Ich zeig mal was... ist der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover ein „Intensivtäter“?

Ich zeig mal was... ist der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover ein „Intensivtäter“?
Bild: Auszug aus einer aktuellen Beauftragung meiner Person. Die Spesen sind nur für das Essen. Fahrtkosten und Unterbringung wurden anderweitig geregelt.

Der selbst ernannte „Docmacher“ und wohl dümmste Gerichtbelüger aller Zeiten“, Andreas Skrziepietz aus Hannover verleumdet mich, (wohl) weil er wegen erfolgten und ihm drohenden strafrechtlichen Verurteilungen und zwei „mit Fünnef“ gegen mich verlorenen Prozessen frustriert ist, öffentlich, und wie er selbst schreibt, auch der Staatsanwaltschaft gegenüber:

Bild: Ejakulat (blöde Verleumdung), verspritzt Andreas Skrziepietz, den man, weil er sowas oft und aus geringem Anlass macht, sehr trefflich auch „Spritzefix“ nennen könnte.

Ich bin ja gespannt, was die Staatsanwaltschaft zu der also angekündigten unwahren Beschuldigung, der unzweifelhaft vorliegenden Verleumdung und seinen dummdreisten Lügen vor dem AG Hannover sagt. Nämlich, dass ER ein Journalismus-Diplom habe und dass ERweder angeklagt noch verurteilt“ sei. Das ist nämlich einmal Titelmissbrauch und Prozessbetrug, dazu einmal Prozessbetrug und Nötigung. Zusammen mit der wohl ebenfalls anstehenden Verurteilung wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten, meinen Strafanzeigen wegen mehrerer Fälle von Volksverhetzung und bereits bestehenden Verurteilung(en) wegen Beleidigung(en) und Bedrohung – möglichweise auch anderer Straftaten – sowie seines höchst negativen Nachtatverhaltens (obiges zählt dazu) kann und sollte Andreas Manfred Skrziepietz - als „Intensivtäter“ - dafür bedingungslos in den „Knast“ kommen - oder aber ein „nur fast freiwilliger“ Aufenthalt in der „Klapse“ wird für diesen regressierten Wicht zur Bewährungsauflage.

Bild: Schreiben der StA. Vor dem LG Frankfurt behauptet der selbe Andreas Skrziepietz nur wegen EINER Tat der Beleidigung und Bedrohung zu 20 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt zu sein (Az. 2-03 o 97/25). Ich habe auf Grund des Schreibens des StA und dessen anderer Lügengeschichten und auf Grund einer enormen Menge weiterer, höchst offensichtlicher Straftaten des wohl pathologischen Lügners und Verleumders Skrziepietz allen Grund das NICHT zu glauben.

P.S.: „Clamat quia timet!“

Er hat das gelesen und nun ausweislich seines „anschwellenden Angstgesangs“ einen Beleidigungs-, Blahfasel-, Narzissmus- und Wutanfall, der sich so gerne wie vergeblich als „großartig“ sehen wollende Herr Andreas Skrziepietz. Das war zu erwarten. Mag er einem Psychiater (m/w/d) erzählen, wie das mit der „Merkel S-Antifa“ sei, die (so seine Worte) „eine staatlich finanzierte terroristische Vereinigung“ sei „die dafür bezahlt wird, die Autos von Regimekritikern niederzubrennen“ - und ihm ein Bein gebrochen habe. Und demselben natürlich alle seine Artikel zeigen um ihm zu „beweisen“, wie Recht er doch habe und das er nur „kritisiere“, also nicht beleidige, ausschließlich wahre Tatsachen äußere. (Skrziepietz schreibt z.B. ein Verfassungsrichter – dessen Urteil den Nazis nicht passt – sei „genau so fett wie sein Sohn“.) Der Psychiater oder die Psychiaterin wird ihm dann sagen, dass er noch bleiben müsse „bis die Medikamente richtig eingestellt“ sind. Aber erst einmal würde ihm dabei geholfen, „sich ein ganz klein wenig zu beruhigen“.

P.P.S.: ROFL

Der Anwalt des Andreas Skrziepietz behauptet allen Ernstes, dass dieser sich bei „bester Gesundheit“ befände. Ich habe so gelacht. (siehe oben)

Da er für Andreas Skrziepietz die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung per Video beantragt hat frage ich mich, ob Skrziepietz auch dabei eine Merkel-Maske tragen will:

Bild: Grausiges Hetz-Video des sich selbst für gar „mutig“ haltenden Andreas Skrziepietz. (Youtube)

Dr. Tobias Hermann, „Counsel“ der „Media Kanzlei Frankfurt“ bestreitet in gleichen Schriftsatz vom 02.04.2025 in der Sache 2-03 O 38/25 des LG Frankfurt allen Ernstes, dass Skrziepietz seine Prozesse mittels Lügen führe. Ebenso bestreitet dieser, dass Skrziepietz seine Blogs führe, um die Ehre anderer zu diskreditieren.

Ich würde ja sagen, der Wortverdreher und -klauber bestreitet das wider besseren – nämlich ganz anderen – Wissens und ich bin im Hinblick auf § 138 ZPO, § 263 StGB, §§ 43a sowie 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO gespannt, wie weit er zu gehen bereit ist.

Er wäre bei weitem nicht das erste „Organ der Rechtspflege“, welches sich mit mir zofft, sich dabei „weit aus dem Fenster hängt“ – und die Zulassung verliert...

P.P.P.S.: „Spes manet usque in finem“:

(„Die Hoffnung stirbt zuletzt“)

„Hoffen wir, daß man unter dem CSU-Mann Dobrindt wieder freier atmen kann.“

trötet der „Ritter“ Skrziepietz, der sich wegen der von ihm ejakulierten, hassvollen und verhetzenden Verunglimpfungen aber auch wegen seiner Lügen vor Gericht (selbstredend „zu Unrecht“) strafrechtlicher Verfolgungen ausgesetzt sieht. Schauen wir mal in den Kalender: Vom 14. März 2018 bis 26. Oktober 2021 war Horst Seehofer (CDU) Innenminister und z.B. Volksverhetzung wurde auch damals bestraft.

το να λαθος ειναι ανθρωπινο („Irren ist menschlich“):

Für (Nicht-)Priorisierung der „Bestrafungen“ von Quaknazis (auch der Sorte „skrziepietziensis“) war auch damals ist nicht etwa das Bundesinnenministerium sondern der oder die Justizministerin des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Vom 22. November 2017 bis 7. November 2022 lag das Justizministerium Niedersachsens in den Händen der CDU und jetzt der SPD. Da gilt wohl im Hinblick auf sein Geschreibsel: „Stultitia mutatur, stupiditas manet!“ („Die Dummheiten wechseln, die Dummheit bleibt!“)