Hauptsache, mal wieder in dreckiger Herabwürdigungsabsicht gelogen

Hauptsache, mal wieder in dreckiger Herabwürdigungsabsicht gelogen
Protokoll des AG Hannover (Auszug)

Für die niedrige Herabwürdigungsabsicht des Andreas Skrziepietz spricht folgender Satz:

Das Beispiel zeigt mal wieder seinen pathologischen Hang zur Lüge, der ja auch dazu führt, daß der Selbsternannte - ein gelernter Anlagenmechaniker - sich seit Jahren als Privatdozent ausgibt.

Nun, ich habe den ehrbaren Beruf als „Schlosser“ (formal lautet der Name anders - übrigens auch nicht „Anlagenmechaniker“ - da rät Skrziepietz nur) erlernt. Und danach machte ich nicht nur das „Abi“ sondern lernte ich so Einiges... Eben so habe ich einen gültigen Ausweis – ausgestellt von einer Akademie – auf dem „Dozentenausweis“ steht. Da mir Andreas Skrziepietz - der selbst ein ausgemachter Lügner und verurteilter Krimineller ist - vorsätzlich unwahr einen „pathologischen Hang zur Lüge“ nachsagt darf ich reagieren.

Wer von uns beiden hat denn nun einen pathologischen Hang zur Lüge?

Was ist ein Dozent oder eine Dozentin?

Als Dozent:in gilt, wer an Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung lehrt.

Wenn man das – wegen des speziellen (deshalb halbwegs ordentlich bezahlten) aber bei den Bildungseinrichtungen deshalb jeweils nur „punktuell“ nachgefragten Themenkreises – freiberuflich macht ist man eben auch „Privatdozent“. Ich war z.B. auch an einer Fachhochschule in Österreich tätig - mehr will ich nicht veröffentlichen, weil Andreas Skrziepietz - dem ich auch insoweit Stalking vorwerfe - auch meine Anwältin inzwischen durch öffentliche Schrift - und persönlich - beleidigt, „abgemahnt“ (dazu später mehr) mit Gerichtsverfahren bedroht hat. Zudem ist es weder eine geschützter Berufsbezeichnung, noch ein akademischer Grad, Titel oder öffentliche Würde. Andreas Skrziepietz erzählt also Geschichten vom Pferde.

Lüge des Andreas Skrziepietz:

Andreas Skrziepietz behauptet öffentlich, dass das AG Hannover „sich zu dem Journalisten-Diplom gar nicht geäußert hat“.

Wie das mit dem für mich typisch-skrziepietzschen „gar nicht“ bestellt ist, kann man vorliegend dem Protokoll (Ausschnitt oben) entnehmen. Die Protokolle sind zwar nicht wörtlich - aber nach meinem Vortrag, dass Andreas Skrziepietz nicht (wie in der Antragsschrift unwahr vorgemacht) ein Journalismus-Diplom habe, sondern nur ein Zertifikat des Schulungsanbieters (also nicht einmal der IHK) über eine 4-monatige Kurzausbildung für (sagen wir mal) „mindestlohnnahe Fachkräfte“, wurde ihm von der Richterin erklärt, dass ein Diplom nur an einer Hochschule erworben werden könne. Ob er nun ein solches habe? Darauf hin erklärte Skrziepietz, für ihn sei eine jede solche (Qualifikations-) Urkunde ein „Diplom“, also auch das vorgelegte Zertifikat.

Insoweit ist es mal wieder mindestens objektiv unwahr, wenn Andreas Skrziepietz behauptet, dass das AG Hannover „sich zu dem Journalisten-Diplom gar nicht geäußert hat“.

Hinweis: In Russland mag das mit dem „Diplom“ durchaus so sein... Es wurde aber in Deutschland und in deutscher Sprache verhandelt.

Im Urteil steht nichts dazu. Dem Gericht hat es nämlich schon gereicht, dass Andreas Skrziepietz großmäulig - und um seine Tätigkeit als „Docmacher“ zu bewerben - auf seiner eigenen Webseite das Märchen verbreitete, er sei ein „Spezialist für Traumata“ (Verletzungen durch Gewalteinwirkung) - obwohl er nicht einmal Arzt ist. An diesem Punkt schrieb er nicht nur um „den heißem Brei herum“ ...

...

Beweis: Auszug aus seinem Antrag

... Nein! Andreas Skrziepietz beging ziemlich eindeutig die Straftat nach § 132a Absatz 1 Variante 2 („akademische Grade“) StGB, denn er behauptete, ein Journalismus-Dimplom zu haben - behauptet also ein akademische Graduierung. Mithin wirft er mir öffentlich eine Straftat vor, die nicht etwa ich, sondern sehr viel mehr er selbst begangen hat. Auch das zu prüfen werde ich der Staatsanwaltschaft auf den Weg geben.

... Und Nein! Denn er legte dem Gericht sogar als „Glaubhaftmachung“ eine „Kopie meines Arztausweises“ vor. „Netter Versuch“ nennt man das: Ein „Praktikum“ macht nämlich niemanden zum „Spezialist”.

Dumme, narzisstisch/querulatorisch anmutende Drohung:

Skrziepietz mault weiter:

„Hier wird dann das Hauptsacheverfahren die Entscheidung bringen.“

Ich bin der Letzte, der ihn daran hindern wird, nach dem „mit Pauken und Trompeten“ verlorenem Verfahren um die einstweilige Verfügung noch die Hauptsache zu versuchen. Das kann nämlich gar nicht anders enden. Es sei denn, er hofft auf einen Richter oder Richterin, der oder die (als „Covidiot“ und/oder mit dem Parteibuch der AfD in der Tasche) das Recht für ihn beugt.

Ich mache dann eine Kopie der Abmahnung, der Klageschrift, des Protokolls und des Urteils, schreibe keine 19 Seiten dazu und sende es unter der Überschrift Strafanzeige wegen mehrfach versuchten Prozessbetruges an die StA Hannover.

Wenn Skrziepietz dann keine neue, „bessere“, ihn zur Rechtsordnung zurück rufende strafrechtliche Verurteilung vorzuweisen hat, könnte ihm der weitere Versuch womöglich nicht etwa nur eine Geldstrafe in „Tagessätzen“ sondern Strafhaft - und die ohne Bewährung - einbringen.

Und nicht vergessen: Skrziepietz gibt sich als „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ aus. Offensichtlich meint er damit nur ein sehr vermeintliches Recht darauf, dass er und seine Freunde aus der Nazi-, Reichsbürger-, Verschwörungstheoretiker- und Covidiotenecke lügen, andere beleidigen, verleumden und dreckig herabwürdigen - mithin hetzen - dürfen, während jene, die Nazis, Covidioten, Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker und so weiter tatsächlich kritisieren diese Wahrheit nicht aussprechen dürfen.

Ich denke, meine Leser wissen jetzt genau, wer denn nun einen „Hang zur pathologischen Lüge“ hat.