Verfahren nach Strich und Faden belogen - und trotzdem „glatt“ verloren. Andreas Skrziepietz blahfaselte zunächst wie folgt:
„Der Antragsgegner behauptet, er dürfe die Quelle nicht angeben, weil die Texte strafbaren Inhalt hätten. Das ist Unsinn, denn wenn es zuträfe, dürfte er die Texte überhaupt nicht veröffentlichen, weder mit noch ohne Quellenangabe.
Das ist natürlich nur „sackblöd“ anmutender Unsinn von einem, der öffentlich krude und gefährliche Rechtsratschläge gibt, obwohl er auf dem Gebiet, wie sein Antrag ja deutlich aufzeigt, nahezu völlig ahnungslos ist. Natürlich darf man - was ich hier oft mache - auch Außerungen eines Hass- und Hetzbloggers, wie eben Andreas Skrziepietz erweislich einer ist, zitieren und anhand dieser aufzeigen, was für eine Sorte Mensch welche Sorte Dreck verspritzt. Und natürlich hatte ich ihn stets als Quelle benannt, das ist ja der Sinn der Berichterstattung. Skrziepietz fordert aber unter Berufung auf § 63 UrhG einen Link zu seinem kriminellen Sermon. Doch den verlangt der Gesetzgeber gerade nicht.
Nach dem „Dummfug“ schrieb Andreas Skrziepietz Verleumdungen und sodann folgte die glatte, DUMMDREISTE Lüge in seinen Antrag:
„Wahr ist, dass der Antragsgegner sich wieder mal (wie seit ca. 20 Jahren) zum Ankläger und Richter in einer Person aufspielt, indem er behauptet, dass meine Texte den Tatbestand der Beleidigung erfüllten, obwohl es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt. Ich wurde bisher weder angeklagt noch verurteilt.“
(Hervorhebungen von mir)
Tatsächlich ist Andreas Skrziepietz mindestens (es scheint mehr zu geben) am 24.05.2024 durch das AG Hannover rechtskräftig zu 20 Tagessätzen a 15 Euro wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt worden. Das hat er 3 Monate später vor dem LG Frankfurt (Az. 2-03 o 97/25) selbst (natürlich durch seinen Anwalt) erklärt.
Die geradezu unfassbare, wohl nur durch eine erhebliche geistige Störung erklärbare Dreistigkeit und Verlogenheit zeigt sich auch darin, dass der „Docmacher“ Skrziepietz dem AG Hannover vortrug, er sei „weder angeklagt noch verurteilt“ – und zugleich genau wusste, dass es das AG Hannover war, welches ihn wenige Monate zuvor rechtskräftig verurteilt hatte.
Hierdurch steht einmal mehr fest, dass er nicht nur ein Lügner ist, sondern auch ein Krimineller. Die Handlung vor dem AG Hannover ist nämlich - wenngleich der Andreas Manfred Skrziepietz schon auf Grund eigener Unwissenheit und der Unfähigkeit zum Nachlesen der Gesetze drastisch scheiterte - ganz klar ein versuchter Prozessbetrug, der zu dem darauf gerichtet war, mich zur Teilnahme an dessen unzähligen weiteren Straftaten (Beleidigungsdelikte, Volksverhetzung) zu zwingen. Eine Unschuldsvermutung wäre vorliegend nur bei gleichzeitiger Annahme einer schweren psychiatrischen Störung oder einer sehr weit gehenden geistigen Regression vertretbar.
q.e.d.
Da kann ihm jetzt weder „sein“ Anwalt Dr. Tobias Hermann (Hamburg) von der Media Kanzlei Frankfurt noch die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt helfen. Denn dann würde die Kammer die Grenze zur Rechtsbeugung klar überschreiten.
Ich selbst halte, weil Andreas Skrziepietz längst nicht nur einmal auf solch unfassbar grobe und also deutliche Weise log, diesen für einen „pathologischen Lügner“ wie ihn Heinz Korhut und Anton Wolfgang Adalbert Delbrück aufzeigten.
Wie dumm kann man also sein, Herr „Docmacher“ Andreas Skrziepietz?
Es handelt sich um einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die wohl eine besonders niedrig-hassvolle Art „Weihnachtsgeschenk“ an mich werden sollte. Es wurde aber eines von mehreren echten Ostergeschenken 2025, denn ich erfuhr heute durch Akteneinsichtnahme, dass das Gericht seinen Antrag glatt zurück gewiesen hatte, weil es nicht zuständig war und sich sonst mit dem dummen, teils eben verlogenen Zeug des Andreas Skrziepietz nicht mehr befasste. Es hätte noch mehr Gründe gegeben – nämlich die Tatsache, dass das, fast nur aus Hass, Hetze und Beleidigungen bestehende Ejakulat des Andreas Skrziepietz nicht den Schutz des Urheberrechtes genießt - und dass Skrziepietz durch Rechtsmissbrauch erzwingen wollte, dass ich durch die geforderte Verlinkung an dessen Straftaten teilnehme. Nach §§ 242 und 275 (Absatz 3) BGB kann ich nicht zum Begehen oder zur Beteiligung einer Straftat gezwungen werden. Ferner, dass § 63 UrhG die Namensnennung aber eben gerade keinen Link vorsieht.
Und ich erfuhr heute von der blöden, ja dummdreisten Lüge des „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover!
Herrn Skrziepietz wünsche ich viel Spaß, denn er hat neulich was von „Hauptsache“ gekritzelpietzt. Ich frage mich, wie sehr ich ihn - trotz seiner erneut dämlichen Lügengeschichten (s.o.) - in dem also angedrohten Verfahren „überollen“ werde und was da wohl als Urteil rauskommen soll. Wahrscheinlich mahnt Skrziepietz danach querulierend auch noch das Gericht ab...
Und was haben wir noch so? Die bereits vor einigen Tagen wegen Prozessbetruges, Volksverhetzung e.t.c. gestellte Strafanzeige ist um den neuen Fall zu ergänzen. Ferner um den Fakt, dass er für sich selbst (ausweislich der in der Akte befindlichen Abmahnung) nicht nur 500 Euro „Schadensersatz“ erschwindeln sondern mich zur Teilnahme an seinen Straftaten (Beleidigungen, Verleumdungen, Volksverhetzung) zwingen wollte. Dieser Versuch ist übrigens „selbständig strafbar“. Womöglich sogar als Nötigung. Insbesondere kommt es nicht darauf an, das die zahlreichen, von den abstrus-bösen Beleidigungen des Andreas Skrziepietz betroffenen Personen einen Strafantrag stellen.
Ich hoffe, er geht dafür in den Knast!
Am besten (für die Gesellschaft) in die „Forensische“ - denn dass jemand, der sowas macht, so dummdreist in solch offenkundiger Schädigungsabsicht lügt, wohl ein „hoch maligner Psychopath“ (so drückt sich Skrziepietz gerne mal über andere aus) sein muss, denkt ja wohl jede und jeder, deren Gehirn nicht „vollvermatscht“ ist.
Update: Der wohl dümmste Gerichtsbelüger aller Zeiten reagiert, gibt großmäulig Rechtsratschläge und schmäht mich:

Das just der selbe Dr. „Docmacher“ Andreas Skrziepietz, der anderen bei Doktorarbeiten mit „Recherche“ helfen will, selbst nicht einmal die einfache Auswahl des richtigen Gerichts korrekt treffen kann (Beweis: Beschluss in Sache 420 C 11922/24 des AG Hannover) und selbstangeblich den Unterschied zwischen einem Zertifikat und einem Diplom (letzteres ist ein akademischer Grad) nicht begreift sich aber dazu berufen sieht, mich öffentlich dreckig schmähend über Rechtssachen zu schreiben, ist bezeichend für dessen niedrige Geisteshaltung... oder eben Störung.
Nun, Andreas Skrziepietz vermeidet es in seiner Reaktion, Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen, dass er das AG Hannover dummdreist belogen hat. Im Strafverfahren wegen versuchten Prozessbetruges wird er das wohl müssen - oder schweigen. Was er aber kaum tun wird - denn er scheint tatsächlich selbst ein (höchst böswilliger!) pathologischer Lügner, Psychopath und Narzisst zu sein. Denn nur von einem solchen würde man wohl erst eine solch dummdreiste Lüge - die schon in dreckiger Schädigungsabsicht erfolgte - und nach deren Aufdeckung eine solche, den anderen erniedrigen sollende Reaktion erwarten.
P.S. Wenn ein Gericht in einem Beschluss nur schreibt, dass es die Einlassungen der Gegenseite „berücksichtigt“ habe:

und sodann nicht darauf eingeht (s. LG FFM, 2-03 o 97/24, zwingend aufzuhebender Beschluss vom 19.03.2025) dann ist das nur eine textbausteinartige Floskel. Der Gebrauch einer solchen war einer der Gründe, warum mein Ablehnungsantrag gegen drei Richter erfolgreich war:

Die vom „Docmacher“ und Andreas Skrziepietz durch sein idiotisches Geschreibsel mal wieder großmäulig für sich reklamierte „Lerngefahr“ gibt es also - durch konkrete Fälle - bei mir. Nicht jedoch bei dem Lügner Andreas Skrziepietz und dessen sehr oft unwahren Ejakulaten. Für den trocknet die Justiz doch schon mal Brot: Das Andreas Skrziepietz aus Hannover öffentlich schreibt, dass man eine man Verurteilung wegen Volksverhetzung als „Ritterschlag“ auffassen könne, wird wohl (es gibt schon jetzt einen Hinweis darauf, dass die StA „Hasskriminalität“ in Göttingen dieser Fakt besonders interessiert) Eingang in einen gegen ihn gerichteten Strafprozess - just wegen Volksverhetzung und anderer Straftaten wie eben Betrug - finden und sich wohl heftig strafverschärfend auswirken. Da Andreas Skrziepietz eine niedrige Geisteshaltung und seine trotzige Unbelehrbarkeit offenbarte gibt es dann (im Falle der vorliegend von mir begründet erwarteten Verurteilung) eben keine kleine Strafe mehr.
Dumm ist eben wer Dummes tut (blahfaselt)! Und manche stehen (oder „sitzen“ ...) dann dumm da (oder „ein“).