Intensivtäter und Querulant Andreas Skrziepietz (Hannover) erhielt offenbar weiteren Strafbefehl
Es sind aber „nur“ 40 Tagessätze wegen eines Beleidigungsdeliktes zum Nachteil einer einzelnen Person (dort gelistet als Nr. 5). Vermutlich wieder auf „Sozialhilfeniveau“ - denn bisher sind nur solche über 10 bis 20 Euro/Tag bekannt.
- Ich gehe auf Grund der seitens des Andreas Skrziepietz bereits sehr gut bekannten und durch eine, wie ich denke, malade dissoziale Störung bedingte Uneinsichtigkeit (s.a.u. „Ich darf nichts mehr schreiben.“) davon aus, dass er Widerspruch einlegen wird oder das schon getan hat. Dann geht die Strafsache vor das AG Hannover.
Es kann nun sein, er wird dieses Mal psychiatrisch begutachtet - weil nicht nur sein Widerspruch querulatorisch anmutet, sondern weil er fast unmittelbar nach seiner Verurteilung den Richter Olaf Wöltje beleidigte und, denkt man über den Inhalt seines blöd-querulatorischen Geschreibsels nach, diesem Rechtsbeugung unterstellte. Zudem beleidigte der Dr. „dummdreist“ Andreas Skrziepietz am 13.12.2025 auch die Staatsanwältin Stegen, die ihm wohl den Strafbefehl ausstellte oder beantragte. Es liegt nämlich nahe, dass der „Arrogant-Querulant“ diesen als den „üblichen Schwachsinn“ bezeichnete. Er hat ja binnen kurzer Zeit gleich mehrere Strafbefehle und Anklagen erhalten. Vier binnen zwei Jahren. So geht wohl „Intensivtäter“.
Ich denke auf Grund seines Geschreibsels (Beispiel unten) und der Vielzahl von Verurteilungen, Strafbefehlen, Anklagen sowie Ermittlungsverfahren, dass Andreas Manfred Skrziepietz (a.k.a. „Docmacher“) dissozial/narzistisch gestört ist. Und im Hinblick auf seine Äußerungen über eine „Merkel-SAntifa“ denke ich, dass seine Gedankenwelt erheblich paranoide Züge aufweist:


Nach dem möglichen und erwarteten Widerspruch des insoweit als „Querulant“ und „Irren“ fest stehenden Andreas Skrziepietz ist es übrigens möglich, dass er zu mehr als 40 Tagessätzen verurteilt wird. Zudem kommt eine weitere, zu erwartende Verurteilung wegen der „kackdreistdumm“ anmutenden Verleumdung/Beleidigung mindestens (m)einer Rechtsanwältin - das ist offenbar die Anklage, welche ihm am 09.12.2025 im Prozess zugestellt wurde und wegen der er öffentlich(!) seine Flucht ankündigte.
Ich gehe nämlich von seiner Schuld- und Verhandlungsfähigkeit aus und, die an den Strafbefehl nicht gebundenen Gerichte neigen dazu immer höhere Strafen zu verhängen. Das hat aber einen anderen Grund als Skrziepietz öffentlich querulierend behauptet:

Die Justiz will genau solche dummquakende, uneinsichtige Idioten nicht etwa „hinter Gitter bringen“, sondern dass diese – also auch Dr. „Ich darf das!“ Andreas Skrziepietz aus Hannover – damit aufhören, Straftaten zu begehen!
„Alles Irre, außer Andreas Skrziepietz?“
Er kann und sollte sich selbst neurologisch/psychiatrisch/sozialpädagogisch untersuchen und behandeln lassen, denn sein Verhalten weist auf eine mögliche Schädigung des Frontallappens hin. Das ist die Wahrheit, die der sich „für gar klug“ haltende „Supernarzisst“ just auf Grund der von ihm selbst (freilich unter der auffallend vielen gegenüber und zudem auffallend häufig getätigten Behauptung, just viele der von ihm dummdreist verleumdeten oder krass beleidigten wären die „Irren“, „Narzissten“ und dergleichen) öffentlich und offensichtlich gezeigten Störungen nicht verträgt.


P.S.: Da von Andreas Skrziepietz nichts bekannt ist, womit er seinen Lebensunterhalt ernstlich verdienen könnte, weil sein „geistiges Setup“ offensichtlich seit einigen, wenn nicht vielen Jahren einer ernsthaften Berufstätigkeit entgegen steht und weil er in der Vergangenheit seine Jobcentererfahrung selbst in die Öffentlichkeit trug könnte es durchaus seine Mutter sein, die dem unzweifelhaft kriminellen Quaknazi die Prozesse und die Strafzahlungen finanziert. (Sein Vater ist, wie Skrziepietz selbst im Rahmen von Google-Bewertungen veröffentlichte, etwa 2023 verstorben.) Denn er dürfte seit anno 2023 (wirklich grob geschätzt) etwa 30.000 Euro für Gerichtsverfahren, Ersatz-Strafen und Anwälte ausgegeben haben. Aber weis seine Mutter überhaupt davon? Oder liefert ihr das „gar tapfere Andreaslein“ unwahre Ausreden? Hat er gar Kontovollmacht? Eine solche Finanzierung könnte, wenn denn zutrifft, was ich vermute, „strafrechtlich höchst bedenklich“ sein.