Wie Andreas Skrziepietz (Hannover) dummdreist versuchte, mich zu einer Beteiligung an seinen Straftaten zu zwingen
Das Symbolbild zeigt nicht etwa Andreas Skrziepietz aus Hannover, sondern Charles Manson. Der war Rassist und hat andere zu Morden angestiftet. Davon ist Skrziepietz nur noch ein Stück weit entfernt - denn er fordert öffentlich die Kastrierung der Wähler der Partei „Die Grünen“ - die er hasst und gegen die Skrziepietz auch sonst auf üble und niedrige Weise hetzt. Es bestehen mindestens insoweit Übereinstimmungen in der Psyche, als das Manson sich zu seinen Taten „berechtigt“ ansah.
Andreas Skrziepietz aus Hannover stalkt nicht nur sondern verleumdet und beleidigt durch öffentliche Schrift Personen, die - so sehe ich das - nur eine Eigenschaft haben müssen: Es sind keine Nazis und/oder keine Putinliebchen.
In Frage kommen im Hinblick auf sein „Schriftschlecht“ zahlreiche Verletzungen der §§ 185 ff des Strafgesetzbuches - insbesondere auch § 192a StGB. Allerdings habe ich kürzlich (mindestens) eine Äußerung von ihm entdeckt, welche sehr deutlich mit den Tatbestandsmerkmalen des § 130 StGB übereinstimmt. (s.o. im ersten Absatz) Es gibt weitere.
Zuletzt hat der Intensivlügner Andreas Skrziepietz versucht, mich mit einer Abmahnung dazu zu zwingen, die URLs, also Links zu seinem strafbaren und sehr wohl auch strafwürdigen Sermon zu veröffentlichen. Doch der § 63 UrhG, auf den er sich naseweis-sportlich bezieht, schreibt keinen Link vor.
Ich habe das auch aus anderem Grund verweigert: Denn wenn ich dem niedrigem Herzenswunsch des Andreas Skrziepietz folgen würde, könnte es sein, dass völlig durchgeknallte Staatsanwälte der StA Kassel zu der Ansicht kommen, dass ich mich an einer Straftat beteiligt hätte. Dann wäre Andreas Skrziepietz allerdings notwendig nicht nur wegen Beleidigung und Volksverhetzung, sondern außerdem wegen Anstiftung zur Beteiligung an seiner Straftat (Beihilfe) - womöglich auch wegen Nötigung dran.
Die Aussage, dass ich die Quelle der Zitate nicht angegeben habe ist übrigens objektiv unwahr. Davon kann sich jeder leicht überzeugen.
Im Übrigen beweist obiges: Nicht einmal nach dem er damit konfrontiert wurde, dass er eine Straftat begeht, hat er die Beleidigungen eines Thüringer Verfassungsrichters und dessen Sohnes gelöscht, sondern verhält sich - für einen toxischen Narzisst ist das absolut typisch - arrogant. Und er erhält die stumpf-blöde Beleidigung aufrecht - Skrziepietz begeht die Straftat weiter, nachdem er weiß, dass diese entdeckt wurde.
Das nennt man „negatives Nachtatverhalten“. Ich werde das - wie von Andreas Skrziepietz dummdreist gefordert - der StA Hannover mitteilen.
Dann soll er doch klagen. Wenn nicht kann ich das nun: Negative Feststellung eines erhobenen Anspruchs.