Über Krüge und einen Quaknazi
Ein Krug geht bekanntlich so lange zu Wasser bis er bricht. Und Andreas Skrziepietz, ein laut nölender Quaknazi aus Hannover, hat riesiges Glück, dass der Bundespräsident, eines der Liebelingsziele des feigen (weil seine Beleidigungen, Verleumdungen und Hetze ohne Impressum ejakulierenden) Nazi-Narziss die, laut §90 StGB erforderliche Verfolgungsermächtigung nicht ausstellte.
Immerhin schließt die StA Göttingen die Tat und die Schuld nicht aus, denn sonst hätte das Schreiben einen anderen Wortlaut. Formal gilt eine Unschuldsvermutung, die aber vorliegend „nur schwierig aufrecht zu erhalten“ ist, weil die angezeigte Äußerung noch immer von Andreas Skrziepietz verbreitet wird.
Allerdings kam mit gleicher Post ein weiteres Schreiben. Ein weiteres Ermittlungsverfahren nach einer Strafanzeige wegen a) Volksverhetzung (§ 130 StGB), b) Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§90 StGB) und c) gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§188 StGB) führt die StA Göttingen.
Zudem vermute ich, dass der bereits einschlägig mehrfach verurteilte Andreas Skrziepietz, der sich durch solche Einstellungen zum Weitermachen „berechtigt“ ansieht, den Krug so lange zu Wasser gehen lässt, bis er mal „richtig“ verurteilt wird: Gegen Andreas Skrziepietz finden seitens der StA Hannover und Göttingen bekanntlich auch Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetruges, falscher Versicherung an Eides statt, Falschbeschuldigung und sogar versuchter Freiheitsberaubung statt.
Wenn nicht sogar schon Anklage gegen den rechtsextremen Influenzer erhoben wurde. Aber ich vermute, er wird im Hinblick auf seine Veröffentlichungen und sein Querulieren sowie seine auffallend oft unwahren Äußerungen gegenüber Gerichten und seiner Drohung gegenüber der StA Kassel, dass er sich bewaffnet habe, vor Prozessbeginn, vielleicht sogar vor der allfälligen Anklagerhebung, erst einmal psychiatrisch begutachtet.
Das Ergebnis kann ich mir gut vorstellen...