„Nicht jeder Dachschaden ist ein Sachschaden!“

„Nicht jeder Dachschaden ist ein Sachschaden!“
Bild: Eine eskalierende Unfähigkeit zur Kompensation von Frustrationen fürht zu sowas...

Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover dekompensiert und eskaliert: Erst einmal vermutet der (nur selbstangeblich zur Recherche fähige) eine Zusammenarbeit mit einem längst Verstorbenen und dehnt seinen Hass auf diesen aus, in dem er auf einen Blog verlinkt, der übrigens offensichtlich das Werk einer Carola aus Wolfhagen ist, die wieder unter einem krankhaften Trennungsschmerz litt, nachdem der inzwischen Verstorbene sie verließ. Ich bin gespannt, wann die faulenden Synapsen des, den Pazifisten lediglich heuchelnden Dr. „ich habe mich bewaffnet“ die selbsterfundene Zusammenarbeit als „Tatsache“ wähnen. Und dann kommt Dr. „dummquak“ Andreas Skrziepietz auf folgendes krudes Zeug:

„Das entlastet Jörg Reinholz natürlich nicht, denn wer Gerichtsurteile weitergibt, haftet auch für den Schaden, der dadurch entsteht. Und mindestens eines der Urteile war nur Reinholz und mir bekannt. Dumm ist, wer Dummes tut, Herr Reinholz!“

„Dumm ist, wer dummes quakt, Herr Andreas Skrziepietz“

Wer nicht ganz „hirnfrei“ hat, weiß, dass es da noch mindestens den Richter oder die Richterin geben muss - denn jemand muss ja geurteilt haben. Aber „Nein!“, nicht mal ich glaube, dass diese oder Gerichtspersonal die Urteile versenden. Andreas Skrziepietz überzieht ja bei weitem nicht nur mich mit Verleumdungen und Beleidigungen, was er auch genau weiß, denn er wurde deshalb verurteilt. Er hat sich so viele „Freunde“ gemacht... Nehmen wir z.B. die „Merkel-SAntifa“. Die hat die Urteile - und daran ist eben nichts rechtswidriges.

„Viel Feind - Viel Ehr!“

Das Zeug, das Dr. „quak“ Andreas Skrziepietz da schreibt, ist kackdumm. Urteile kann man immer weitergeben. Und sogar veröffentlichen. Daran ist nichts rechtswidriges, jedenfalls in den meisten Fällen, es gibt schon ein paar Ausnahmen, z.B. wenn darin was von körperlichen oder geistigen Erkrankungen, Praktiken beim Onanieren - z.B. unter Benutzung von Hitlerbildern - oder sowas steht. Auch wenn man sich z.B. unter Vorlage bereits aufgehobener oder später aufgehobener Urteile an Dritte wendet und von diesen z.B. die Löschung von Artikeln verlangt. (Wer hat das wohl getan?) Das ist im Fall der durch mich erfolgten Weitergabe nicht der Fall, also gibt es auch keine Haftung für den nur behaupteten „Schaden“ - an dem es ja auch fehlt, denn es steht nicht drin, dass Dr. „Dummklag“ Skrziepietz einen Dachschaden hat. Jedenfalls nicht wörtlich sondern es wird ihm in einem der neueren Urteile allenfalls zwischen den Zeilen mitgeteilt.

Ich hätte das oder die Urteile übrigens mit korrekter Absenderangabe an die Hausnummer 92 geschickt. Dort wohnt eine Person, die offenbar „pekunär höchstrelevant“ für den gar feinen, und (offensichtlich entsprechend seines geistigen Zustands) mit recht ordentlicher Strafjustiz- und Arbeitsamterfahrung(¹) „gesegneten“ Herrn Dr. „Hassmich“ ist.

¹) Ich weiß, dass die Bude jetzt anders heisst.

P.S.:

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat mir das Aktenzeichen zum Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung gegen Dr. „Krasshirn“ Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover mitgeteilt, was wohl regelmäßig mit der Aufnahme des Ermittlungsverfahrens verbunden ist. Die Mitteilung dürfte diese drei Fälle umfassen, meine weiteren Vorwürfe lauten also versuchte mittelbare Freiheitsberaubung und Nachstellen.

Andreas Skrziepietz scheitert mit drittem Versuch der mittelbaren Freiheitsberaubung
Der selbstangebliche „Freund der Meinungsfreiheit“ Andreas Manfred Skrziepietz hat allen Ernstes rechtmäßige Abmahnungen nach von ihm begangenen Ehrverletzungen (Verleumdungen und Verhetzung meiner Person) zum Anlass genommen, mich wegen angeblichen „Nachstellens“ anzuzeigen: Bild: Drei Tage zuvor hatte des Oberlandesgericht Frankfurt durchblicken lassen, dass es mir erlauben werde, Andreas Skrziepietz als (meinen)
Versuchte Freiheitsberaubung: Wie Andreas Skrziepietz mich in den Knast lügen wollte.
Bild: Rot unterstrichen: Vorsätzlich unwahre Aussage (Lüge), denn Andreas Manfred Skrziepietz wurde am 28.09.2025 durch das AG Hannover wegen Volksverhetzung rechtkräftig zu 60 Tagessätzen a 10 € verurteilt. Zudem hatte er - und das war Gegenstand des wegen einer weiteren Verurteilung nach § 154 StPO eingestellten Verfahrens - öffentlich dazu
Stalker Andreas Skrziepietz (Hannover) scheitert mit Antrag an Betreuungsgericht - und das „krachend“! (Update, 30.09.2025)
Das ging ordentlich schnell: Es gibt zwar noch keinen formalen Beschluss, aber die zuständige Betreuungsbehörde – mit der ich gerade gesprochen habe – wird dem Amtsgericht Kassel vorlegen, dass jedenfalls ich keineswegs einer rechtlichen Betreuung bedürfe, der Antrag des Herrn Andreas Skrziepietz hingegen höchst böswillig ist. Eine Vorladung wurde bereits aufgehoben. „Es

Der weitere Tatvorwurf ist also jeweils versuchte mittelbare Freiheitsberaubung.