Die Klagen des Stalkers Andreas Skrziepietz
Ich fasse es nicht. Das obige behauptet ein Pascal Reddig für Andreas Skrziepietz. Dabei hat dieser im Rahmen seines Stalkings wiederholt Stellung genommen. Und sich, statt zur Sache vorzutragen, darauf beschränkt, Rechtschreibfehler zu monieren und mich z.B. „Dummholz“ zu nennen. Was ja eine Beleidigung ist.
Zudem hatte er mir - als Reaktion auf meine Unterlassungsaufforderung (übrigens mein einziges Mail an ihn) - verboten, ihn anzuschreiben. Und anders als der Lügel Andreas Skrziepietz, der geradezu dummdreist weiter stalkte, als seine Klage, ich soll ihn keinen Stalker nennen dürfen, schon beim Gericht lag - habe ich mich daran gehalten.
Das Landgericht Frankfurt hat mich zur Stellungnahme aufgefordert, statt dem Antrag auf den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung Folge zu geben.
Ich begründe gerade, warum der gesamte Antrag rechtsmissbräuchlich ist und warum ich die einzelnen Aussagen über Andreas Skrziepietz treffen darf. Eine der Begründungen ist, dass Andreas Skrziepietz vorsätzlich unwahr an Eides statt versichert hat. (siehe unten)
Jeder, der die öffentliche Äußerungen in den Blogs des andere hart beleidigenden und nunmehr plötzlich empfindsam-weinerlichen Stalkers in der Opferrolle kennt, weiß: hiervon ist vieles gelogen. Demokraten hat er z.B. als „Demok-Ratten“ bezeichnet...
Folge: Der Antrag geht nicht durch. Und ich habe demnächst einen Termin mit dem Staatsschutz, der sich den Skrziepietz wegen seiner Hassblogs wohl „mal RICHTIG zur Brust nehmen“ will. Da erledigen wir das mit den obigen Lügen gleich mit.