Lügner Andreas Skrziepiez (Hannover) - Heute „mit dem Tod bedroht“

Andreas Skrziepietz aus Hannover behauptet öffentlich, ich hätte „gegnerische Anwälte mit dem Tod bedroht.“
Bei einem wie ihm – der wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilte Andreas Skrziepietz hatte ja selbstangeblich ein sehr „postelsches“ Journalismus-Diplom (also gerade kein solches) und stellte sich der Öffentlichkeit durch Verbreitung einer Schrift wissentlich unwahr als „Spezialist auf dem Gebiet der Traumatologie“ vor (Er ist nicht mal Arzt!) – stellt sich die Frage, wie das wohl wirklich war.
Sein eigener Anwalt Reddig von der Frankfurter Media-Kanzlei, der offenbar von Vielen in Folge einer Unkenntnis mancher Sachverhalte aber aus einem löblichen Motiv heraus – um hierdurch vermeintlich eine Machtergreifung durch die „Skrziepietze“ von der AfD zu verhindern – in den Bundestag gewählt wurde, kann aufklären. Er selbst zitierte mich im vorigen Jahr wie folgt:

Und schrieb sodann dann weiter:

Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, war ein extrem garstiger (wegen eigener Armut) geldgieriger, verlogener, krimineller Rechtsanwalt und ein „Rechtsmissbraucher vor dem Herrn“) und beging bekanntlich, nach dem er zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt und zum Haftantritt geladen wurde Selbstmord. Tatsächlich drohte ihm weiteres derartiges Ungemach, weil er vor dem LG Hamburg eine erweislich vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt abgegeben hatte und sodann dem LG Kassel dummdreist vorlog, er habe das LG Hamburg nicht belogen. Die Richter von Blumenstein und Lohmann des LG Kassel hatten sich anno damals den vorgestellten Tatsachen beharrlich verweigert, insbesondere und dem Recht und ihren Pflichten als Richter klar zu wider die Akten des LG München und LG Hamburg nicht beizogen - was ich mehrfach und unter klarer Darstellung des Inhalts forderte.
Die Herren Landrichter wollten einfach nicht glauben, dass ein Jurist, gar ein „Organ der Rechtspflege“ derart verlogen und kriminell ist, nicht einmal davor zurück schreckt, mich in den Knast zu lügen. Blumenstein - der ganz sicher „nichts mehr macht wo mein Name auch nur drauf steht“ - sonst rahme ich ihm das ein - hat zur „Begründung“ der Nichtbeiziehung der von mir korrekt angegebenen Beweismittel behauptet, ich wöllte den “hoch angesehenen Rechtsanwalt nur verleumden“.
Postmortal - also nach dem Selbstmord Gravenreuths - gaben mir dann das OLG Frankfurt und später sogar der - wegen evidenter „Tatsachenresistenz“ sehr „umstrittene“ Richter Buske recht. Übigens haben sämtliche in Frage kommenden Erben Gravenreuths die Erbschaft abgelehnt und ein Erbschaftspflegeverfahren wurde mangels Masse nicht aufgenommen. Das Großmaul war eine also eine „von Not getriebene, arme Sau“, was den Betrug und seine Person in einem etwas anderen, eigentlich milderen Licht erscheinen lässt. Aber er war dennoch ein böser Lügner, dessen Hirn von seiner Schädigungsabsicht regelrecht zerfressen war.
Zurück zur Lüge des Herrn Reddig:
Die Konfrontation des Herrn Reddig mit dem Schicksal Gravenreuths erfolgte im Hinblick darauf, dass (wie drückt man das zurückhaltend-kalt aus) sich „gewisse Übereinstimmungen im Handeln“ des Junganwalts Pascal Reddig zu dem des verlogenen Günter Freiherr von Gravernreuth aufzeigten. Schauen wir mal in das Urteil des LG Frankfurt, welches in diesem Punkt nicht durch eine Berufung angegriffen wird, mithin in diesem Punkt rechtskräftig ist. Das Gericht urteilte:

Das „Organ der Rechtspflege“ Reddig hatte tatsächlich einen Satz, der mit „Ich glaube“ beginnt (das „glaube“ war sogar unterstrichen!) sowohl in der Abmahnung als auch in der Klageschrift vorsätzlich unwahr als „Behauptung“ dargestellt:

Auf Seiten 25/26 der Klageschrift hat Reddig diese klar formulierte Meinungsäußerung (begann mit „ich glaube“) unzweifelhaft vorsätzlich wahrheitswidrig wie auch ausdrücklich als „Tatsachenbehauptung“ bezeichnet. Das war – sehr höflich gesagt – „Poesie“ und ich bewerte es höchst negativ als klare, vorsätzliche, zielgerichtete Lüge - im Hinblick auf § 14, Absatz 2 Nr. 8 BRAO ist solches Handeln sogar höchst bedenklich. Vor allem aber ist das eine klare Parallele zum Handeln Gravenreuths, dessen Verlogenheit kaum hinreichend gewürdigt werden kann. Andreas Skrziepietz hat den Schriftsatz und damit diese klare Lüge veranlasst und gestattet, er muss sich sogar ergo den Vorwurf des „fleißigen“ Lügens vor einem Gericht gefallen lassen - sogar die Richterin Ina Frost hat, folgt man dem der Berufung teilweise unterliegenden Urteil, fest gestellt, dass sie getäuscht werden sollte.
Wer mehrfach lügt ist bitte was? Klar: Ein Lügner!
Mein Hinweis auf das Schicksal des pressebekannten Selbstmörders der klar an den, insoweit zu Poesie neigenden (und vorliegend den „armen, gar unschuldigen Rechtslaie“ gebenden) Anwalt Reddig ging - ist ganz klar nur ein polemischer Hinweis darauf, wie das - was sich da nicht gerade zart als „beginnend“ aufzeigte - enden kann.
Also offensichtlich keine Bedrohung mit dem Tod, sondern ein „Sei ganz vorsichtig, Freundchen!“
Um die Warnung an Reddig zu vertiefen: Gravenreuth hatte auch von „Bedrohung“ geblahfaselt. Der selbstvermeintlich hochherrliche und unbesiegbare Anwalt hat gegen mich - den unvertretenen (und damals noch „blutigen“) Rechtslaie - vor dem Landgericht ganz bitter verloren.
Übrigens hat der durch die Wahl also vom „Gerichtspoet“ zum „Parlamentspoet“ mutierte Pascal Reddig (Bundestagwahlkreis 170, Hanau) offenbar keine Strafanzeige gestellt und ging - wohl wegen der auch für ihn höchst offenkundig fehlenden Voraussetzungen - auch nicht zivilrechtlich gegen mich vor. Ob also auch das poetische Geblahfasel von einer „Bedrohung“, „Strafanzeige“ und „zivilrechtlichem Vorgehen“ eine weitere Lüge im Interesse einer Stimmungsmache war (so denke ich) können jetzt die Leser beurteilen. Veranlasst und genehmigt hat auch das der gewiss gar feine und saubere, aber eben auch kriminelle Herr Andreas Skrziepietz, der sich durch seine Verurteilung wegen Volksverhetzung geadelt sieht.
Lügen, Lügen, Lügen!
Andreas Skrziepietz macht nun der Öffentlichkeit vor, das obige Urteil wäre rechtskräftig. Er behauptet nämlich, er habe „gewonnen“. Dies obwohl er - wie er genau weiß - (bisher, denn er kann noch verlieren) allenfalls nur zum Teil „gewonnen“ hat und er weiß auch, dass es wegen der Berufung - auf die er entgegnen ließ - an der Rechtskraft fehlt. Das verschweigt er, er lügt also. Und zwar „eifrig“. Übrigens weiß er auch genau, dass er selbst rechtswidrig handelt - es sei denn natürlich, er ist „vollkommen irre“.
Aktuelle Lüge und dreckige Schädigungsabsicht des Andreas Skrziepietz:


Und da haben wir das Motiv, aus dem heraus der sehr selbst ernannte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (Hannover) öffentlich und vor Gericht lügt: Es ist seine schäbig-dreckige Schädigungsabsicht, die er längst nicht nur mir gegenüber hegt. Beispiele dafür habe ich hier gezeigt.
Wie man sieht, darf ich Andreas Skrziepietz einen Lügner nennen. Das LG Frankfurt sagt dazu, ich muss nur die Wahrheit dieser Äußerung offen legen. (Auszug, oben als Titelbild)
Wie man sieht hat Skrziepietz - selbst wenn es wider jedem vernünftigen Erwarten bei dem Urteil bleiben sollte - nicht wirklich gewonnen. Statt dessen hat er mit seinen Klagen nur provoziert, dass ich nun sehr genau berichte, welch unfassbar niedriger Geist seine Synapsen steuert, seine öffentlichen Lügen der Öffentlichkeit eingehend beschreibe und die unfassbar niedrige - oft kriminelle - Absicht dahinter deutlich aufzeige.
Seine Situation hat sich verschlimmert.
q.e.d.