Richtigstellung nach Lügen des Andreas Skrziepietz

In meinem Artikel „Lügner Andreas Skrziepiez (Hannover) – Heute: mit dem Tod
bedroht‘“, der (entsprechend dieser Richtigstellung geändert, weiterhin frei unter der URL https://docs.fastix.org/lugner-andreas-skrziepiez-hannover-heute-mit-dem-tod-bedroht/ abrufbar ist) hatte ich richtig behauptet:
„Bei einem wie ihm – der wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilte Andreas Skrziepietz hatte ja auch ein sehr „postelsches“ Journalismus-Diplom und stellte sich der Öffentlichkeit durch Verbreitung einer Schrift wissentlich unwahr als „Spezialist auf dem Gebiet der Traumatologie“ vor (Er ist nicht mal Arzt!) stellt sich die Frage, wie das wohl wirklich war.“
Richtig und wahr ist, dass Andreas Skrziepietz – der bereits mindestens wegen einer Straftat der Volksverhetzung (§ 130 StGB) verurteilt war – wegen einer Mehrzahl anderer Delikte rechtskräftig zu einer empfindlichen Strafe verurteilt wurde und nunmehr wegen des Vorwurfes eines Falles des Volksverhetzung und multibler Beleidigungen gemäß § 154 StPO nicht verfolgt wird, weil die zu erwartende Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht falle, zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentliche höhere Gesamtstrafe zu bilden wäre. (Auszug aus dem amtlichen Schriftstück oben)
Genau das geht aus dem Bescheid der StA Göttingen, Zentralstelle für die Bekämpfung von Hass im Internet, Schreiben vom 3. Januar 2025 zu Aktenzeichen NZS 805 JS 60207/24hervor.