Richtigstellung auf (gemutmaßtes) Verlangen des Andreas Skrziepietz

In meinem Artikel „Lügner Andreas Skrziepiez (Hannover) – Heute: mit dem Tod
bedroht‘“, der (entsprechend dieser Richtigstellung geändert, weiterhin frei unter der URL https://docs.fastix.org/lugner-andreas-skrziepiez-hannover-heute-mit-dem-tod-bedroht/ abrufbar ist) hatte ich unrichtig behauptet:
„Bei einem wie ihm – der wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilte Andreas Skrziepietz hatte ja auch ein sehr „postelsches“ Journalismus-Diplom und stellte sich der Öffentlichkeit durch Verbreitung einer Schrift wissentlich unwahr als „Spezialist auf dem Gebiet der Traumatologie“ vor (Er ist nicht mal Arzt!) stellt sich die Frage, wie das wohl wirklich war.“
Richtig und wahr ist, dass Andreas Skrziepietz nicht wegen einer Straftat sondern wegen einer Mehrzahl anderer Delikte als (nach seinem Behaupten) Volksverhetzung (§ 130 StGB) rechtskräftig zu einer empfindlichen Strafe verurteilt wurde und nunmehr wegen des Vorwurfes eines Falles des Volksverhetzung und multibler Beleidigungen gemäß § 154 StPO nicht verfolgt wird, weil die zu erwartende Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht falle, zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentliche höhere Gesamtstrafe zu bilden wäre. (Auszug aus dem amtlichen Schriftstück oben)
Nur und genau das geht aus dem Bescheid der StA Göttingen, Zentralstelle für die Bekämpfung von Hass im Internet, Schreiben vom 3. Januar 2025 zu Aktenzeichen NZS 805 JS 60207/24 (und dem Behaupten des Andreas Skrziepietz) hervor.
Der ursprünglich tatsächlich falsche, nunmehr voll umfänglich richtig gestellte Bericht, beruhte allerdings nicht - wie mir unterstellt - auf bösem Vorsatz, sondern auf einer Vermutung, welche Andreas Skrziepietz durch seine, von ihm selbst am 13. Februar 2025 öffentlich verbreitete Äußerung
„Andererseits ist die Faschisierung der BRD schon so weit fortgeschritten, daß man eine Verurteilung nach dem Gummiparagraphen 130 als Ritterschlag auffassen kann.“
selbst hervorrief.